Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)
14.06.2017 um 17:10Anzeige
Laut Innenministerium sind die V-Leute jedoch verpflichtet, die Honorare etwa bei der Agentur für Arbeit oder Sozialämtern anzugeben, wenn sie dort Leistungen beziehen. Ob Thüringer V-Leute Steuerhinterziehung oder Sozialleistungsmissbrauch begehen und neben ihrer Spitzeltätigkeit noch andere Gelder vom Staat erhalten, könne jedoch nicht überprüft werden, gab Staatssekretär Bernhard Rieder der Linken-Politikerin zur Antwort - und räumte ein: Leistungsbeziehende V-Leute müssten zwar ihre Nebenverdienste melden, da die Identitäten jedoch verheimlicht würden, könne eine Überprüfung durch diese Ämter nicht stattfinden. Hinzukommt: Wegen Verschwiegenheit kann auch das Amt für Verfassungsschutz die Namen nicht an die entsprechenden Ämter melden.Und wieder, beißt sich die :cat: in den eigenen Schwanz. Nicht das mich das jetzt besonders überrascht.
Wenig überraschend ist daher, dass der Landesregierung konkrete Fälle von Sozialleistungsbetrug durch V-Leute nicht bekannt sind - ein Restrisiko bestehe durchaus, so Staatssekretär Rieder.
"Da beißt sich die Katze in den Schwanz, wenn man bei spitzelnden Neonazis, welche ihre Kameraden gegen Geld verraten, an deren Ehrlichkeit appelliert, ihre geheim erhaltenen Honorare selbst den Behörden anzugeben, die möglicherweise aufgrund der mitunter hohen Nebeneinkommen Leistungen kürzen würden", sagt König.
VanDusen schrieb:Es hat schon seine guten Gründe, die Finanzämter aus diesem Spielchen herauszuhalten: Erstens hat ein schier unüberschaubarer Personenkreis Zugriff auf deren Daten, zweitens wissen die gar nicht, was der Begriff "Quellenschutz" bedeutet.Sicher muss es bei solchen Aktionen Quellenschutz geben und was da passierte, geht natürlich gar nicht.
neugierchen schrieb:Nicht das ich ein Fünkchen Sympathie für Steuersünder hätte, aber ein Staat der sich an Recht und Gesetz hält wäre mir schon ganz lieb ...Wäre dann die grundsätzliche Frage, ob ein Staat sich in solchen Grauzonen bewegen darf oder nicht.
venerdi schrieb:Guten Tag nun klagen Angehörige der Opfer des NSU auf Entschädigung.Geht das denn überhaupt, solange der Prozess noch nicht abgeschlossen ist?
venerdi schrieb:Die Klage ist ja nicht gegen die Mitglieder des NSU gerichtet.das hat @nodoc schon verstanden
nodoc schrieb:Auch wenn es ganz offensichtlich in diesem Fall reichlich Ermittlungspannen gab, auch diese müssen für eine Klage erst mal nachgewiesen werden. :/sonst wäre dies wohl nicht angemerkt worden und auch nicht, das die erst einmal nachgewiesen werden müssten, somit erübrigt sich auch diese Äusserung
venerdi schrieb:So wie bei jeder Klage dürfte es auch hier sein das die klagende Seite ihre Beschuldigungen beweisen muss.
Nicht der Beschuldigte muss seine Unschuld beweisen.
Tussinelda schrieb:das hat @nodoc schon verstanden
Der Fall Simsek,Quelle; "Heimatschutz", grob zusammengefasst von mir.
Am 9. September 2000 gab es 2 Zeugen, ein 50 Jahre alter Mann und sein 16 jähriger Sohn, lösten die Wohnung des Schwiegervaters auf, und fuhren am besagten Tag zweimal an dem Lieferwagen und Blumenstand von Simsek vorbei.
Um 11.45 kamen sie das erst mal vorbei, sie waren auf dem Weg zum Recyclinghof. Simsek konnte er jedoch nicht sehen, er fragte sich jedoch ob man an so einer abgelegen stelle ein geschäfft machen könne.
Um kurz vor 13 Uhr fuhren sie auf dem Rückweg wieder die Liegnitzer Straße entlang. Die Beobachtung die beide machten;
1 Person (über 1,80, 20-30 Jahre alt, Baseballkappe)steht rechts vor Kastenwagen mit geöffneter Schiebetür. Ein Bein auf dem Trittbrett, macht hektische Bewegungen mit seiner rechten Hand ins Fahrzeuginnere.
Zeuge konnte im inneren des Wagens einen bewegten Schatten wahrnehmen.
Ein weiter Mann steht eher ruhig daneben, hat nicht ins Fahrzeuginnere gelangt.
Als sie etwa 10 Meter daran vorbei gefahren sind, nehmen sie 2 blecherne Geräusche war.
Die Situation habe für sie nach einer "Rauferei" ausgesehen.
Offiziell lief das Blumengeschäft auf Frau Simsek, Enver Simsek bezog seit Jahren Arbeitslosengeld.
Im Jahr 2012 sagte ein Ermittler, der mit allen Morden befasst war: "die Opfer hätten alle einen schwierigen Umgang mit Geld."
nodoc schrieb am 12.06.2017:Die Mosberg M. lag ja unter Böhnhard, relativ geschützt vor dem, was von oben kam.Im Buch Heimatschutz auf Seite 744 steht dazu, dass die Dienstwaffe von Kiesewetter mit Brandschutt überzogen und mit einem Gummihandschuh verschmolzen war. Sie lag im Camper auf dem Tisch.
Das geschmolzene Dach des WoMo landete vorzugsweise auf der Leiche von Böhnhardt, auf der Defender 1300 und den Beinen von Mundlos.
All das lag zudem in einer Mischung aus Blut, Schutt, Körpergewebe und Löschwasser.
Klar mussten die erst mal das geschmolzene Plastik entfernen, um an eventuell noch vorhandene Fingerabdrücke zu kommen. Insofern ist das für mich nachvollziehbar, dass die Waffen nach der KTU relativ frei von groben Verschmutzungen waren.
Mir kommt die Tatwaffe aber ZU sauber vor. An der Heckler&Koch, kann man noch gut erkennen, dass sich geschmolzener Kunststoff nicht so einfach entfernen lässt. Vor allem nicht, von Kunstoffteilen.
Eichhörnchen schrieb:Brisant ist die Polaroidaufnahme, die den noch lebenden Simsek in Lieferwagen zeigt, und im NSU Bekennervideo erscheint. Fraglich bleibt wer diese Aufnahme gemacht hat, sollte diese Aufnahme von der Polizei gemacht worden sein, wie kamen dann böhnhardt und Mundlos an das Bild?Das sind Aufnahmen aus einer YX Sendung. Die ganzen Szenen sind nachgestellt von Schauspielern. Das ist auch nicht E. Simsek, auch nicht seine Leiche.