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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

3.315 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Skandal, NPD ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

30.08.2020 um 18:05
Die Bundeszentrale für politische Bildung hat den Dokumentarfilm "Spuren – Die Opfer des NSU", welcher Anfang des Jahres in die Kinos kam, auf ihrer Webseite veröffentlicht:

https://fsk12.bpb.de/mediathek/311574/spuren-die-opfer-des-nsu

Fazit: Eine durchaus sehenswerte Dokumentation wenn auch an bestimmten Stellen zu einseitig oder in der Darstellung sehr unzureichend gerade was die vermeintliche Netzwerktheorie der Nebenklage, das V-Leute System oder den letzten Mordfall der Ceska-Serie in Kassel anbelangt. Gerade dort wäre es essentiell gewesen das Spektrum breiter zu beleuchten um aufzuzeigen das es sich bei der Sichtweise der Nebenklagevertreter nicht um ein in Stein gemeißeltes Narrativ handelt!


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

08.09.2020 um 23:22
Unser Aufgabe als Strafverfolger ist es Vermutungen von Fakten und Beweisen zu trennen. Wir sind im Rahmen unserer Ermittlungen vielen Hinweisen nachgegangen, Hinweisen auch ob es ein Unterstützernetzwerk, ob es Helfer gegeben hätte. Wir haben im Rahmen unserer umfassenden Ermittlungen, der vielen Zeugenvernehmungen, der umfassenden Auswertung von tausenden von Beweisgegenständen jedoch keine eindeutigen Belege gefunden das es ein deutschlandweites Netzwerk, ein Unterstützerhelfernetzwerk des NSU gegeben hat. Insoweit helfen uns Spekulationen nicht weiter, wir müssen auf Beweise und auf Tatsachen setzen!

Peter Frank, Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Anlässlich des 20. Jahrestages der NSU-Mordserie welcher morgen stattfindet hat der BR eine Dokumentation ausgestrahlt in welchem die Sichtweise der Opferhinterbliebenen auf den NSU-Prozess und dem weiteren Verlauf seitdem thematisiert wird. Auch wenn man nachvollziehen kann das die ehemaligen Nebenkläger und ihre juristischen Vertreter eine alternative Sichtweise auf das Geschehen haben so ist es dennoch von fundamentaler Bedeutung die tatsächlichen Fakten und Zustände festzuhalten so wie es der Generalbundesanwalt in seimen Statement ab Zeitindex 21.35 Minute macht! Rechtstaatlichkeit bedeutet sich an Tatsachen und Beweise zu halten, an etwas das man mit absoluter Sicherheit und Gewissheit sagen kann! Nur auf dieser Grundlage kann eine kriminalistische wie auch juristische Aufklärung erfolgen!

Der NSU-Prozess und die Opfer - Das lange Leiden der Angehörigen
https://www.youtube.com/watch?v=eztGqjnt1Ps


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

16.09.2020 um 11:11
https://www.heise.de/tp/features/Kippt-das-Mordurteil-gegen-Zschaepe-4882259.html

Drei Juristen behaupten, das Mordurteil gegen Zschäpe müsse fallen gelassen werden, weil man ihr nicht nachweisen kann, dass sie an irgendeinem Tatort war.
Dessen Staatsschutzsenat habe bei der Urteilsfindung die Beweise nicht vollständig gewürdigt. Das Urteil gegen Zschäpe beruhe stattdessen auf "einer Art Wahrscheinlichkeitsvermutung", schreiben die drei Juristen Kirstin Drenkhahn, Carsten Momsen und Laura Farina Diederichs in "Organisationsdelikte und Beteiligungsstrafbarkeit." Drenkhahn und Momsen gelten als Schwergewichte unter Deutschlands Strafrechtlern. Sie lehren Strafrecht an der Freien Universität Berlin. Diederichs ist dort Doktorandin. Die drei Juristen veröffentlichten ihre Kritik in der renommierten Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) 36/2020.

Das Problem beschreiben sie so: "Zschäpe wurde als Mittäterin verurteilt, obwohl sie selbst nie an einem der Tatorte anwesend war." Mittäterschaft gebe es gesetzlich und in der höchstrichterlichen Rechtsprechung aber nur dann, wenn der Verurteilte konkret an den einzelnen Taten beteiligt sei. Zschäpe hätte also bei den Morden des NSU dabei sein oder auf andere Weise an jedem einzelnen Mord mitwirken müssen.



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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

17.09.2020 um 00:42

Buch III, Rechtliche Würdigung


Abschnitt I: Angeklagte Zschäpe

1) Die im Buch I im Abschnitt III im Teil A getroffenen Feststellungen stellen sich für die Angeklagte Zschäpe, soweit die Taten zulasten von Enver Şimşek (=Tat [6]), Abdurrahim Özüdoğru (=Tat [11]), Süleyman Taşköprü (=Tat [12]), Habil Kılıç (=Tat [14]), Mehmet Turgut (= Tat [17]), Ismail Yaşar (= Tat [21]), Theodoros Boulgarides (=Tat [22]), Mehmet Kubaşık (= Tat [24]) und Halit Yozgat (= Tat [24]) sowie zulastender Polizeibeamten Kiesewetter und A. (= Tat [28]) betroffen sind, rechtlich dar als jeweils mittäterschaftlich begangenes Verbrechen des Mordes in zehn tatmehrheitlichen Fällen in einem Fall in Tateinheit mit einem mittäterschaftlich versuchten Mord, dieser in Tateinheit mit mittäterschaftlicher gefährlicher Körperverletzung, davon in 6 Fällen in Tateinheit mit Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (hierzu vgl. unten 9)) in allen Fällen zusätzlich in Tatmehrheit mit Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (hierzu vgl. unten 10)) gemäß §§211, 224 Abs. 1 Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4 und Nr. 5, 129a Abs. 1 Nr. 1 i. d. F. v. 22. Dezember 2003, 22, 23, 25 Abs. 2, 52, 53 StGB (=Tenor 1. 1.)

a) Die Angeklagte Zschäpe hat jeweils gemeinschaftlich und vorsätzlich handelnd in 10 Fällen einen Menschen heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen getötet:

i) Die Angeklagte Zschäpe und die verstorbenen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt begingen die Taten gemeinschaftlich im Sinne einer mittäterschaftlichen Begehungsweise nach § 25 Abs. 2 StGB: (1) Bei Beteiligung mehrerer Personen, von denen nicht jede sämtliche Tatbestandsmerkmale verwirklicht, ist Mittäter im Sinne von § 25 Abs. 2 StGB, wer einen eigenen Tatbeitrag leistet und diesen so in die Tat einfügt, dass er als Teil der Handlung eines anderen Beteiligten und umgekehrt dessen Handeln als Ergänzung des eigenen Tatanteils erscheint. Mittäterschaft erfordert dabei nicht zwingend eine Mitwirkung am Kerngeschehen selbst und auch keine Anwesenheit am Tatort; ausreichen kann vielmehr auch ein die Tatbestandsverwirklichung fördernder Beitrag, der sich auf eine Vorbereitungs- oder
Unterstützungshandlung beschränkt.
Stets muss sich die objektiv aus einem wesentlichen Tatbeitrag bestehende Mitwirkung aber nach der Willensrichtung des sich Beteiligenden als Teil der Tätigkeit aller darstellen. Die Frage, ob sich bei mehreren Tatbeteiligten das Handeln eines von ihnen als Mittäterschaft im Sinne von § 25 Abs. 2 StGB darstellt, ist vom Tatgericht aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aller festgestellten Umstände des Einzelfalls zu prüfen. Dabei sind die maßgeblichen Kriterien der Grad des eigenen Interesses an der Tat, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille dazu, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betroffenen abhängen müssen (vgl. BGH, NStZ 2020, 22).

[...]

Schriftliches Urteil im NSU-Prozess, Seite 2773/2774

Natürlich bleibt abzuwarten zu welchem Ergebnis der Bundesgerichtshof in seiner Überprüfung des Urteils im NSU-Prozess kommen wird allerdings ist bereits jetzt schon davon auszugehen bzw. zeichnet es sich ab das er das Urteil bei Zschäpe vollumfänglich bestätigen wird! Man kann am NSU-Prozess ja manches kritisieren aber bestimmt nicht das nicht alles, aber auch wirklich alles, dafür getan worden wäre das Verfahren so revisionfest wie möglich zu gestalten! Gerade Richter Götzl ist für seine revisionsfeste Prozessführung und Urteile bekannt.

Insofern wird das Gequake der Zschäpe-Verteidiger, verschwörungsideologischen Honks wie Sitting-Bull oder auch die Einschätzung dieser drei Strafrechtler das bleiben was Bundesanwalt Herbert Diemer in seinem Plädoyer treffenderweise als Fliegengesumme von Irrlichtern bezeichnet hat. Das einzige was wirklich wünschenswert bleibt ist das die Revisionsanträge von Andre Eminger, Ralf Wohlleben und Holger Gerlach abgelehnt werden während der Revision der Bundesanwaltschaft bezüglich Eminger hoffentlich stattgegeben wird damit dieser widerliche Neonazi doch noch seine gerechte Strafe bekommt!


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

17.09.2020 um 05:15
@Texaslighting
Zitat von TexaslightingTexaslighting schrieb:Drei Juristen behaupten, das Mordurteil gegen Zschäpe müsse fallen gelassen werden, weil man ihr nicht nachweisen kann, dass sie an irgendeinem Tatort war.
Nein, das stimmt so nicht, im Artikel heisst es:
Das Problem beschreiben sie so: "Zschäpe wurde als Mittäterin verurteilt, obwohl sie selbst nie an einem der Tatorte anwesend war." Mittäterschaft gebe es gesetzlich und in der höchstrichterlichen Rechtsprechung aber nur dann, wenn der Verurteilte konkret an den einzelnen Taten beteiligt sei. Zschäpe hätte also bei den Morden des NSU dabei sein oder auf andere Weise an jedem einzelnen Mord mitwirken müssen.
https://www.heise.de/tp/features/Kippt-das-Mordurteil-gegen-Zschaepe-4882259.html

Ein Mittäter muss keineswegs am Tatort sein. Die drei Juristen hier zweifeln an, dass Zschäpe hier in rechtlich qualifizierender Weise "mitgewirkt" hat.

Das ist an sich ganz interessant, da es sehr viel Interpretationsspielraum gibt. Ich habe zwar auch grosse Bedenken am Urteil, aber gerade in diesem Punkt denke ich, dass es nicht unbedingt falsch ist. Man lese am besten das Urteil dazu nach, wie das Gericht zu den Schlussfolgerungen kommt, die @Mauser hier zitiert hat.

Ich hatte an diesem Punkt auch grosse Zweifel, aber gerade in diesem Punkt hat mich Götzls Argumentation zumindest in einem der behandelten Mordfälle überzeugt.


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17.09.2020 um 15:03
Es gibt allerdings auch keinen Nachweis für die Anwesenheit von Böhnhardt oder Mundlos an irgendeinem der 10 Tatorte. Was sogar dem DNA-Experten und BKA-Ermittler Carsten Proff als "schon etwas ungewöhnlich" auffiel, weil man 1.000de DNA-Spuren an den Tatorten gefunden und analysiert hat.

Aber gegen Tote wird ja nicht ermittelt. Da fällt die fehlende forensische Evidenz zur Täterschaft der Toten dann nicht so ins Gewicht wenn man Mittäterschaft geltend macht. Was sich glücklich fügt, für diejenigen die den Mangel an Evidenz mit tiefster Überzeugung kompensieren.


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

18.09.2020 um 00:30
Gesicherte DNA an den Tatorten

[...]

Der Zeuge Bundesanwalt beim BGH Dr. Diemer hat dazu in seiner Vernehmung vor dem Ausschuss berichtet:

„DNA haben wir in […] jedenfalls von den Mordtaten nicht und bei den Raubüberfällen auch nicht. Aber bitte bedenken Sie eines bei den Mordtaten: Das waren alles Distanztaten. Die haben ja nichts anderes gemacht. Man muss sich ja mal den Tatablauf vorstellen: Die gehen da rein, die ziehen eine Plastiktüte über ihre Pistole, treten vor das Opfer hin, und mit wenigen Schüssen - die sind immer weniger geworden am Schluss - erschießen die die, richten die hin. Die haben sogar die Tüte um die Pistole gemacht, damit die Hülsen aufgefangen werden. Also, wer so arbeitet, muss nicht unbedingt DNA hinterlassen.

Nach Aussage der Zeugin OStAn Greger müssten nicht bedingt Spuren bei den mutmaßlichen Tatgeschehen hinterlassen worden sein:

„Auch bei den Raubüberfällen haben wir keine objektiven Spuren in dem Sinne, dass wir jetzt DNA gefunden hätten oder auch Fingerabdrücke, auch nicht in den Vorbereitungsphasen. Wir haben Tatgeschehen, die sich nach unseren Erkenntnissen so abgespielt haben bei den Hinrichtungen, dass eben nicht unbedingt DNA am Tatort hinterlassen werden musste. Also wir gehen vom Tatablauf bei den Hinrichtungen davon aus, dass beide Täter den Tatort betreten haben, das Opfer entweder überhaupt nicht angesprochen haben oder kurz angesprochen haben, dass sich das Opfer ihnen zugewendet hat, und dann erfolgten die Kopfschüsse. Sodann verließen die Täter in der Regel den Ort. In zwei Fällen haben wir noch die Besonderheit, dass wir davon ausgehen, dass die Täter Fotos von ihren Opfern gefertigt haben. Aber auch das hinterlässt nicht unbedingt Spuren.“

NSU-Untersuchungsausschuss Bundestag II, Seite 744/745

Keine DNA des Trios an den Tatorten

An keinem einzigen der 27 Tatorte der dem NSU zugerechneten vielen Straftaten – sowohl bezogen auf die Sprengstoffanschläge, die Česká-Morde und den Polizistenmord als auch bezogen auf die noch vorhandenen Asservate der begangenen Banküberfälle – wurde eine
DNA-Spur gesichert, die beim Abgleich Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos oder Beate Zschäpe zugeordnet werden konnte. Auch an den bei den Morden verwendeten Tatwaffen, die im Brandschutt der Wohnung in Zwickau aufgefunden wurden, konnte keine DNA der drei festgestellt werden.

Für den Untersuchungsausschuss warf der beschriebene Befund die Frage auf, welches Täterverhalten dazu führt, dass es zu keiner Übertragung von DNA kommt. Bei den Taten der Česká-Mordserie, bei denen die Opfer auf kurze Distanz erschossen wurden und ein körperlicher Kontakt der Täter mit den Opfern vermutlich nicht gegeben war, ist dieser Befund nach Aussage des als Zeugen vernommenen Bundesanwalts Dr. Herbert Diemer erklärlich. Für den Polizistenmord in Heilbronn stellt er sich jedoch insofern als auffällig dar, als dort bei der Entwaffnung der beiden Polizeibeamten ein intensiver und jedenfalls bei Martin A. auch mit hohem Kraftaufwand erfolgter Kontakt mit den Tatopfern stattgefunden haben muss. Der durch den Untersuchungsausschuss befragte DNA-Sachverständige des BKA hielt es zwar dür ungewöhnlich, aber dennoch möglich, dass es auch in diesem Fall zu keiner DNA-Übertragung durch die Täter kommt. Der Frage, was hieraus für das Verhalten der Täter am Tatort gefolgert werden kann, wurde aus Sicht des Untersuchungsausschusses im Rahmen der Ermittlungen nicht hinreichend nachgegangen.

NSU-Untersuchungsausschuss Bundestag II, Seite 1003

Ungewöhnlich bedeutet eben nicht unmöglich! Das Herumreiten auf fehlender DNA ist ohnehin nur ein Roter Hering, eine Nebelkerze, irgendwelcher Verschwörungstheoretiker, Neonazidesinformanten oder sonstigem unseriösen Gesocks um von der Tatsache abzulenken das die Täterschaft von Mundlos und Böhnhardt durch zahlreiche andere Sachbeweise & Co. sowohl eindeutig erwiesen als auch anerkannt ist.


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

18.09.2020 um 02:01
Zitat von MauserMauser schrieb:Ungewöhnlich bedeutet eben nicht unmöglich! Das Herumreiten auf fehlender DNA ist ohnehin nur ein Roter Hering, eine Nebelkerze, irgendwelcher Verschwörungstheoretiker, Neonazidesinformanten oder sonstigem unseriösen Gesocks um von der Tatsache abzulenken das die Täterschaft von Mundlos und Böhnhardt durch zahlreiche andere Sachbeweise & Co. sowohl eindeutig erwiesen als auch anerkannt ist.
Ja klar, DNA wird völlig missüberschätzt.
Die kann man nur in nicht-politischen Ermittlungsverfahren verwenden.
Und dass BKA-DNA-Experten alles Nazis und VTler sind, geschenkt, schon klar.
Wenn Du's sagst hat's Gewicht.

Nur weil Menschen ständig Hautschuppen und Haare verlieren oder beim Niederballern auch mal ins Schwitzen kommen, und diese Spuren auch tausendfach gefunden wurden an den Tatorten, aber halt nicht von den beiden Nazis, muss man ja nicht gleich voreilige Fragen stellen, oder gar auf aberwitzige Schlüsse kommen wie: die Abwesenheit von Körperspuren könnte eigentlich auch eine Abwesenheit der Körper ausdrücken.

Allerdings welche anderen "Sachbeweise & Co" belegen die Täterschaft von Mundlos & Co.
Du bist ja offenbar berufen die ganze Wahrheit zu verkünden. Magst Du sie teilen,
oder willst Du den braunen VT-Kosmos weiter wabern lassen?

Geht es um die blutige Jogginghose und die ganz sicher nicht platzierten Waffen, die alle nach dem Eintreffen der Baden-Württemberger Fraktion gefunden wurde?
Desselben Ermittlers übrigens, der verhindert hatte dass in Heilbronn die DNA an den Pistolen-Holstern der Opfer mit der DNA der Polizisten aus Kiesewetters Zug abgeglichen wurde...
Wichtiger Mann.


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

18.09.2020 um 02:10
Zitat von GhOuTaGhOuTa schrieb:Es gibt allerdings auch keinen Nachweis für die Anwesenheit von Böhnhardt oder Mundlos an irgendeinem der 10 Tatorte. Was sogar dem DNA-Experten und BKA-Ermittler Carsten Proff als "schon etwas ungewöhnlich" auffiel, weil man 1.000de DNA-Spuren an den Tatorten gefunden und analysiert hat.
Ich weiß nicht ob du diese Artikel gelesen hast, aber ich habe damals als das passiert ist in Stuttgart gewohnt und kenne die Theresienwiese in Heilbronn sehr gut.
Nur weil die Polizeidienstwaffe im Wohnmobil von den beiden Neonazis gefunden wurde, heißt das für mich noch lange nicht daß sie auch die Mörder waren.
Ich bezweifle nämlich, daß jemand so lange unetdeckt morden kann, und dann so blöd ist eine Tatwaffe als Souvenier aufzubewahren.

https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.kiesewetter-mord-zwei-handy-nummern-bleiben-weiterhin-raetselhaft.e75da70b-a644-4798-b3a9-59a86b61bc4a.html

https://www.swp.de/suedwesten/landespolitik/schon-wieder-fuehrt-eine-spur-zu-islamisten-27831968.html (Archiv-Version vom 21.10.2020)

https://www.swr.de/report/09-waren-islamistische-terroristen-am-tatort/-/id=233454/did=19505888/nid=233454/1bgashc/index.html (Archiv-Version vom 01.12.2019)

Dazu kommt noch diese Tatsache:

https://verfassungsblog.de/skandal-ohne-oeffentlichen-aufschrei-verfassungsschutz-hat-im-nsu-komplex-vorsaetzlich-akten-vernichtet/

https://rp-online.de/panorama/nsu-prozess/nsu-prozess-meral-keskin-war-erfunden_aid-18316399

https://www1.wdr.de/fernsehen/aktuelle-stunde/startseite/nsu-prozess-zeugen-sterben-100.html


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

18.09.2020 um 04:42
@Gh0uTa
Die Täterschaft der NSU-Terroristen Mundlos und Böhnhardt ist durch die zahlreichen Sachbeweise aus Zwickau, Mordwaffen, Jogginghose, Festplattendaten (Aktion "Polizeipistole") usw. wie auch aus dem Wohnmobil in Eisenach, Dienstwaffen der Beamten, Handschellen, Multifunktionstool etc. erwiesen sowie bestätigt durch die Ergebnisse zahlreicher NSU-Untersuchungsausschüsse, der Beweisaufnahme im NSU-Prozess, Zschäpes Aussage während des Prozesses sowie dem schriftlichen Urteil. Summa sumarum kann man also getrost festhalten das es wirklich genügend Fakten, Tatsachen und Beweise gibt welche die Täterschaft einwandfrei belegen!

Mit deinem unsachlichen und schwächlichen Verhalten zeigst du dagegen nur das es dir an fundierter Kenntnis in der NSU-Thematik mangelt wodurch du dich für jedwede sachliche Diskussion disqualifzierst! Es gilt der wissenschaftliche wie auch kriminalistische Grundsatz:

Außergewöhnliche Behauptungen erfordern außergewöhnliche Beweise!

Carl Sagan


Beweismittelmanipulationsvorwürfe - oder platzierungen ohne den geringsten Nachweis gehören eindeutig nicht dazu!

@Westlady
Der von dir verlinkte Inhalt ist längst widerlegt! So kommt der NSU-Untersuchungsausschuss Baden-Württemberg II bei dieser hanebüchenen Islamistenstory zu folgendem Ergebnis:

4.7. Fazit

In der Gesamtschau aller bewiesenen Tatsachen und dargelegten Erwägungen – Aussagen vor allem der Zeugen S., G. und S. zu ihren eigenen Kenntnissen, des Zeugen H. sowie der hierzu bei den Sicherheitsbehörden erhobenen Akten – hat der Ausschuss keinen Beleg dafür gefunden, dass die islamistischen Terroristen der Sauerland-Gruppe oder deren Umfeld wie M. K. oder I. S. am Tattag zur Tatzeit am Tatort des Polizistinnenmordes gewesen sind. K. war vielmehr zur Überzeugung des Ausschusses in der Türkei. Die eingangs genannten Zeugen kommen somit weder als Augenzeugen des Tatgeschehens noch als Täter in Betracht.

Der Ausschuss hat sich intensiv mit der Frage der möglichen Anwesenheit von islamistischen Extremisten und Terroristen sowie der Mitarbeiter ausländischer Sicherheitsbehörden beschäftigt, umfangreiche eigene Beweiserhebungen durchgeführt und auch eigene Nachforschungen angestellt. Im Ergebnis konnte er eine Anwesenheit und damit eine Zeugenschaft oder gar die Beteiligung dieses vorgenannten Personenkreises an dem Mordanschlag auf der Theresienwiese nicht feststellen. Der eingangs genannte „stern“-Artikel ist vollumfänglich widerlegt. Spätere Abwandlungen oder neue, darauf basierende Variationen entbehren daher ebenfalls jeder Grundlage.

Der Ausschuss kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass hier die These der islamistischen Terroristen - gegen den klaren Verlauf der Beweiserhebung - künstlich am Leben erhalten werden soll. Wer Interesse daran haben könnte, eine Zeugen- oder gar Täterschaft von US-Diensten und/oder islamistischen Terroristen zu forcieren, um von der Tatbeteiligung der Rechtsterroristen Mundlos und Böhnhardt abzulenken, kann hier nicht dargelegt werden, da sich der Ausschuss sonst selbst an Spekulationen beteiligen würde.

Der Ausschuss geht weiterhin davon aus, dass es sich um einen Anschlag des NSU gegen die Polizei als Repräsentant des Staates handelte. Diesem Anschlag sind M. K. und M. A. als zufällig auf der Theresienwiese anwesende Polizeibeamte zum Opfer gefallen.

Abschlussbericht des NSU-Untersuchungsausschuss Baden-Württemberg II, Seite 1025/1026

Wegen der geschredderten Akten während der "Operation Konfetti" angeht so sei auf die Aussage von Clemens Binninger in der Dokumentation "Staatsversagen Der NSU Ausschuss und die schwierige Aufarbeitung" verwiesen:

Und die Akten werden auf Druck des Ausschusses rekonstruiert. Aus Kopien die bei anderen Ämtern lagern
Clemens Binniger: "Wir durften ja auch, was es noch nie gab in der Geschichte, die geschredderten Akten der V-Leute, sieben Stück, konnten ja wiederhergestellt werden und wir durften sie dann ansehen und wussten damit über die Klarnamen Bescheid. Und dadurch waren wir wiederum in der Lage übereinstimmend zu sagen, diese sieben Akten, diese sieben Personen haben nichts mit dem NSU-Trio oder mit den derzeitigen Angeklagten oder Beschuldigten zu tun"
Ab Zeitindex 16.49 Minute
https://www.youtube.com/watch?v=EU-Ry-_1WrE

Last but not least dieses absurde vermeintliche "Zeugensterben" - was es in Wirklichkeit niemals gegeben hat! Das ist kompletter Unfug! Hierzu sei auf den Artikel von Tomas Lecorte verwiesen: https://www.lecorte.de/2017/03/nsu-das-maerchen-von-den-toten-zeugen/

Und was diesen Rummel um die nicht veröffentlichten Phantombildern anbelangt so hat auch hier der NSU-Untersuchungsausschuss Baden-Württemberg I ein klares Fazit gezogen: Beitrag von Mauser (Seite 150)


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

19.09.2020 um 01:05
Zitat von MauserMauser schrieb:Der von dir verlinkte Inhalt ist längst widerlegt! So kommt der NSU-Untersuchungsausschuss Baden-Württemberg II bei dieser hanebüchenen Islamistenstory zu folgendem Ergebnis:
OK, lassen wir das mal so stehen.
Du kannst aber hoffentlich trotzdem nachvollziehen, warum ich meine Zweifel habe, wenn vor Gericht Zeugen vertreten werden die gar nicht existieren (Meral Keskin) und wenn nach Beenden des NSU Prozesses die damals versprochene lückenlose Aufklärung, nun für 120 Jahre unter Staatlichen Geheimverschluß landet?

https://www.t-online.de/nachrichten/deutschland/innenpolitik/id_84106974/warum-bleibt-die-nsu-akte-120-jahre-unter-verschluss-.html


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

19.09.2020 um 09:34
Zitat von WestladyWestlady schrieb:und wenn nach Beenden des NSU Prozesses die damals versprochene lückenlose Aufklärung, nun für 120 Jahre unter Staatlichen Geheimverschluß landet?
Ich denke, wenn Ergebnisse einer bundesweiten Studie, über Rechtsextremismus bei Polizei , gegen die gegenwärtig noch Seehofer ist, veröffentlicht sein werden, werden die 120Jahre obsolet werden.


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19.09.2020 um 09:43
Zitat von WestladyWestlady schrieb:nun für 120 Jahre unter Staatlichen Geheimverschluß landet?
Kernzitat aus div. Artikeln:
Die Freigabe der NSU-Akten sei etwas, das man den Opfern und den Opferangehörigen des NSU-Terrors schulde. Die Akten waren ursprünglich für 120 Jahre gesperrt, der hessische Innenminister Beuth hatte allerdings angekündigt, die Frist auf 30 Jahre zu verkürzen.
Quelle: Diverse Artikel aus entweder 2020 oder 2019 zum Thema dieser Frist - und nicht aus 2018 wie der obige.


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

19.09.2020 um 13:37
Zitat von WestladyWestlady schrieb:Du kannst aber hoffentlich trotzdem nachvollziehen, warum ich meine Zweifel habe, wenn vor Gericht Zeugen vertreten werden die gar nicht existieren (Meral Keskin) und wenn nach Beenden des NSU Prozesses die damals versprochene lückenlose Aufklärung, nun für 120 30 Jahre unter Staatlichen Geheimverschluß landet?

Ich könnte es nachvollziehen wenn du sagen würdest das es noch offene Fragen im NSU-Komplex gibt, das weiterhin ermittelt und aufgeklärt werden muss. Aber dein Zweifel mit dem Verweis auf eine nicht existente Nebenklägerin im NSU-Prozess ist hingegen komplett Banane. Dieser isolierte Einzelfall hatte keinerlei Auswirkungen auf den Prozess noch hat er etwas mit dem NSU-Komplex als solchem wirklich zu tun. Der vermeintliche Initiator ist bereits verstorben während sein etwaiger Komplize aktuell vor Gericht steht. Die ganze Geschichte ist nicht mehr als eine Randnotiz insofern verstehe ich nicht warum du gerade diesen unbedeutenden Aspekt so als Zweifel hervorhebst?

Was die gesperrten hessischen Akten angeht so bleibt erstmal zu klären welchen tatsächlichen Inhalts diese genau sind bevor man eine Aussage darüber trifft warum sie solange unter Verschluss gehalten werden. Ansonsten ist das nämlich genau jener Zirkelschluss, jener zweite Schritt vor dem ersten, welcher sehr oft gemacht wird gerade wenn es um die Aktenthematik geht.


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

19.09.2020 um 23:30
Zitat von MauserMauser schrieb:Aber dein Zweifel mit dem Verweis auf eine nicht existente Nebenklägerin im NSU-Prozess ist hingegen komplett Banane. Dieser isolierte Einzelfall hatte keinerlei Auswirkungen auf den Prozess noch hat er etwas mit dem NSU-Komplex als solchem wirklich zu tun. Der vermeintliche Initiator ist bereits verstorben während sein etwaiger Komplize aktuell vor Gericht steht. Die ganze Geschichte ist nicht mehr als eine Randnotiz insofern verstehe ich nicht warum du gerade diesen unbedeutenden Aspekt so als Zweifel hervorhebst?
Weil ich mir verarscht vorkomme!
Und weil es eben mal eben keine "Randnotiz" ist, wenn ein Anwalt es nötig hat eine Zeugin zu erfinden.


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

20.09.2020 um 22:14
Naja wenn du das so siehst... doch angesichts der Tatsache das es weder den Prozess als solchen noch seinen Verlauf beeinflussen konnte oder überhaupt im gesamten NSU-Komplex eine Rolle spielt und damit sehr wohl nur eine unbedeutende Randnotiz darstellt ist es schon ziemlich lächerlich da so ein Faß aufzumachen!


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

20.09.2020 um 23:14
Zitat von MauserMauser schrieb:Naja wenn du das so siehst... doch angesichts der Tatsache das es weder den Prozess als solchen noch seinen Verlauf beeinflussen konnte oder überhaupt im gesamten NSU-Komplex eine Rolle spielt und damit sehr wohl nur eine unbedeutende Randnotiz darstellt ist es schon ziemlich lächerlich da so ein Faß aufzumachen!
Das sehe ich anders und ich denke da zum Glück nicht alleine so.
Die gesamten Aussagen dieses Anwalts sind nämlich deswegen für mich unglaubwürdig.


Deine "unbedeutende Randnotiz" befasst immerhin ganze 232 Prozesstage, an denen ein Phantom vertreten wurde!
Was du als eine "unbedeutende Randnotiz" siehst, sehen andere als Skandal.
Zum Glück, denn genau das ist es.

Du kannst es gerne nochmal nachlesen, auch die Staatsanwaltschaft redet von einem Betrug in einem "besonders schweren Fall".
Das NSU-Verfahren ist reich an bizarren Details, doch eine Geschichte sticht heraus – und dürfte nun für einen Anwalt üble Folgen haben. Die Staatsanwaltschaft Aachen hat Anklage erhoben gegen den Eschweiler Juristen Ralph W., der im Prozess am Oberlandesgericht München eine Nebenklägerin vertrat, die es gar nicht gab. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat sich der Anwalt des Betruges in einem besonders schweren Fall schuldig gemacht.
Quelle:
https://www.tagesspiegel.de/politik/anklage-wegen-urkundenfaelschung-anwalt-vertrat-im-nsu-prozess-ein-phantom/21126000.html


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20.09.2020 um 23:38
Sehen darfst du es wie du willst - das ohnehin nicht von Bedeutung, aber du konntest bis jetzt immer noch nicht ausreichend erklären was gerade dieser Fall mit deinen Zweifel am NSU-Komplex zu tun hat bzw. was es so angeblich besonders machen soll? Genauso wenig wie es dir etwas bringt zu versuchen die Einschätzung der Staatsanwaltschaft in deinem Sinne zu vereinahmen. Im Umkehrschluss bedeutet das nämlich nicht das der Fall als solches damit etwas besonderes is. Betrugsfälle passieren überall und immer wieder das einzige was diese Geschichte so abgrenzt ist das es aufgrund der damaligen Umstände so skurril wirkte aber das ist schon alles. Vom faktischen wie auch juristischen ist es nichts außergewöhnliches und daher zu Recht nur eine Randerscheinung welche keinerlei Auswirkungen auf das eigentliche Hauptgeschehen gehabt hat...


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

21.09.2020 um 00:06
Zitat von MauserMauser schrieb:Sehen darfst du es wie du willst - das ohnehin nicht von Bedeutung, aber du konntest bis jetzt immer noch nicht ausreichend erklären was gerade dieser Fall mit deinen Zweifel am NSU-Komplex zu tun hat bzw. was es so angeblich besonders machen soll?
Ich redete ja auch nicht nur von diesem Fall, sondern von einer ganzen Reihe an Vorfällen. Deswegen verlinkte ich ja auch zahlreiche weitere Medienberichte. Ich suche auch noch einen Bericht des Polizisten, der in Heilbronn überlebt hatte, und der damals auf (glaube ich) SWR im Fernsehn kam. Dazu gab es auch einen Artikel, der das was im Bericht gesagt wurde, beschrieb.
Darin ging es unter anderem, daß das Polizeiauto in dem Michele Kiesewetter erschossen und der Polizist angeschossen wurde, vernichtet wurde bevor die Spurensuche es untersuchen konnte. Leider finde ich den Bericht gerade nicht, aber wenn ich ihn habe, verlinke ich auch den.
Mir kommt an dem ganzen Fall etwas sehr komisch vor.
Wie, als wenn etwas vertuscht werden sollte.
Das was ich hier beschreibe, wurde auch von mehreren Polizisten so gesagt.

Und, als der Prozess zuende war, und Beate Zschäpe lebenslange Haft gekriegt hatte, wurde in zahlreichen Medienberichten im Fernsehn
und in Zeitungen gesagt, daß der Prozess zwar zu Ende ist, aber geklärt wäre gar nichts!

Lies zum Beispiel das hier:

https://www.rnz.de/politik/suedwest_artikel,-heilbronn-petition-fordert-offene-fragen-zu-nsu-morden-zu-klaeren-_arid,486163.html


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

21.09.2020 um 00:40
Zitat von WestladyWestlady schrieb:Ich redete ja auch nicht nur von diesem Fall, sondern von einer ganzen Reihe an Vorfällen. Deswegen verlinkte ich ja auch zahlreiche weitere Medienberichte. [...]

Und, als der Prozess zuende war, und Beate Zschäpe lebenslange Haft gekriegt hatte, wurde in zahlreichen Medienberichten im Fernsehn und in Zeitungen gesagt, daß der Prozess zwar zu Ende ist, aber geklärt wäre gar nichts!

Du hast diesen Betrugsfall aber explizit als Zweifel mit angeführt - obwohl er nachweislich keinerlei Bedeutung für den NSU-Komplex hat - und der Rest deiner Verlinkungen wurde bereits widerlegt, da war ebenfalls nichts darunter was irgendwie verdächtig gewesen wäre. Das ist auch so ein typisches Kennzeichen entweder sich auf schon widerlegte oder veraltete Zweifel zu stützen zumal du sogar Quellen gepostet welche hier auf Allmystery unerwünscht sind...

Im übrigen hat auch niemand irgendwo behauptet das der NSU-Komplex vollständig aufgeklärt wäre, wie könnte es auch bei den offenen Fragen welches noch gibt. Aber das rechtfertigt nun mal keinerlei Verschwörungstheorien alá Moser, Nübel, Schorlau und der restlichen Rasselbande. Insofern ist das auch wieder kein Argument was jetzt weder für dich noch deinen Standpunkt spricht...


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