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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

3.317 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Mord, Skandal, NPD ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

29.03.2021 um 10:21
Alle Annahmen des Gerichtes lassen sich durch Indizien untermauern.

Dass Zschäpe über viele Jahre im Untergrund lebte, dass sie eine fanatische Rassistin war, dass sie den Haushalt führte aber selbstbewusst auftrat, all das ist unstrittig. Wie kaltblütig sie selbst ist, hat sie nach dem Auffliegen der Gruppe demonstriert. Nichts davon kann man in Abrede stellen. Angesichts dessen muss man schon sehr seine Fantasie benutzen, um die Ausreden Zschäpes - gegen die diverse Zeugenaussagen sprechen - für bahre Münze zu nehmen.


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

29.03.2021 um 17:33
@Zarastro
Alles richtig was du sagst. Allerdings ist es trotzdem so, daß es außer Indizien nix gibt. Theoretisch könnte es auch wahr sein was sie sagt und damit wäre keine Verurteilung wegen Mordes möglich. Ich fand es schon damals erstaunlich, daß das Gericht den Mordvorwurf bis zur Verurteilung aufrecht erhalten hat, alleine auf Indizien und Glauben.
Obwohl ich das Urteil begrüße.


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

29.03.2021 um 17:57
Hier wird sehr viel besser erklärt warum es trotzdem für Mord reichte:

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/olg-muenchen-nsu-prozess-lebenslange-freiheitsstrafe-zschaepe-mittaeterschaft/


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

30.03.2021 um 01:55
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Allerdings ist es trotzdem so, daß es außer Indizien nix gibt.
Die allermeisten Mordurteile werden auf Indizienbasis gefällt, das ist also nichts Ungewöhnliches. Wichtig ist vor allem, dass die Indizien ein stimmiges Gesamtbild ergeben und das ist ja hier der Fall.

[


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

30.03.2021 um 15:48
Zitat von behind_eyesbehind_eyes schrieb:Leider nicht.
Da wusste ich ja auch noch nicht, dass Du Dich mit der Prüfung des 2018 im NSU-Prozess ergangenen Urteils befassen wirst.
Vielleicht jetzt werden jetzt Deine Fragen únter Hinzuziehung von Allmystery-Expertise beantwortet. @LauraB.

Ich hoffe diese Expertise ersetzt die Revision am Bundesgerichtshof nicht.

Ganz sicher bin ich nicht!


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

30.03.2021 um 23:03
Zitat von ZarastroZarastro schrieb:Wichtig ist vor allem, dass die Indizien ein stimmiges Gesamtbild ergeben und das ist ja hier der Fall.
Stimmt. Ich finde die Urteilsbegründung schlüssig, besonders die Bedingungen für eine Mittäterschaft sind juristisch weiter gegriffen als ich bis jetzt annahm.
Zschäpe habe aber auch "wesentliche und unverzichtbare Tatbeiträge" geliefert, so der Vorsitzende Richter Manfred Götzl in seiner knapp vierstündigen Urteilsbegründung.
Einerseits wurden Zschäpe verschleiernde und logistische Tätigkeiten zur Last gelegt. So sollte sie nach außen eine "harmlose Legende" liefern. Sie besorgte falsche Ausweise und "Kommunikationsmittel" auf falsche Namen. Sie war an der Verwaltung der Gruppenfinanzen beteiligt und an der Beschaffung einer Waffe. Auch die Ausspähung möglicher Tatorte habe sie mindestens einmal übernommen (an einer Berliner Synagoge).
Für mich die wichtigste Stelle:
Götzl erinnerte daran, dass der Bundesgerichtshof (BGH) für Mittäterschaft weder Anwesenheit am Tatort noch Beteiligung am Kerngeschehen verlangt. Es komme vielmehr auf eine wertende Gesamtbetrachtung vieler Kriterien an, unter anderem die Tatherrschaft oder den Willen zur Tatherrschaft. Nach Ansicht des OLG waren Zschäpes Tatbeiträge von "essentieller Bedeutung" und "nicht von untergeordneter Natur".



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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

14.04.2021 um 17:26
An welchen Beispielen macht das Richter Gözl fest?


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

19.04.2021 um 23:14
Im Schriftlichen Urteil des NSU-Prozesses ist dazu folgendes aufgeführt:


(2) Mittäterschaft in diesem Sinne ist bei der Angeklagten Zschäpe in allen Fällen gegeben:

(a) Die Angeklagte Zschäpe hat in allen Fällen einen eigenen Tatbeitrag geleistet:

(i) Die Angeklagte Zschäpe hat in eigener Person den Tatbeitrag erbracht, zusammen mit den beiden Männern nach gemeinsamer Auswertung der von ihnen bei zuvor durchgeführten Ausspähmaßnahmen gewonnenen Erkenntnisse, den jeweiligen Tatort und damit die dort tätige Person auszuwählen und daher gemeinsam mit den Männern das Opfer der jeweiligen Tat zu bestimmen.

(ii) Zusammen mit den beiden Männern hat die Angeklagte Zschäpe sodann die arbeitsteilige Durchführung der jeweiligen Tat geplant. Sie kamen im Rahmen der gemeinsamen Tatplanung überein, dass der Angeklagten Zschäpe im Sinne einer Arbeitsteilung bei jeder Tat der Tatbeitrag zukommen sollte, den beiden Männern durch die Legendierung von deren tatbedingten Abwesenheiten von der als Zentrale der Vereinigung genutzten Wohnung eine sichere Rückzugsmöglichkeit zu schaffen. Diesen Tatbeitrag hat sie dann auch jeweils während der Durchführung der einzelnen Taten absprachegemäß im Bereich der gemeinsam genutzten Wohnung erbracht.

(iii) Die Angeklagte Zschäpe kam mit den beiden Männern weiter überein, dass sie sich nach dem Vorliegen einer Kleinstserie von ideologisch motivierten Taten zusätzlich aus dem Grund in oder in der Nähe der gemeinsamen Wohnung aufhalten würde, um im Falle des Todes der Männer ein dann vorbereitetes Bekennerdokument der Vereinigung zu den Taten zu veröffentlichen und die in der als Zentrale der Vereinigung genutzten Wohnung vorhandenen Beweismittel zu vernichten. Diese Zusage hat die Angeklagte Zschäpe dann während jeder der jeweiligen Tatbegehungen eingelöst. Sie hielt sich entsprechend ihres Versprechens in oder in der Nähe der gemeinsamen Wohnung auf, um im Falle des Todes der Männer das Bekennerdokument zu veröffentlichen und die in der Wohnung vorhandenen Beweismittel zu vernichten. Bei der letzten Tat am 04. November 2011 hat sie dann nach dem Tod der beiden Männer ihre Zusage eingelöst und dann auf die beschriebene Weise gehandelt.

(b) Ihren vom Senat als wesentlich angesehenen Gesamttatbeitrag hat die Angeklagte Zschäpe so in die jeweiligen Taten eingefügt, dass er als Teil der Handlung der beiden Männer und umgekehrt deren Handeln als Ergänzung ihres eigenen Tatanteils erscheint. Dies schließt der Senat aufgrund einer wertenden Gesamtbetrachtung aus folgenden Umständen:

(i) Den Grad des eigenen Interesses der Angeklagten Zschäpe an der Begehung der Taten bewertet der Senat jeweils als hoch. Er entsprach demjenigen der vor Ort handelnden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Das Interesse der Angeklagten Zschäpe an der Begehung der jeweiligen Taten folgt aus der von ihr gemeinsam mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt vertretenen ausländerfeindlichen, antisemitischen und staatsfeindlichen Ideologie. Die von ihr vertretene Ideologie sah, was sich aus der Positionierung der Angeklagten Zschäpe in den sogenannten Gewaltdiskussionen ergibt, die Anwendung von Gewalt zur Erreichung ideologischer Ziele vor. Dass es sich bei der von der Angeklagten Zschäpe vertretenen Auffassung in der Gewaltdiskussion nicht lediglich um eine dahingesagte Äußerung ohne Bereitschaft zur Umsetzung handelte, ergibt sich aus ihrer Mitwirkung an den vor der Flucht durchgeführten "Aktionen", wo sie zusammen mit Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt bereits ihre Gewaltbereitschaft bei einem Handeln aus ideologischen Gründen zeigte. Die später begangenen Tötungsdelikte stellen eine ultimative Steigerung der ideologisch motivierten Gewaltanwendung dar, um, was die Angeklagte Zschäpe ideologiebedingt anstrebte, eine dem Nationalsozialismus entsprechende Staats- und Gesellschaftsordnung zu errichten. Aufgrund ihrer nationalsozialistisch- rassistischen Vor- Stellungen war der Angeklagten Zschäpe die Anwesenheit von Juden und Ausländern im Inland verhasst. Ebenfalls ideologiebedingt lehnte sie die in Deutschland existierende demokratisch-pluralistische Staatsform ab.

Ihren ideologischen Vorstellungen entsprach es, dass die ihr unerwünschten Menschen, also Juden und Ausländer, Deutschland auf Dauer verlassen würden und die Staatsform in eine nationalsozialistisch-völkische Herrschaftsform umgewandelt würde. Sie wollte im Hinblick auf ihre ideologischen Ziele durch die Tötungsdelikte und Anschläge die Opfergruppen einschüchtern, um sie dadurch
zum Verlassen des Landes zu nötigen. Soweit es sich bei den Opfern um Polizeibeamte handelte, kam es ihr darauf an, die staatlichen Stellen als unfähig zur Verhinderung und Aufklärung von Taten zum Nachteil von Repräsentanten des Staates darzustellen. Durch ihre mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos begangenen, von den Sicherheitsbehörden nicht aufgeklärten Taten gegen Opfer einer ihrer ideologischen Feindbildgruppen wollte sie den Staat und seine Organe als ohnmächtig gegenüber den Taten vorführen und auf diese Weise eine Änderung der Staatsform vorbereiten. Um diese beabsichtigte Wirkung noch zu verstärken, hatte die Angeklagte Zschäpe zudem an der von ihr mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos entwickelten Konzeption einer Bekennung mittels eines Bekennerdokuments
zu einer Tötungsserie ein maßgebliches Interesse. Sie hatte es im Rahmen der arbeitsteiligen Vorgehensweise auch übernommen, für dessen Veröffentlichung und Verbreitung zu sorgen. Es kam ihr darauf an, mit dem geplanten Bekenntnis einer Vereinigung, deren Mitglied sie war, zu einer ganzen Anschlagsserie eine deutlich größere destabilisierende Wirkung bei der Bevölkerung sowie den staatlichen Organen und Behörden zu erreichen, als es bei einem singulären Bekenntnis nach jeder einzelnen Tat zu erreichen war.

Neben der Begehung der Tötungsdelikte hatte die Angeklagte Zschäpe ein essenzielles Interesse an der Durchführung der begangenen Raubüberfälle. Nach dem von ihr zusammen mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos gemeinsam ersonnenen Tatkonzept waren Überfälle, also Logistiktaten, erforderlich, um Finanzmittel zu beschaffen. Diese ermöglichten es ihr erst, die ideologisch motivierten Tötungsdelikte, deren Begehung den weltanschaulichen Zweck der Vereinigung darstellte, praktisch zu planen und durchzuführen. Das Erlangen der Überfallbeute und damit der finanziellen Mittel war also unbedingt erforderlich, um das von ihr erstrebte ideologische Ziel erreichen zu können. Die erfolgreiche Durchführung der Raubüberfälle war demnach für die Angeklagte Zschäpe von überaus großer Bedeutung. Wegen deren Wichtigkeit war es in ihrem Interesse, die Raubüberfälle mit allen verfügbaren Mitteln durchzuführen und gegebenenfalls auch den Tod eines Menschen bei der Tatausführung hinzunehmen. Um die erfolgreiche Fortsetzung und Durchführung der Serie an Tötungsdelikten zur Erreichung ihrer ideologischen Zielsetzung zu ermöglichen, hatte sie zudem auch ein maßgebliches Interesse am erfolgreichen Verlauf eines jedes einzelnen Tötungsdelikts und eines jeden Raubüberfalls.

(ii) Den Umfang der jeweiligen Tatbeteiligung der Angeklagten Zschäpe bewertetder Senat aufgrund wertender Betrachtung als wesentlich: Die Taten waren als Serientaten der nationalsozialistischen Terrorgruppe NSU konzipiert. Dieses Konzept konnte nach Verabredung der Angeklagten Zschäpe sowie Uwe Mundlos' und Uwe Böhnhardts nur dadurch erfüllt werden, dass die Angeklagte Zschäpe ihren oben dargestellten Tatbeitrag vor der eigentlichen Tatbegehung den beiden Männern zusagte, dass sie mit den beiden Männern anhand der Ausspähungsunterlagen den Tatort und damit das Opfer bestimmte, dass sie zusammen mit den beiden Männern die konkrete Tat plante, dass sie ihren Tatbeitrag der Legendierung während der Tatbestandverwirklichung durch die beiden Männer leistete und dass sie dann nach dem im Zusammenhang mit einer Tatbegehung immer möglichen Tod der beiden Männer ihre zugesagten Handlungen, nämlich die Veröffentlichung eines Bekennerdokuments und die zugesagte Beweismittelvernichtung, auch erbrachte. Die Handlungen vor Ort: und der Tatbeitrag der Angeklagten Zschäpe waren demnach für die Umsetzung des gemeinsam erstellten Tatkonzepts von gleicher Wichtigkeit.

Schriftliche Urteilsbegründung NSU-Prozess Seite 2774 - 2775



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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

20.05.2021 um 14:30
Die haben alle keine Ahnung was in Jena wirklich vorgeht und wer das drio alles kannte und zu ihnen Stand desweiteren denken Beamte doch nicht im ernst das Kameraden andere Kameraden ans Messer liefern.


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

20.06.2021 um 22:11
Beuth: Keine Berichte über NSU

Die betroffenen Unterlagen seien keine Berichte über den NSU, teilte der Innenminister mit. Die Unterlagen stellten Berichte über eine erfolgte Aktensichtung dar. Die Berichte hätten vollumfänglich und ungeschwärzt dem zuständigen Kontrollgremium sowie dem NSU-Untersuchungsausschuss vorgelegen. Außerdem seien die Akten dem Generalbundesanwalt für die Ermittlungen zum Lübcke-Mord zugegangen und lägen auch dem dazu eingesetzten Untersuchungsausschuss vor.

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Holger Bellino, und Grünen-Fraktionschef Mathias Wagner betonten, dass eine parlamentarische Kontrolle des Inhalts der Akten gegeben war, da diese allen Mitgliedern des NSU-Ausschusses aus der vergangenen Legislaturperiode vorlagen. Die Petition solle weiter bearbeitet werden, kündigte Wagner an. Es werde nach Wegen gesucht, in welcher Form dem Informationsbedürfnis über den Inhalt der Akten nachgekommen werden könne.

https://www.hessenschau.de/politik/fuer-30-jahre-unter-verschluss-nsu-akten-bleiben-geheim,nsu-akten-108.html (Archiv-Version vom 24.06.2021)


Verschwörungstheorien aus dem Parlament

Man nehme: einen Begriff, möglichst ein Reizwort, das dunkelste Ahnungen hervorruft. Dazu von echtem oder scheinbarem Wissen gespeiste Andeutungen über Vertuschung durch Behörden, "von ganz oben". Und halte dieses Süppchen schön am Kochen, durch immer währende Behauptungen, wenn nur nicht alles geheim gehalten würde, dann, ja dann würde man schon sehen, welch 'dunkle Mächte' am Werke seien.

[...]

Nein. Wir reden von Politikern, von Menschen, die hohe Verantwortung tragen, als Abgeordnete im hessischen Landtag. Und die sich dafür einsetzen, dass als "geheim" eingestufte NSU-Unterlagen (da haben wir das Reizwort) des Verfassungsschutzes zum öffentlichen Gut erklärt werden.

[...]

Darunter sind Politiker, die als Mitglieder im entsprechenden parlamentarischen Kontrollgremium oder im NSU-Untersuchungsausschuss uneingeschränkten Zugriff auf jene Akten hatten, nach den Regeln des Geheimschutzes. Sie konnten alles lesen, sie konnten Fragen stellen, die sich daraus ergeben, sie konnten Zeugen laden, deren Namen sie darin entdeckt hatten. Das haben sie getan.

Jetzt erwecken eben diese Politiker den Eindruck, dass nur durch Aufhebung der Geheimhaltung NSU-Verbrechen "endlich aufgeklärt" werden könnten (und da haben wir den getarnten Vorwurf der Vertuschung). Zugestanden: dass diese Akten, durch wessen Blödheit auch immer, zunächst für 120 Jahre (jetzt sind es die üblichen 30 Jahre) als "geheim" eingestuft wurden, könnte aus einem Verschwörungs-Handbuch von Dan Brown stammen.

[...]

Etwa dass der hessische Verfassungsschutz in den 90ern und 2000ern eine - vorsichtig ausgedrückt - chaotische Behörde war. Und dass die Anwesenheit eines Verfassungsschützers (übrigens ein umgeschulter ehemaliger Postbeamter) am Kasseler Tatort des NSU-Mordes an Halit Yozgat bis heute drängende, ungeklärte Fragen aufwirft. Das alles wissen auch die Abgeordneten, und sie wissen, dass diese Antwort und manch andere nicht in den Akten zu finden war.

[...]

Wer geheime Berichte liest, wird zudem genauer erfahren, welcher Methoden sich der Verfassungsschutz bedient, um gegen rechte, gegen linke, gegen islamistische, also gegen verfassungsfeindliche Organisationen vorzugehen. Und damit genau das nicht passiert, arbeitet ein Geheimdienst eben nicht öffentlich. Und hält die Ergebnisse seiner Arbeit geheim. Sehr zum Leidwesen auch der Journalisten.

[...]

Nur durch das Vertrauen in die Arbeit dieser Abgeordneten ist das geheime Wirken der Dienste im Rechtsstaat überhaupt zu rechtfertigen. Wenn aber jetzt solche Abgeordnete die Geheimhaltung für überflüssig erklären, dann untergraben sie selbst das Vertrauen, das in sie gesetzt ist. Und leisten aus dem Parlament heraus Verschwörungstheoretikern Vorschub.

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/hessen-landtag-nsu-akten-100.html (Archiv-Version vom 15.06.2021)

Damit dürfte ein weiteres vermeintliche "Mysterium" im NSU-Komplex - mal wieder - als das entlarvt sein was es schon von Anfang an gewesen ist: Heiße Luft! Die, auch hier im Allmy Forum, immer wieder häufig geäußerte Spekulation auf einen möglicherweise brisanten Inhalt mit Verweis auf die anfangs sehr lange Sperrfrist ist angesichts der Tatsache das die Akten sowohl dem GBA, dem parlamentarischen Kontrollgremium als auch den Untersuchungsausschüssen zum NSU bzw. Lübcke vorliegen vollkommen Kokolores! Hätte da auch nur irgendetwas dringestanden was das offizielle Narrativ widerlegen oder in Zweifel ziehen würde wäre es schon längst bekannt! Insofern kann man auch hier wohl mal wieder guten Gewissens sagen das die gesamte Debatte darum ein einziger Zirkelschluss war bzw. ist.


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

27.06.2021 um 20:46
Für alle die sich fragen wie es mit dem Revisionsverfahren im NSU-Prozess vorangeht hier eine kurze Infomeldung des BGH:

NSU-Prozess: Informationen zum Verfahrensfortgang

Die Pressestelle des Bundesgerichtshofs wird über den Fortgang des Verfahrens über die Revisionen im NSU-Prozess (3 StR 441/20) voraussichtlich im Laufe des Monats August 2021 im Wege einer Pressemitteilung informieren.

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021102.html?nn=10690868



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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

13.07.2021 um 21:04
Am vergangenen Sonntag war ja der dritte Jahrestag der mündlichen Urteilsverkündung im NSU-Prozess was die antifaschistische Initiative "NSU Watch" zum Anlass genommen hat wieder ihre Sichtweise zu rezitieren und die entsprechenden Artikel aus dem Archiv zu holen. Einer dieser Artikel ist hinsichtlich seines Inhalts an einer Stelle bemerkenswert:

„Ehrenerklärung“ für Temme

[...]

In seiner Konsequenz war das Urteil sicher auch für langjährige Prozessbeobachter*innen überraschend. Dass es dem Gericht nicht um Aufklärung, sondern vor allem ums Abhaken ging, war allerdings spätestens seit denjenigen Beschlüssen klar, mit denen es weitere Beweisanträge zum hessischen Verfassungsschutzmitarbeiter Andreas Temme abgelehnt hatte. Zuvor konnte bei Beobachter*innen der Eindruck entstehen, dass der Senat ein aufrichtiges Interesse hat an der Klärung der offenen Fragen rund um den Verfassungsschützer, der zum Tatzeitpunkt des Mordes an Halit Yozgat am 6. April 2006 am Tatort anwesend war.

Temme selbst wurde im Prozess sechsmal als Zeuge gehört und auch vom Vorsitzenden intensiv und kritisch befragt. Auf Anträge der Nebenkläger*innen der Familie Yozgat wurde eine ganze Reihe von Zeug*innen aus dem hessischen Geheimdienst gehört. Doch in seinen Beschlüssen im Juli 2016 erklärte der Senat Temmes Version der Geschehnisse plötzlich wider alle Ergebnisse der Beweisaufnahme für glaubhaft. Er ging sogar darüber hinaus und gab ohne Not eine Art „Ehrenerklärung“ für den früheren Verfassungsschützer ab, der noch immer im Staatsdienst tätig ist. An diesem Punkt wurde deutlich, dass die Richter*innen nicht an umfassender Aufklärung der Rolle Temmes interessiert waren, sondern der Beweisaufnahme zu Temme aus Opportunitätsgründen, wohl vor allem für die Außenwirkung und zur Schadensbegrenzung, einen gewissen Raum gegeben hatten, sich der offenen Fragen aber möglichst einfach entledigen wollten.

https://www.nsu-watch.info/2018/08/abhaken-statt-aufklaeren-das-urteil-im-nsu-prozess-soll-die-unhaltbare-trio-these-zementieren/

Gerade die Behauptung das Temme zum Tatzeitpunkt anwesend gewesen sei, welches von vielen Medien leider oftmals zu vorschnell, ungeprüft und kritiklos übernommen wird, ist sehr gewagt da durchaus die Möglichkeit als auch eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht das er den Tatort bereits VOR dem Mord verlassen hat. Ein Abgleich der Angaben im NSU-Untersuchungsausschuss Hessen I in Kombination mit der Arbeit des Instituts "Forensic Architecture" macht das ziemlich deutlich und löst damit gleichzeitig auch einige der bis heute sehr stark diskutierten kontroversen Fragen. Insofern wäre es richtiger vielmehr nur von einer Anwesenheit im fraglichen TatzeitRAUM als einem TatzeitPUNKT zu sprechen.

Was den Vorwurf an das Gericht angeht es wolle nur "abhaken" und sich offener Fragen "entledigen" so muss man an der Stelle einfach mal festhalten dass das Gericht an die StPO gebunden ist und Temme nicht als Angeklagter im Prozess geführt wurde sondern als Zeuge welcher über eine bestimmten Sachverhalt Auskunft geben soll. Sollte das Gericht dabei an einem toten Punkt ankommen bei dem eine weitere Befragung zwecklos erscheint so muss die Sache an dieser Stelle beendet werden. Rechtsstaatlichkeit bedeutet das man sich an die entsprechenden Gesetze, Vorschriften und das Beweisgebot halten muss! Gerade Initiativen wie "NSU-Watch" welche sich - nach eigener Darstellung - der Aufklärung verschrieben haben wären gut darin beraten dies endlich zu akzeptieren bevor sie in bester beleidigter Leberwurst Manier zu solchen Einschätzungen kommen nur weil sie mit dem Geschehenen nicht einverstanden sind.

PS: Sitting-Bull schuldet mir übrigens immer noch 100 Besen da das Urteil für Zschäpe im NSU-Prozess das Urteil im Prozess um den Brandanschlag von Salzhemmersdorf bei weitem übertrifft...!


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

01.08.2021 um 12:50
Für mich bislang unklar ist das relative Stillhalten des Trios was Tötungsverbrechen angeht zwischen Anfang September 2001 und Februar 2004. Irgendwo ist das atypisch für Menschen, die eine solche Mordlust verspüren.


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

02.08.2021 um 08:18
Ich habe mir das Buch "Auf freiem Fuß" von Nadja Malak bestellt. Sehr interessant.

Das Interessante in diesem Buch ist das es vor 2011 herauskam, also bevor man den NSU aus dem Hut gezaubert hat.

Die Täter wurden gesehen, hatten aber keine Ähnlichkeit mit den Uwes. Es waren nach Aussagen einer Zeugin attraktive Südländer mit dunklen Haaren.

Ein ausländerfeindliches Motiv wurde, wie es die Antifa und Co. gerne behauptet nicht von Anfang an ausgeschlossen.

Der Mord an der Polizistin spielte bis 2011 in dem Zusammenhang nie eine Rolle.

Das Buch ist kein Reisser, alles Fakten.


Schon interessant, gerade da es vor 2011 geschrieben wurde.

Die Täter waren eiskalte Profis die ausgezeichnet, fast blind schiessen konnten. Die Uwes die sich aus Furcht vor 2 Dorfscherriffs angeblich das Leben nahmen wohl kaum.


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

02.08.2021 um 08:43
Zitat von InsoverwalterInsoverwalter schrieb:Die Täter waren eiskalte Profis die ausgezeichnet, fast blind schiessen konnten. Die Uwes die sich aus Furcht vor 2 Dorfscherriffs angeblich das Leben nahmen wohl kaum.
Naja, die beiden waren gut darin arglose Menschen zu erschießen. Selbst unter Hochdruck gejagt zu werden von Jägern die zurückschießen würden, muss eine ganz andere Erfahrung gewesen sein.


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05.08.2021 um 11:07
@Zarastro

Ja aber du vergisst das sie sich offiziell -laut Regierung und Medien - an zwei Bewaffnete Polizisten angeschlichen haben. Dann aber Schiss gehabt als sie bewaffnet in bester Schussposition 2 Polizisten auf sie zukamen? Die hätten sie doch locker vom Wohnmobil abknallen können.

Und die ursprünglichen Aussagen von Zeugen hört sich auch nicht nach den Uwes an.


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

05.08.2021 um 12:44
Es macht halt einen erheblichen Unterschied ob man heimtückisch zwei wehrlose Polizisten in ihrem Auto erschießt oder ein Feuergefecht mit zwei Beamten liefert welche sich einer potenziellen Bedrohungs- und Gefährdungslage bewusst waren als sie sich dem Wohnmobil näherten.

Und so sitzen Böhnhardt und Mundlos also im Wohnmobil, können den Polizeifunk abhören, wissen wohl auch, dass nach einem Wohnmobil gefahndet wird. Sie bleiben an Ort und Stelle. Gegen Mittag nähern sich zwei Streifenpolizisten. Kurz darauf fallen Schüsse im Wohnmobil. Die beiden Terroristen sind tot.

Selbstmord - so das Ermittlungsergebnis von BKA und Bundesanwaltschaft. Doch warum haben sich Mundlos und Böhnhardt bei Ankunft der beiden einfachen Streifenpolizisten den Fluchtweg nicht freigeschossen? Sie hatten jede Menge Waffen und Munition dabei:

Prof. Dietmar Heubrock

Über den Funkscanner haben sie mitgekriegt Großfahndung, das Wohnmobil ist identifiziert. D.h. sie werden beide möglicherweise so eine Barrikadesituation psychisch schon empfunden haben. Die sind uns auf der Spur jetzt haben sie uns. Man kann davon ausgehen, dass sie verschieden Szenarien durchgespielt haben und letztendlich als finale Lösung ein Suizid wird auch eine Rolle in einem dieser Pläne gespielt haben. Das ist als mentale Folie ja schon vorhanden. Und wenn das bei einem in dem Moment ausgelöst wird, dann wird das Programm sozusagen auch abgespult.

https://www.mdr.de/investigativ/nsu-mythen-102.html



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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

05.08.2021 um 12:53
Zitat von InsoverwalterInsoverwalter schrieb:Dann aber Schiss gehabt als sie bewaffnet in bester Schussposition 2 Polizisten auf sie zukamen? Die hätten sie doch locker vom Wohnmobil abknallen können.
Meine Gedanken dazu, inspriert von
Zitat von MauserMauser schrieb:dann wird das Programm sozusagen auch abgespult.
Der feige Hund, der Suizid beganngen hat, hörte sich damals auch nicht mehr nach dem Führer an!
Finde ich beim Anhören alter Aufnahmen.


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05.08.2021 um 13:05
Zitat von eckharteckhart schrieb:Der feige Hund, der Suizid beganngen hat, hörte sich damals auch nicht mehr nach dem Führer an!
Finde ich beim Anhören alter Aufnahmen.
Naja früher war es üblich das sich Feldherren, wenn die Sache verloren war, ins Schwert stürzen.

Ebenso bei den Samurai die Sepukku begingen

Für einen Selbstmord braucht man sehr viel Mut.

Abgesehen davon war der Führer offensichtlich schwer an Parkinson erkrankt. Er hätte schon vorher abgelöst werden müssen.


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Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU)

05.08.2021 um 14:24
Zitat von InsoverwalterInsoverwalter schrieb am 02.08.2021:Die Uwes die sich aus Furcht vor 2 Dorfscherriffs angeblich das Leben nahmen wohl kaum.
Zitat von InsoverwalterInsoverwalter schrieb:Für einen Selbstmord braucht man sehr viel Mut.
Ich halte mich da raus, aus solchen Spekulationen.
Entweder oder.


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