Heide_witzka schrieb:Dein Modell ist aber kein bGe, wenn du hingehst und Arbeitenden die Kohle durch Verrechnung wieder abziehst.
Doch, selbstverständlich. Es ist eben KEINE Sozialleistung, KEIN Extraeinkommen, kein warmer Regen aus dem Nichts, der freilich nicht zu finanzieren wäre, sondern genau das, was es heißt, nämlich ein
"BEDINGUNGSLOSES GRUND
EINKOMMEN"
Ein Grundeinkommen, dass jeder durch Arbeit (fast) beliebig aufstocken kann aber nicht muss. Er kann es einfach bleiben lassen, wenn er keinen Fernseher braucht, kein Auto und ihm 20m² WG-Zimmer genügen. Kommt er irgendwann auf die Idee, sein Leben etwas luxuriöser gestalten zu wollen kann er das machen und umgekehrt, wenn jemand beschließt, all den Konsumkram nicht mehr zu benötigen kann er wieder aufhören. Es ist dazu nicht das kleineste Fitzelchen Formular nötig, keine Minute Verwaltungszeit, einfach gar nichts, außer den Eintrag im Grundgesetz, gültig in der Bundesrepublik für alle deutschen Staatsbürger, d.h.
@Realo, für alle die einen deutschen Pass haben.
HartzX ist eine Sozialleistung für Bedürftige nach Prüfung ihrer Bedürftigkeit und mit einem stetigen Kontrolldruck. Der Rechtsanspruch ergibt sich jeweils nach Einschätzung von Personen, die nicht zwingend für diese Aufgabe qualifiziert sind und stigmatisiert den Betroffenen als Außenseiter der Gesellschaft. Das ist schon ein himmelweiter Unterschied zu einem BGE.