Das bedingungslose Grundeinkommen
07.02.2021 um 12:43Fragender73 schrieb:sie kann selbst denjenigen nicht abgesprochen werden, denen schwerste Verfehlungen vorzuwerfen sind...da geht es eher um Kriminelle...
Fragender73 schrieb:sie kann selbst denjenigen nicht abgesprochen werden, denen schwerste Verfehlungen vorzuwerfen sind...da geht es eher um Kriminelle...
Abahatschi schrieb:da geht es eher um Kriminelle...Nein da geht es auch um Leute die nicht arbeiten wollen, die ihr Vermögen verschwendet haben. Kriminelle haben im BGe wenig zu suchen da sie im Gefängnis sitzen und dort schon jetzt Vollkasko haben
Fragender73 schrieb:Kv nein, sämtliche Gesundheitskosten habe ich im BGE mit eingerechnet.Das sind Ausgaben.
PV siehe KV
UV siehe KV
Fragender73 schrieb:was haben bitte Beamtenpensionen hier zu suchen, aber eh NullsummenspielDas sind Ausgaben.
Fragender73 schrieb:Altershilfe für Landwirte, nein analog RV vielleicht 50%Das sind erworbene Ansprüche, daher Ausgaben.
Fragender73 schrieb:Nein da geht es auch um Leute die nicht arbeiten wollen, die ihr Vermögen verschwendet haben. Kriminelle haben im BGe wenig zu suchen da sie im Gefängnis sitzen und dort schon jetzt Vollkasko habenAlle Bürger in Deutschland haben recht auf Hilfe, ob schwere Verfehlungen wie Mord oder Millionen auf dem Kopf gehauen, aber sie müssen wenn sie arbeitsfähig sind MITWIRKEN.
Abahatschi schrieb:Das sind Ausgaben.Ja irgend etwas mit 490, voll auf Kosten BGE mit eingerechnet
Abahatschi schrieb:Das sind erworbene Ansprüche, daher Ausgaben.Die aber mit 42 % besteuert werden ....
Abahatschi schrieb:Ich habe keine Lust auf BS Bingo wo ich was poste...und du schreibst...aj, ja berücksichtigt.Muss ich jetzt jedem Post wieder alles anfügen, weil man es im nächsten wieder anzweifelt? Aber gerne, dauert etwas da ich dann selbst zurück lesen muss.
Fragender73 schrieb:Die aber mit 42 % besteuert werden ....Träum weiter. Mit welchem Recht kürzt Du erworbene Ansprüche? Rückwirkende Gesetzgebung wie Stalin?
Fragender73 schrieb:Muss ich jetzt jedem Post wieder alles anfügen, weil man es im nächsten wieder anzweifelt? Aber gerne, dauert etwas da ich dann selbst zurück lesen muss.Fakt ist, es gibt von Dir keine Übersicht deiner Rechnung. Mache es oder lass es bleiben.
Fragender73 schrieb:Wenn einem Menschen die zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Daseins notwendigen materiellen Mittel fehlen, weil er sie weder aus eigener ErwerbstätigkeitWie schwer zu verstehen ist eigentlich dieser Satz. Wenn jemand ausreichende Mittel aus Erwerbstätigkeit erhalten kann, dann hat diese Person keinen Anpruch auf irgendwelche Hilfen vom Staat, geschweige denn auf ein BE. Hat jemand die Möglichkeit, arbeiten zu gehen, dann soll er das tun. Das ist eines der grundlegesten wirtschaftlichen Ziele eines Staates.
Fragender73 schrieb:Ja irgend etwas mit 490, voll auf Kosten BGE mit eingerechnetDa geht ja das BGE schon für die Gesundheit drauf. Du willst ja an Mini-BGE finanzieren. Du schriebst so was um 600€. Dann fehlt noch Rente, die Miete etc. Das ist ja für heutigen Bezieher von H4 der blanke Luxus (heute). Ob das ohne Aufstände geht?
Fragender73 schrieb:Jeder bekommt das gleiche und jeder zahlt prozentual das Gleiche.Schon alleine dieser Satz, offenbart mir eine seltsame Beziehung zu allen Gerechtigkeitsfragen.
Luminita schrieb:Wie schwer zu verstehen ist eigentlich dieser Satz. Wenn jemand ausreichende Mittel aus Erwerbstätigkeit erhalten kann, dann hat diese Person keinen Anpruch auf irgendwelche Hilfen vom Staat, geschweige denn auf ein BE.Hat er denn dann Anspruch auf Steuerfreibeträge? Ist doch auch ein Zuschuss vom Staat, oder nicht?
Fragender73 schrieb:reale Kosten 674.551.000.000€mache es Dir doch einfach und schreibe woher diese 675Mrd. kommen....
Fragender73 schrieb:bisheriger Sozialetat nach Abzug ErhaltenswertesNie und niemer...bleiben da 920Mrd. "übrig".
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:
920.000.000.000€
Fragender73 schrieb:750€Davon kann ich nicht mal meine Miete zahlen (Singlehaushalt in München) ... Pech für mich, ich darf mich nicht als Künstlerin selbst verwirklichen, ich muss weiterarbeiten. Wie schade.
Fragender73 schrieb:Da Kranke etwas mehr bekommen sollen rechne ich die bisherige Sozialhilfe zur Hälfte und die Jugendhilfe mal ganz da dort ja nachgesteuert werden ggf. erhöht werden soll, 995,2 - Sozialhilfe 20 -Jugendhilfe 50 (jeweils Milliarden) Bund alsoDen Satz blicke ich überhaupt nicht, was ist hier was? Kannst du das vernünftig formatieren bitte?
Fragender73 schrieb:13,5 Millionen Kinder a 300 €Die kriegen das bis zum 18ten Lebensjahr, ohne Rücksicht darauf, ob manche davon vielleicht schon das Elternhaus verlassen haben, arbeiten etc.?
Fragender73 schrieb:Halt Freiheit für Bürger zu entscheidenWas zu entscheiden?
Fragender73 schrieb:Hat er denn dann Anspruch auf Steuerfreibeträge? Ist doch auch ein Zuschuss vom Staat, oder nicht?Du und deine Steuerfreibeträge. Das ist doch mit einem BGE überhaupt nicht zu vergleichen. Steuerfreibeträge gibt es (auch), um die Kosten für die Bearbeitung zu senken und um die Steuerzahler zu entlasten.
Fragender73 schrieb:bisheriger Sozialetat nach Abzug ErhaltenswertesWoher kriegst du das?
Zitat von Fragender73Fragender73 schrieb:
920.000.000.000€
Fragender73 schrieb:Ist doch auch ein Zuschuss vom Staat, oder nicht?Jo, wenn mir jemand weniger weg nimmt, ist das ein Zuschuss. Meine Güte.
Abahatschi schrieb:Nie und niemer...bleiben da 920Mrd. "übrig".Noch mal ganz einfach auf das Jahr 2019 bezogen
Fragender73 schrieb:13,5 Millionen Kinder a 300 €
Fragender73 schrieb:Kosten 48.600.000.000 €
Fragender73 schrieb:69,5 Millionen Erwachsene a 750€sind 625.500.000.000
Abahatschi schrieb am 30.03.2020:Sozialhilfe - 39Mrd bleibtdas sind dann 7.800.000.000
Abahatschi schrieb am 30.03.2020:Kinder und Jugendhilfe - 46,5Mrd,da mehr Kinderförderung betrieben werden soll.
Luminita schrieb:Übrigens: Alle deine Zahlen müssten noch mit dem Faktor 12 multipliziert werden, aktuell berechnest du eine Einmalzahlung, wenn ich das richtig sehe.Sind sie schon
Fragender73 schrieb:1.119.400.000.000 €Nein, beziffere doch die "Schulden" genauer.
dazu kommen dann "Schulden" wie die Rentenversicherung aus Beiträgen die Leute geleistet haben, und daher Anspruch auf Leistungen haben.
Sind bisher Einwendungen?
Abahatschi schrieb am 30.03.2020:Altershilfe für Landwirte - 2,7 Mrd bleibt1.566.000.000
Abahatschi schrieb am 30.03.2020:Beamtenpension - 60 Mrd bleibt so34.800.000.000€
Fragender73 schrieb:1.119.400.000.000 €Also Ausgaben BGE inklusive Bürgerkrankenversicherung
Fragender73 schrieb:1.119.400.000.000 €Bisheriger Sozialetat
Die Einnahmen sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bei niedrigeren Zusatzbeiträgen um 3,8 Prozent auf 250,4 Mrd. Euro gestiegen.Quelle: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/finanzergebnisse-gkv-2019.html#:~:text=Insgesamt%20stiegen%20die%20Ausgaben%20der,Euro%20gestiegen.
Abahatschi schrieb:ch verstehe gar nichts. Sind das jetzt Ausgaben, Einnahmen...warum erster Jahr...warum Faktor 0,58...keine Ahnung, viel Erfolg.Es ist keinesfalls wildes Posting, es ist Stück für Stück verklausuliert. Es sind natürlich Rentenausgaben. Die 0,58 resultieren daher das es mit 42% versteuert wird, also linke Tasche rechte Tasche. Effektiv bleibt zu zahlen =,58 des Betrages.
Ich ziehe die Frage zurück. Das ist für mich keine Liste sondern wieder wildes Posting.