Wie sieht's eigentlich aus wenn ich unter 18 jährige auf der Straße rauchen sehe?
Habe ich dann das Recht denen die Kippen wegzunehmen?
Bei Alkohol das gleiche.
Wenn ich einen minderjährigen Schnaps trinken sehe, darf ich ihm die Flasche dann wegnehmen?
Jetzt mal davon abgesehen das ich allein vom Aussehen gar nicht sagen kann wer 18 ist und wer nicht.
@BukowskiRechtlich sieht das so aus:
Du darfst ihnen weder die Kippen noch den Alkohol weg nehmen. Rechtlich wäre das ein Diebstahl und würde nach § 242 StGB bestraft werden.
Die Eigentumsrechte sind hier klar, die Waren gehören dem minderjährigen. Er kann ja beides von jemand anderem geschenkt gekommen haben (da der Verkauf ja an minderjährige verboten ist). Dadurch würden die Eigwentumsrechte auf den minderjährigen über gehen.
Der Besitz von Alkohol und Zigaretten ist nicht strafbar und stellt auch keine Ordnungswidrigkeit dar, auch nicht bei minderjährigen.
Rauchen ist minderjährigen ja bekanntlich in der öffentlichkeit verboten. Dies ist allerdings keine Strafat sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit.
Du darfst einen Jugendlichen jedoch in geeigneter Form daran hindern Alkohol und Zigaretten zu konsumieren. Eine geeignete Form ist jedoch nicht die Wegnahme, da du dich, wie erwähnt dadurch selber strafbar machst denn das Verhindernwollen einer Ordnungswidrigkeit (hier das rauchen oder trinken) berechtigt nicht zum Begehen einer Straftat (§242 Diebstahl).
Eine geeignete Form wäre lediglich die Androhung auszusprechen die Ordnungswiedrigkeit zu melden. Allerdings müssten dir hierzu die Personalien des minderjärigen bekannt sein. Der minderjährige braucht dir als Privatperson seine Personalien auch nicht mitzuteilen. Du darfst ihn auch in keinster Weise dazu nötigen oder zwingen dir seine Personalien zu geben. Diese Recht hast du nur wenn eine Straftat vorliegen würde.
Wenn deine ausgesprochen Androhung die Ordnungswidrigkeit zu melden den minderjährigen nicht daran hindert zu rauchen und Alkohol zu trinken kannst du nichts dagegen tun.