Abahatschi schrieb:Irgendwie muss Du als Experte diesen Widerspruch zwischen "wir brauchen mehr Security" und "Security ist nichts wert" auflösen.
Das ist kein Widerspruch, da ich auch schon die Tage von gründlich und gewissenhaft geschrieben habe.
Sicherheitspersonal, das ihren jeweiligen Auftrag nur schlampig ausführen würde, würde natürlich nicht viel bringen.
behind_eyes schrieb:Dir wurde belegt das diese Ordner keine Bodychecks machen durften.
Wie oft eigentlich noch?
Und dennoch kann (nur kann) der Veranstalter als Auftraggeber bspw. den Auftrag erteilt haben mit dem Einverständnis von Gästen sie auf Waffen oder andere gefährliche Gegenstände abzutasten sowie bspw. auch Taschen oder Rucksäcke zu kontrollieren und jedem, der diese Kontrolle ablehnen würde, den Zutritt zu verweigern.
Gegen den Willen zu kontrollieren - geht natürlich nicht. Was aber geht/gehen würde: Diesen Gästen, die sich keiner Kontrolle unterziehen wollen würden, den Zutritt zu verwehren.
So, und nun stell dir vor, dass Sicherheitspersonal würde dennoch diese Gäste unkontrolliert durchwinken, ihnen Zutritt gestatten anstatt ihnen den Zutritt zu verwehren.
Noch Fragen?
Würdest du dann wenigstens Fehlverhalten, Pflichtverletzung sehen?
Wobei ich persönlich nicht daran glaube, dass der Auftrag so gelautet hat. Bspw. aus Angst vor weniger Umsatz durch weniger Gäste auf dem Fest dann.
Viel wahrscheinlicher ist wirklich nur das hier:
rhapsody3004 schrieb:Sehr gut möglich, dass von vornherein nur vorgesehen war auf nur auf stark alkoholisiert wirkende oder aggressive Gäste beim Eingang zu achten und nur diesen den Zutritt aufs Festgelände zu verwehren oder (was ja logisch ist/wäre) bei sichtbarem Tragen/Mitführen einer Waffe oder eines gefährlichen Gegenstandes.
Dann wäre dem Sicherheitspersonal am Eingang nichts vorzuwerfen, sollte der Mann einen ganz normalen unauffälligen Eindruck am Einlass gemacht haben.