Dawn1983 schrieb:Wie kommst du zu der Annahme? Im Bericht wäre sicher was davon gestanden wenn Polizei/Sicherheitskräfte involviert gewesen wären. Oder hast du wieder mal den link nicht gelesen?
Doch, den Link habe ich sehr gut gelesen.
Nun, ich vermute da halt eine vorläufige Festnahme (wenn überhaupt) als ein Jedermannsrecht ausgeführt. Das auch nicht vom privaten Bahn-Sicherheitspersonal, sondern von Fahrgästen im Zug, die der Frau im Zug vorab auch schon Nothilfe geleistet haben könnten.
Meine Vermutung: Sind könnten mit dem TV am nächsten Bahnsteig raus sein, um dort auf die Polizei zu warten.
Dawn1983 schrieb:Jetzt mal angenommen, wenn das Gerangel entstanden ist, weil Passanten der Frau zur Hilfe gekommen sind und der Typ dabei ins Gleis gefallen wäre, würde es denke ich auf Nothilfe, maximal fahrlässige Körperverletzungr rauslaufen. Ich glaub kaum, dass sich der ertappte net gewehrt hat.
Das halte ich für das realistischere Szenario.
Ich gehe erst mal anhand des Links davon aus, dass nur im Zug eine Notwehr/Nothilfe-Situation gegeben war - nicht mehr auf dem Bahnsteig selbst.
Im Anschluss könnten die Fahrgäste versucht haben den TV festzuhalten, was sehr gut möglich der TV nicht widerstandlos über sich ergehen lassen haben könnte.
Gut möglich, dass sie mit ihm am nächsten Halt raus sind, worauf sich der TV ebenfalls wieder der vorläufigen Festnahme versucht haben könnte zu entziehen.
Ebenso möglich, dass es Fahrgäste die ganze Zeit über bereits ihm Zug schon nur versucht haben könnten - ohne Erfolg und der TV konnte am nächsten Halt entkommen/fliehen - worauf Fahrgäste ihn verfolgt haben könnten, um ihn zu stellen/festzuhalten.
Was dann passiert sein könnte - darüber möchte ich im Detail nicht spekulieren.
Ps.
Ja, je nach den Umständen liegst du mit einer fahrlässige KV gar nicht mal verkehrt.
Zudem hoffe ich, dass niemand Selbstjustiz vorsätzlich und ums dem TV mal so richtig zu zeigen üben wollte. Aber möglich wäre auch das. Nur möglich - mehr nicht.
Da müsste man den Fall natürlich ganz anders bewerten als wenn der TV nur im Rahmen einer vorläufigen Festnahme zu Schaden gekommen sein könnte.