@seven_wonder Da kommt es auf den Bezug, auf den Kontext an, um es zu verstehen:
http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_wolfgang_schaeuble-575-37919--f317660.htmln meiner Rede vor dem European Banking Congress 2011 habe ich folgendes zur Souveränität Deutschlands ausgeführt: "Die Kritiker, die meinen, man müsse eine Konkurrenz zwischen allen Politikbereichen haben, die gehen ja in Wahrheit von dem Regelungsmonopol des Nationalstaates aus. Das war die alte Ordnung, die dem Völkerrecht noch zugrunde liegt, mit dem Begriff der Souveränität, die in Europa längst ad absurdum geführt worden ist, spätestens seit den zwei Weltkriegen in der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts. Und wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen. Und deswegen ist der Versuch in der europäischen Einigung eine neue Form von Gouvernements zu schaffen, wo es eben nicht eine Ebene, die dann nicht für alles zuständig ist und dann im Zweifel durch völkerrechtliche Verträge bestimmte Dinge auf andere überträgt, nach meiner festen Überzeugung für das 21.Jahrhundert ein sehr viel zukunftsweisender Ansatz, als der Rückfall in die Regelungsmonopol-Stellung des klassischen Nationalstaates vergangener Jahrhunderte. "
Hinsichtlich Ihrer ersten Frage handelt es sich also um einen Hinweis auf die eingeschränkten Hoheitsrechte eines Staates innerhalb einer supranationalen Gemeinschaft wie der Europäischen Union. Diese Lage bestand auch schon nach der deutschen Wiedervereinigung, dies ist insofern keine Neuigkeit sowohl für die Zukunft als auch die Vergangenheit.
Zu Ihrer zweiten Frage: Die von unserem Grundgesetz vorgesehene Demokratieform ist die repräsentative Demokratie, bei der das Volk durch Wahlen Repräsentanten ins Parlament entsendet. Plebiszitäre Elemente sind nur in Art. 29 Abs. 1 S. 2 GG (Neugliederung des Bundesgebiets) und Art. 146 GG (Ablösung des bisherigen GG durch eine neue Verfassung) enthalten. Wollte man weitere Elemente direkter Demokratie auf Bundesebene einführen, müsste zunächst das Grundgesetz geändert werden. Verschiedene Gründe sprechen jedoch gegen eine solche Änderung.
Die Entscheidungsfindung im politisch-parlamentarischen Prozess ist auf einen möglichst gerechten und sachdienlichen Interessenausgleich gerichtet. Bei einem Plebiszit würden dagegen hoch komplizierte Sachverhalte auf ein "Ja" oder "Nein" reduziert werden. Auch die konkrete Entscheidungsvorlage, auf Grund derer über die Zustimmung oder Ablehnung eines Vorhabens entschieden werden soll, wäre im Abstimmungsprozess nicht mehr änderbar. Hinzu kommt, dass das Grundgesetz ein ausdifferenziertes System von gegenseitiger Kontrolle durch die Verfassungsorgane vorsieht, welches durch direktdemokratische Elemente aus dem Gleichgewicht gebracht werden kann.
In der Entscheidungsform der unmittelbaren Demokratie können situationsbedingte Stimmungen eine größere Rolle spielen als beim parlamentarischen Entscheidungsverfahren. Erfahrungen mit Volksentscheiden auf kommunaler Ebene und Länderebene belegen, dass die Chancen für eine Verhinderungsmehrheit im Zweifel größer sind als die für eine Gestaltungsmehrheit, weil sich die Gegner eines Vorhabens oftmals stärker engagieren als die Befürworter.
Zudem sind Entscheidungen, welche die Mitgliedschaft Deutschlands in der Europäischen Union und der Europäischen Währungszone betreffen, in besonderem Maße von umfangreichen Zusammenhängen und Wechselwirkungen getragen, deren Reduzierung auf eine Frage nicht den verschiedenen Anforderungen gerecht wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble
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Das hört sich dann also schon etwas anders an als "goldener Käfig", "illegal" usw.