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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

46.190 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Nazis, Rechtsextremismus, Reichsbürger ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

20.08.2011 um 10:28
@Warhead
ja, das ist bekannt - sich ja nicht in die nesseln setzen - man könnte ja den "rechten rand" verlieren ;-)

es mangelt an echter abgrenzung - und hier im ländlichen raum ist es noch übler -

die schmierereien werden toleriert - es gibt keine klare position der parteien eingenommen -

erinnerungen an den armen hess werden da belassen, wo sie stehen - es ist zum kotzen verzeihung


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

20.08.2011 um 10:43
@Warhead
Original
und Fälschung
Das stimmt so nicht. Nicht die NPD hat das Plakat nachgemacht, sondern die sinnlose und inhaltsleere Partei um Sonneborn und dafuer hat der Sonneborn nun auch wegen dem Plakat eine Strafverfolgung am Hintern.


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

20.08.2011 um 11:00
@GnBP
Das geht dem am Arsch vorbei,sinnlos und inhaltsleer ist nur die NPD welche die Stadt mit ihrer erbärmlichen,ultraplatten Hetze überzieht
http://www.endstation-rechts.de/images/stories/galerie/materialien/npd_heimflug.jpg



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20.08.2011 um 11:01
@Warhead

Sinnlos und inhaltsleer schrieb ich weil Sonneborn das ja selbst von seiner "Partei" sagt


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

20.08.2011 um 11:01
@Individualist
Zitat von IndividualistIndividualist schrieb:Mit anderen worten: du bist ein Rassist
Nein, denn dafür müsste ich Verachtung den Fremden gegenüber empfinden. Das tue ich aber nicht und ich schrieb es nie. Entweder ist es Unwissenheit deinerseits oder eine bösartige Unterstellung.


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

20.08.2011 um 11:06
@eckhart
@johann_82 , ich kann da auch nicht mithalten.
Jede Menge Tschechen sehen deutscher aus als ich, sind durchaus kulturvoll und sprechen genauso gut deutsch, wie ich.
Einige darunter sind solz, Tschechen zu sein.
Und siehst Du, diese sind auf dem besten Wege, Herrn Benes zu folgen.
Nationalisten gibt es überall.
Überall sind sie dabei, Hass zu sähen und zu pflegen.
Alle Nationalisten der Welt können mit deutschen Nationalisten mithalten.
Das klingt zunächst nicht schlecht.
Die Neue Rechte ist im Prinzip ein "Multikulti"-Haufen.
Du wirst mir doch zustimmen, dass dieses "Multikulti" hervorragend funktioniert (?) und was Vernetzung angeht, auf dem neuesten Stand ist.
Der Hass verbindet dieses "Multikulti" - man hat sich auf jeweils homogene Ethnien geeinigt.
Und auf was sonst noch?:
Im Kraft-durch-Freude-Bad Prora auf Rügen befindet sich in einem Zimmer ein Knopf an der Wand.
Wenn man darauf drückt, ertönt aus einem Lautsprecher:
So Eckhart, jetzt hast du es selbst gesehen. Hätte man das Sudetenland damals gemäß dem Selbstbestimmungsrecht der Völker an Deutschland angegliedert oder als eigenen Staat gestaltet, wäre alles ok gewesen. Aber so hat man, entgegen der eigenen Bestimmungen, die Sudetendeutschen der Willkür der Tschechen ausgesetzt und somit Spannungen provoziert. Hätte man nur mal die Völker unter sich gelassen. Das erspart viel Ärger. Gegen fremde Besucher hat ja niemand etwas.


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

20.08.2011 um 11:09
Zitat von SanguiniusSanguinius schrieb:Als bei einem Österreicht steht da tatsächlich Österreich, bei einem US-Amerikaner United States of America, bei einem Franzosen Republik Frankreich.
Bei uns scheint das soviel ich mal gelesen hab irgendwie verworren und es müsste Staatsangehörigkeit: Deutsches Reich heißen, was man allerdings nicht schreiben wollte und deshalb dann einfach "deutsch" drauf gesetzt hat.
Auf jeden Fall steht dort Unsinn und jeder klar denkende Mensch kann das sehen. Wieso das dort steht, wissen wohl nur ganz bestimmte Leute.
@Sanguinius


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20.08.2011 um 11:10
@kiki1962
Zitat von kiki1962kiki1962 schrieb:sie sind schon mitten unter uns und wüten . .
Nimm's sportlich. Es gibt halt auch normale Leute. :)


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20.08.2011 um 11:15
@johann_82
Tut mir leid, kam aus dem Affekt heraus, soll nicht wieder vorkommen.
Aber mal eine andere Frage: was ist für dich ein echter Deutscher? Kommen da auch Personen in Frage die van Beethoven, Kowalski, Babic oder La Fontaine heißen?


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

20.08.2011 um 11:15
@johann_82
ja, ich stelle mich der herausforderung und halte dagegen auch gegen die "normalen"

was auch immer das ist


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20.08.2011 um 11:16
@Individualist
oder heinrich heine? - thomas mann - b. brecht ;-)


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

20.08.2011 um 11:23
Bei uns scheint das soviel ich mal gelesen hab irgendwie verworren und es müsste Staatsangehörigkeit: Deutsches Reich heißen, was man allerdings nicht schreiben wollte und deshalb dann einfach "deutsch" drauf gesetzt hat.


Auf jeden Fall steht dort Unsinn und jeder klar denkende Mensch kann das sehen. Wieso das dort steht, wissen wohl nur ganz bestimmte Leute.
@Sanguinius
Wieso heisst es eigentlich "deutsche Staatsangehörigkeit" und nicht "deutschlande Staatsangehörigkeit"?

Und für alle die es noch nicht wissen, bereits seit 1949 nennt es sich hierzulande Bundesrepublik und nicht mehr Reich. :)


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

20.08.2011 um 11:26
@johann_82
Ja klar,wir sollen uns gaaanz langsam an Faschisten gewöhnen


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

20.08.2011 um 11:27
@GnBP

Wofür steht dein Nick? Bisher bin ich bei zwei plausiblen Möglichkeiten - aber ich rate nur ungern und du verschaffst mir vermutlich gern Sicherheit.


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20.08.2011 um 11:29
@improve

Das ist Privatsache und betrifft meine vergangene Liebe und hat dich nicht zu interessieren


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20.08.2011 um 11:31
@Sanguinius
eigentlich war anzunehmen, dass die leute hier wissen, dass 45 ein ende des reiches und somt ein sieg über den deutschen nationalismus einher ging - und es kein "4. reich" geben würde


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20.08.2011 um 11:42
@kiki1962
Zitat von kiki1962kiki1962 schrieb: dass 45 ein ende des reiches und somt ein sieg über den deutschen nationalismus einher ging
Sieg ueber den Nationalsozialismus in Form der Kapitulation der Wehrmacht ja aber ein Ende des deutschen Reiches nein. Diese Ansicht ist mehrfach bestaetigt worden durch das Verfassungsgericht
Auch das Bundesverfassungsgericht war in zahlreichen Entscheidungen vom Fortbestand des Deutschen Reiches ausgegangen:

„In wissenschaftlichen Erörterungen ist die Tatsache, daß nur die Wehrmacht und nicht die Regierung bedingungslos kapituliert hat, lediglich als Beweis für die Kontinuität eines einheitlichen Deutschland gewertet worden. Die Alliierten haben danach die Staatsgewalt in Deutschland kraft eigenen Okkupationsrechtes, nicht kraft Übertragung durch eine deutsche Regierung ausgeübt; die Staatsgewalt der später neu gebildeten deutschen Regierungsorgane beruht nicht auf einer Rückübertragung durch die Alliierten, sondern stellt ursprüngliche deutsche Staatsgewalt dar, die mit dem Zurücktreten der Okkupationsgewalt wieder frei geworden ist.“

– BVerfGE 2, 1 (56, Zit. Abs. 254) von 1952 – SRP-Verbot

„Diese Auslegung des Art. 11 GG ergibt sich nicht nur aus der im Grundgesetz verankerten grundsätzlichen Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk, sondern nicht minder aus der ebenfalls grundsätzlichen Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsgebiet, und insbesondere von der gesamtdeutschen Staatsgewalt: Die Bundesrepublik Deutschland als der berufene und allein handlungsfähige Teil Gesamtdeutschlands, der staatlich wieder organisiert werden konnte, hat den Deutschen der sowjetischen Besatzungszone die Freizügigkeit auch wegen dieser grundsätzlichen Auffassung von dieser ihrer Position gewährt. Sie hat damit zugleich den Anspruch auf Wiederherstellung einer umfassenden deutschen Staatsgewalt gerechtfertigt und sich selbst als die Staatsorganisation des Gesamtstaates legitimiert, die bisher allein in Freiheit wieder errichtet werden konnte.“

– BVerfGE 2, 266 (277, Zit. Abs. 30) von 1953 – Notaufnahme

„Die Annahme eines solchen Restbestandes gegenseitiger Rechtsbeziehungen setzt voraus, daß das Deutsche Reich als Partner eines solchen Rechtsverhältnisses über den 8. Mai 1945 hinaus fortbestanden hat, eine Rechtsauffassung, von der das Bundesverfassungsgericht […] ausgegangen ist.“

– BVerfGE 3, 288 (319 f., Zit. Abs. 92) von 1954 – Berufssoldatenverhältnisse

„Die rechtliche Struktur des staatlichen Partners hat sich freilich grundlegend gewandelt. Die Gewaltherrschaft brach zusammen. Das änderte aber nach herrschender und auch vom Gericht geteilter Auffassung nichts am Fortbestand des Deutschen Reichs und daher auch nichts am Fortbestand der von ihm geschlossenen internationalen Verträge, …“

„Das Deutsche Reich, welches nach dem Zusammenbruch nicht zu existieren aufgehört hatte, bestand auch nach 1945 weiter, wenn auch die durch das Grundgesetz geschaffene Organisation vorläufig in ihrer Geltung auf einen Teil des Reichsgebiets beschränkt ist, so ist doch die Bundesrepublik Deutschland identisch mit dem Deutschen Reich.“

– BVerfGE 6, 309 (336 ff., Zit. Abs. 160, Abs. 166) von 1957 – Reichskonkordat

Die Haltung der Bundesrepublik hinsichtlich ihrer staats- und völkerrechtlichen Identität bzw. ihres Alleinvertretungsanspruchs änderte sich erst in den 1960er Jahren im Rahmen der neuen Ostpolitik, in der die Hallstein-Doktrin zugunsten eines „Wandels durch Annäherung“ aufgegeben wurde. Aspekte verschiedener Fortbestandstheorien wurden vereinigt. Man gelangte zu der Auffassung, dass die beiden deutschen Staaten füreinander nicht Ausland sein könnten. Aus der neuen Ostpolitik ging auch der Grundlagenvertrag hervor.

In seinem Urteil von 1973 über den Grundlagenvertrag, über den es nach einem Antrag der Bayerischen Staatsregierung auf abstrakte Normenkontrolle zu entscheiden hatte, stellte auch das Bundesverfassungsgericht unter Kombination verschiedener Fortbestandstheorien fest:

„Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG. Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort […], besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.“

„Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates – StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich‘, – in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings ‚teilidentisch‘, so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht. Die Bundesrepublik umfaßt also, was ihr Staatsvolk und ihr Staatsgebiet anlangt, nicht das ganze Deutschland, unbeschadet dessen, daß sie ein einheitliches Staatsvolk des Völkerrechtssubjekts ‚Deutschland‘ (Deutsches Reich), zu dem die eigene Bevölkerung als untrennbarer Teil gehört, und ein einheitliches Staatsgebiet ‚Deutschland‘ (Deutsches Reich), zu dem ihr eigenes Staatsgebiet als ebenfalls nicht abtrennbarer Teil gehört, anerkennt. Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den ‚Geltungsbereich des Grundgesetzes‘ […], fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes). Derzeit besteht die Bundesrepublik aus den in Art. 23 GG genannten Ländern, einschließlich Berlin; der Status des Landes Berlin der Bundesrepublik Deutschland ist nur gemindert und belastet durch den sog. Vorbehalt der Gouverneure der Westmächte […]. Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden…“

– BVerfGE 36, 1 (15 ff.) – Grundlagenvertrag

Im Teso-Beschluss von 1987 führte das Bundesverfassungsgericht aus:

„Der Parlamentarische Rat hat das Grundgesetz nicht als Akt der Neugründung eines Staates verstanden; er wollte ‚dem staatlichen Leben für eine Übergangszeit eine neue Ordnung‘ geben, bis die ‚Einheit und Freiheit Deutschlands‘ in freier Selbstbestimmung vollendet sei (Präambel des Grundgesetzes). Präambel und Art. 146 GG fassen das gesamte Grundgesetz auf dieses Ziel hin ein: der Verfassungsgeber hat dadurch den Willen zur staatlichen Einheit Deutschlands normiert, der wegen der zwischen den Besatzungsmächten ausgebrochenen weltpolitischen Spannungen ernsthafte Gefahr drohte. Er wollte damit einer staatlichen Spaltung Deutschlands entgegenwirken, soweit dies in seiner Macht lag. Es war die politische Grundentscheidung des Parlamentarischen Rates, nicht einen neuen (‚westdeutschen‘) Staat zu errichten, sondern das Grundgesetz als Reorganisation eines Teilbereichs des deutschen Staates – seiner Staatsgewalt, seines Staatsgebiets, seines Staatsvolkes – zu begreifen. Dieses Verständnis der politischen und geschichtlichen Identität der Bundesrepublik Deutschland liegt dem Grundgesetz zugrunde. Das Festhalten an der deutschen Staatsangehörigkeit in Art. 116 Abs. 1, 16 Abs. 1 GG und damit an der bisherigen Identität des Staatsvolkes des deutschen Staates ist normativer Ausdruck dieses Verständnisses und dieser Grundentscheidung.“

„Schon Art. 116 Abs. 1 Halbsatz 2 GG zeigt, daß das Grundgesetz von einer Regelungskompetenz über Fragen der deutschen Staatsangehörigkeit von Personen ausgeht, für die eine Anknüpfung an den Gebietsstand des Deutschen Reiches am 31. Dezember 1937 – und damit auch über den räumlichen Anwendungsbereich des Grundgesetzes hinaus – gegeben ist.“

„Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß das Grundgesetz vom Fortbestand des deutschen Staatsvolkes ausgeht […] und die Bundesrepublik, was ihr Staatsvolk und Staatsgebiet angeht, nicht ganz Deutschland umfaßt. Auch nach Abschluß des Grundlagenvertrages ist die Deutsche Demokratische Republik ‚ein anderer Teil Deutschlands‘, sind etwa ihre Gerichte ‚deutsche Gerichte‘ […]. Erst wenn eine Trennung der Deutschen Demokratischen Republik von Deutschland durch eine freie Ausübung des Selbstbestimmungsrechts besiegelt wäre, ließe sich die in der Deutschen Demokratischen Republik ausgeübte Hoheitsgewalt aus der Sicht des Grundgesetzes als eine von Deutschland abgelöste fremdstaatliche Gewalt qualifizieren.“

„Weder das Grundgesetz selbst […] noch die auf seiner Grundlage gebildeten Staatsorgane der Bundesrepublik Deutschland haben diesen Vorgang als Untergang des deutschen Staates bewertet. Die Bundesrepublik Deutschland betrachtete sich vielmehr von Beginn an als identisch mit dem Völkerrechtssubjekt Deutsches Reich. An dieser Subjektsidentität hat nichts zu ändern vermocht, daß sich die gebietsbezogene Hoheitsgewalt der Bundesrepublik Deutschland auf den räumlichen Anwendungsbereich des Grundgesetzes beschränkt. Selbst eine endgültige Statusänderung von Teilen seines Staatsgebiets ändert nach Völkerrecht die Identität eines staatlichen Völkerrechtssubjekts nicht.“

– BVerfGE 77, 137 (150 ff.) – Teso

Diese staatsrechtlichen Beurteilungen durch die Bundesrepublik bzw. ihre Organe hatten allerdings nur insofern Bedeutung für die völkerrechtliche Frage nach der Rechtslage des Deutschen Reiches, als dass damit die Rechtsauffassung der Bundesrepublik dargelegt war.[28]

Von verschiedenen deutschen Historikern und Politikwissenschaftlern wird die Theorie, das Deutsche Reich sei nicht untergegangen, sondern bestehe als Völkerrechtssubjekt fort, als Rechtsfiktion bezeichnet
Wikipedia: Rechtslage Deutschlands nach 1945

Es aendert aber nichts am Status Quo der BRD


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20.08.2011 um 12:02
Ein intressanter Artikel, ich zitiere auch ein bisschen daraus:

Das Deutsche Reich in seiner historischen Gestalt ist spätestens mit der bedingungslosen Kapitulation aller Streitkräfte vom 7. und 8. Mai 1945 institutionell vollständig zusammengebrochen.[40] Seine damals noch vorhandenen Organe und sonstigen staatsrechtlichen Strukturen sind im Mai 1945 auf allen Ebenen endgültig weggefallen, an ihre Stelle sind in den folgenden Jahren, zuletzt durch die deutsche Wiedervereinigung vom 3. Oktober 1990, neue, durch allgemeine Wahlen historisch und rechtlich uneingeschränkt legitimierte Strukturen getreten.“

– Amtsgericht Duisburg: Beschluss vom 26. Januar 2006 (Az.: 46 K 361/04, abgedruckt in: NJW 2006, S. 3577–3588)

Wenn etwa Verschwörungstheoretiker vom Fortbestand ausgehen, so schließt das bereits ihre weitergehende Behauptung, dass die Bundesrepublik Deutschland „nicht existent“ und/oder „illegal“ sei, aus. Denn legt man die für einen Staat konstitutiven, aber eben auch essentiellen Elemente „Staatsgebiet“, „Staatsvolk“ und „Staatsgewalt“ zugrunde, so ist spätestens mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland und der (Wieder-)Erlangung der vollen Souveränität der Bundesrepublik entweder das Deutsche Reich ermangels effektiver Staatsgewalt endgültig untergegangen und auf seinem Staatsgebiet ein neuer Staat, die Bundesrepublik, entstanden, oder aber die Bundesrepublik ist völkerrechtlich vollidentisch mit dem Deutschen Reich (mit – wiederum seit spätestens dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland und der Wiedererlangung der vollen Souveränität der Bundesrepublik – rechtswirksam verkleinertem Staatsgebiet,[41] wobei für das Staatsmerkmal „Staatsgebiet“ aber auch gar nicht dessen Größe, sondern ausschließlich seine Existenz von Belang ist).

Mit der „Illegalität“ der Bundesrepublik könnte in diesem Kontext auch gar nicht völkerrechtliche Illegalität gemeint sein. Die drei Staatselemente sind konstitutiv für die Staatsqualität, es bedarf heute ganz herrschend also bei deren Vorliegen keines weiteren expliziten oder konkludenten Anerkennungsaktes durch andere Völkerrechtssubjekte respektive eines Urteils der Staatengemeinschaft. Die Anerkennung durch andere Staaten hat nur deklaratorischen Charakter und demnach keine Bedeutung für das Bestehen eines Staates.[42] Die Kategorien legal/illegal gibt es in diesem Zusammenhang also nicht. Ebenso wenig Sinn ergibt die Behauptung, die Bundesrepublik sei verfassungsrechtlich illegal. Die zugrundezulegende Verfassung ist in jedem der beiden möglichen Fälle (siehe oben) das deutsche Grundgesetz: Geht man vom Untergang des Deutschen Reiches aus, so hätte sich die neu entstandene Bundesrepublik Deutschland eine neue Verfassung, das Grundgesetz, gegeben. Bei Fortbestehen des Deutschen Reiches hätte sich die mit diesem vollidentische Bundesrepublik eine neue Verfassung gegeben, wie schon zuvor in der Geschichte des Deutschen Reiches (die Bismarcksche Reichsverfassung vom 16. April 1871 wurde mit Einführung der Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Parlament und damit der parlamentarischen Monarchie durch die Oktoberreform vom 28. Oktober 1918 gravierend geändert; die Weimarer Verfassung vom 11. August 1919 war dann völlig neu). Die Bundesrepublik unter dem Bonner Grundgesetz muss aber an sich selbst gemessen mit sich selbst übereinstimmen, kann also nicht „verfassungsrechtlich illegal“ sein.


......


Das sollte der Part sein um welches es ihr geht.


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Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie

20.08.2011 um 12:05
@kiki1962
Das war der Nationalsozialismus der besiegt wurde, so wie übrigends die meisten irgendwie sozialistischen Schreckenssysteme inzwischen ihr Ende gefunden haben.
Es hat übrigends auch niemand behauptet bei Staatsangehörigkeit müsste Drittes Reich stehen. Deutsches Reich hieß es davor schon in der Weimarer Republik, mit der Beseitung des Dritten Reiches und dessen Rechtsstatus ist man ohne weitere Änderungen eben wieder auf dem davor angekommen.

Übrigends in der Version von 1999 hieß es:
Deutscher ist, wer die (...) unmittelbare Reichsangehörigkeit (...) besitzt.
dann 2002:
Deutscher ist, wer die ... unmittelbare /* Reichs*/angehörigkeit ... besitzt.
und 2005:
Deutscher im Sinne dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Wo bei letztere Version nichts mehr über den Staat selbst aussagt dem man angehört.


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20.08.2011 um 12:22
@Sanguinius
@GnBP

das alte ist vergangen - viele andere und auch ich sind damit einverstanden, so wie es jetzt ist

ich habe mir die beiträge von euch beiden und @Jimmybondy durchgelesen

das "zeichen" nach innen und außen ist deutlich gesetzt: wir haben mit dem reich nichts am hut

zu viel schweres verbindet sich damit - eine geschichte des landes, die beendet ist und klar doch etwas neues entstand

die brd ist international anerkannt - keiner bezweifelt die "rechtsgültigkeit" -


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