Rechtsextremismus - Ernst der Lage so hoch wie nie
29.08.2018 um 21:19tudirnix schrieb:Also wenn auch das Verbreiten des Haftbefehls ein Straftat darstellt, kommt der Lügenlutze dann nicht in den Bau dafür? Ich denke, in Anbetracht seines Vorstrafenregisters... Oder kriegt der mittlerweile Mengenrabatt oder Freundschaftsbonus? Da darf man doch mal spekulieren, oder?Ich seh es so - er hat den Haftbefehl veröffentlicht. Irgendjemand hat ihn diesen Haftbefehl ausgehändigt. Für die Veröffentlichung gibt es bis zu einem Jahr Haft.
https://dejure.org/gesetze/StGB/353d.html
Ach ja, heute hat man hier im Forum versucht mit den G20-Protesten und die geringe Anzahl der bisherigen Urteile die „Protestdemos“ der Rechten in Chemnitz zu relativieren. Ich hab da was interessantes über die Ausschreitungen in Rostock gefunden:
https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Ausschreitungen_in_Rostock-Lichtenhagen&mobileaction=toggle_view_desktop
An den Ausschreitungen beteiligten sich mehrere hundert teilweise rechtsextreme Randalierer und bis zu 3000 applaudierende Zuschauer, die den Einsatz von Polizei und Feuerwehr behinderten.
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In der Nacht von Sonntag auf Montag wurden 74 Beamte verletzt, ein Streifenwagen brannte aus. Meist waren etwa 350 Polizisten im Einsatz, die Gesamtzahl der eingesetzten Polizeibeamten betrug etwa 800. Diesen standen 800 bis 1000 Gewalttäter und bis zu 2000 Schaulustige, die die Gewalttäter teilweise unterstützten, gegenüber.
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Die Angriffe führten zu 370 vorläufigen Festnahmen sowie 408 eingeleiteten Ermittlungsverfahren.
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Gegen 257 Personen wurden Verfahren vor dem Landgericht Rostock eröffnet, von denen die meisten wieder eingestellt wurden. Nur 40 Jugendliche wurden 1993/94 in kurzen Prozessen ohne große Beweisaufnahme wegen Landfriedensbruchs und Brandstiftung meist zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt. Elf der Verurteilten erhielten Jugendhaftstrafen zwischen sieben Monaten und drei Jahren, doch nur vier von ihnen mussten für einen Zeitraum zwischen zwei und drei Jahren tatsächlich ins Gefängnis, die sieben übrigen Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt. Zehn Jahre nach den Ausschreitungen wurden in Schwerin die letzten drei Urteile gesprochen. Auch diese Strafen fielen mit 12 bis 18 Monate Jugendhaft auf Bewährung gering aus, obwohl die damals 17, 18 und 19 Jahre alten, wegen Körperverletzung vorbestraften Täter als Erste nicht nur wegen Brandstiftung, sondern wegen versuchten Mordes verurteilt wurden. Die meisten der Straftaten waren zu diesem Zeitpunkt verjährt. Die große Masse der an den Ausschreitungen Beteiligten blieb anonym und unbestraft.
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