@VenomVenom schrieb:Du hast nicht geschaut worum es ging, nämlich um Verfassungsfeindlichkeit
Und um die Wahlplakate...
Solange die NPD demnach nicht verboten ist, dürfen sie ihre Plakate aufhängen und andere sie nicht einfach abhängen.
Venom schrieb:aber die Demokratie erlaubt es ausdrücklich auch Widerstand gegen so eine minderwertige Ideologie zu leisten
Aber nicht durch Straftaten.
Und genau da kommen wir zu einer Frage die mir seit ein paar Wochen immer mal wieder im Kopf rumschwirrt: ab wann ist der Punkt erreicht? Und damit meine ich so erreicht das ein kein Gericht dafür verurteilt? Das ist aus meiner Sicht das Problem daran..
Würde man jetzt los ziehen um sich gegen die AfD zu wehren, auch durch Gewalt, so würde ein Gericht sicher eine Schuld aussprechen. Hat die AfD aber erstmal genug Stimmen das sie richtig was zu melden hat ist der Zug abgefahren.
Weißt du was ich meine?
Eigentlich ist der Abschnitt aus meiner Sicht total unnütz. Wehrst du dich zu früh gehst du in den Knast, wartest du zu lange ist es zu spät...