@UffTaTaDie völkerrechtliche Bewertung von Luftangriffen auf Städte zur Zeit des Zweiten Weltkrieges ist umstritten. Artikel 25 der Haager Landkriegsordnung verbietet zwar „das Angreifen von unverteidigten Städten, Wohnräumen und Gebäuden“, nur ist fraglich, ob das Vorhandensein von Flugabwehrbatterien bereits eine Verteidigung in diesem Sinne darstellt. Eine vom US-Militär eingerichtete Kommission stellte fest, dass mit dem Aufbau einer Luftverteidigung keine Stadt mehr „unverteidigt“ sei.[9] Darüber hinaus sei fraglich, ob die Vorschriften der Haager Landkriegsordnunug überhaupt auf den Luftkrieg anwendbar waren.
Bombenopfer in einer deutschen Stadt, Ort und Datum unbekannt
Demgegenüber bezeichnet der Historiker Gerd Ueberschär Luftangriffe wie die Bombardierung Dresdens als „militärisch sinnlos und nicht durch die allgemeinen Regeln des Kriegsvölkerrechts gedeckt“.[10] Ob Ueberschärs Darstellungen der „Komplexität historischer Abläufe genügend berücksichtigt“, stellt Thomas Widera vom Hannah-Arendt-Institut für Totalitarismusforschung der Technischen Universität Dresden in Frage.[11] Die Historiker Götz Bergander[12][13], Helmut Schnatz[14] und Frederick Taylor[15], Matthias Neutzner [16]betrachten die Fragestellung, ob die Flächenbombardements deutscher Städte ein Kriegsverbrechen darstellen, differenzierter im komplexen historischen Kontext. Neutzner, Hesse und Reinhard erläutern, dass indessen kein international verbindliches Luftkriegsrecht den Schutz von Zivilisten garantierte.[17] Taylor lässt die Antwort beim Beispiel Dresden bewusst offen. Insbesondere Neutzner setzt sich in seinen Werken intensiv mit den diktumsgraduierenden, dramaturgischen Elementen solcher Darstellungen auseinander, die er „Konstanten“ einer „kollektiven Erzählung“ nennt. Viele überlieferte Darstellungen, die die Angriffe auf Dresden als „plötzliche“, „unerwartete“, „sinnlose Zerstörung“ einer „einzigartigen“ und „unschuldigen“ Stadt, „kurz vor dem Ende des Krieges“ beschrieben, ficht er an.[18]
Explizit verboten wurden Flächenbombardements erst im Jahr 1977 mit dem auch von Großbritannien und Deutschland ratifizierten Zusatzprotokoll zur Genfer Konvention.
Moralisch hingegen waren Angriffe auf die Zivilbevölkerung zu jeder Zeit - auch während des Krieges - geächtet und diskutiert. Die Alliierten versicherten in ihrer Propaganda, dass sich die Luftangriffe ausschließlich gegen Industrien richtete.[E] Die nationalsozialistische Propaganda erklärte, dass die deutschen Luftangriffe „nur“ Vergeltungsmaßnahmen seien und man von sich aus den Kampf niemals auf Nichtkampfgebiet ausgedehnt hätte.
Q:
Wikipedia: Luftkrieg im Zweiten WeltkriegViel Juristerei, kein eindeutiges Ergebnis, an dieser Stelle muß man halt sagen, hat man den Krieg verloren, hatte aber zuvor ein Monster errichtet, dieses Monster zu zerstören, die deutsche Industrie in die Steinzeit zu bomben, war wohl da der Vater des Gedanken. Man hatte sich wohl darauf eingestellt, das wie ein Mann stehende deustche Volk, so der Eindruck nach Außen, nur auf diese Weise demoralisieren und dessen Siegeswille brechen zu können. Aber eine Antwort ist schwer, deshalb ziehen sich die NeoNazis und die neue Rechte ja derart daran hoch. Wer Wind säht, wird Sturm ernten, oder so ähnlich. Auf Orden und den ganzen Ehrungsscheiß, hätten die Piloten allerdings auch verzichten können.