pere_ubu schrieb:zuviel diskriminierung ist volksverhetzung.
Äh... nein. Volksverhetzung kann nur gegen Gruppen oder Personen die diesen Gruppen zugehörig sind gerichtet sind.
Diskriminierung ist eine Ungleichbehandlung... wenn also weniger Frauen in Führungspositionen sitzen kann es sich dabei durchaus um Diskriminierung handeln... Volksverhetzung kann es jedoch gar nicht sein.
Volksverhetzung benötigt einen Aufruf zur Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen eine Gruppe oder einen Teil der Bevölkerung.
http://dejure.org/gesetze/StGB/130.html§ 130
Volksverhetzung
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(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Beispielsweise ist es m. M. n. Volksverhetzung, wenn man hier postuliert eine Bevölkerungsgruppe müsse man notfalls mit Gewalt auf Linie bringen... oder wenn man vom per se rechtsradikalen Ossi brabbelt bewegt man sich ebenfalls auf einem schmalen Grat... aber das nur so als Beispiel...