Ohne den Verfassungsschutz wären sie nur zu dritt
Thüringen ist bisher das einzigste Bundesland, das die V-Mann-Praxis aufgehoben wird
"Für die NPD ist die Forderung des Bundesverfassungsgerichts an die Länder ein voller Erfolg. Ihr Anwalt Peter Richter hatte nämlich in Schreiben, die mir vorliegen, exakt das angemahnt, was die Verfassungsrichter nun einfordern: Dass die Bundesländer nämlich belegen müssen, dass Quellen abgeschaltet worden seien und dass die Quellen nicht mehr “nachhaltig” in der Partei agierten.
Doch wie sollen die Länder so etwas beweisen? Der Verfassungsschutz wird alles in seiner Macht stehende unternehmen, um solche Informationen nicht in das Verfahren einfließen zu lassen, da solche Details sonst möglicherweise auch an Dritte fließen könnten.
Das zweite NPD-Verbotsverfahren wird ohnehin politisch kaum unterstützt, zudem dauert die Prüfung des Antrags bereits weit länger als geplant. Der Antrag ist allerdings noch nicht tot. Aber die Nachforderung der Verfassungsrichter deutet darauf hin, dass es erneut an den V-Leuten des Verfassungsschutzes scheitern wird."
http://www.publikative.org/2015/03/23/npd-verbotsverfahren-scheitern-mit-ansage/ (Archiv-Version vom 26.03.2015)