Tussinelda schrieb:das kann beim Autofahren durchaus sein, aber ich verstehe immer noch nicht, wie daraus dann ein grundsätzliches Burkaverbot werden soll.
Gar nicht. Es ging hier darum, ob ein verbot der verschleierung die religionsfreiheit einschränkt. Ich habe dem entgegnet, dass das keine selbstverständlichkeit ist, weil es nicht immer ganz klar ist, was nun davon geschützt wird.
Im Falle der Autofahrerin fand das gericht, es sei nichtmal erwiesen, dass sie überhaupt irgendwie eingeschränkt wird und die religionsfreiheit wurde nichtmal abgewogen gegen die sicherheitsbeden
Tussinelda schrieb:das sehe ich etwas anders, so klar, wie Du es darstellst, ist es nicht. Sie hat es nicht ausreichend begründet, nach Meinung der Richter, das hat sie aber auch offenbar gar nicht wirklich versucht, denn sie hat eigentlich nur behauptet, sie könne auch mit Gesichtsschleier bei automatisierten Verkehrskontrollen identifiziert werden.
Richtig: Sie hat es nicht ausreichend begründet. Das heißt NICHT, dass es nicht theoretisch möglich wäre, dass jemand anderes es ausreichend begründet.
Es ist möglich (das streite ich nciht ab), dass karlsruhe sagt, die burka ist durch 4gg geschützt, wenn man es darauf ankommen lässt.
Und dann könnte man die burka an sich nicht verbieten, weil sie nicht gegen irgendein anderes gesetz verstößt, aber eben geschützt ist.
Anders leigt die lage dann eben, wenn man verschleierung verbietet im allgemeinen (und das dann auch eben zulässig ist als gesetz). Dann würde eine Güterabwägung stattfinden, die wohl zuungunsten der Burka ausgehen würde (aber nichts zwangsläufig muss, auch das ist durchaus ein ermessensspielraum).
Mein Punkt ist lediglich: Es ist keine selbstverständlichkeit, dass die burka von der religionsfreiheit geschützt ist, und da kommt es durchaus auf die richter an und auf die entsprechenden begründungen.
Darum finde ich, man sollte die religionsfreiheit da nicht mitreinziehen.
Bei dem verschleierungsverbot geht es nicht um 'wir wollen den muslimen in die suppe spucken'.
Da geht es eher um die Frage, ob wir solche Spielarten von Gruppen, die sich so öffentlich isolieren wollen, tolerieren müssen oder sollten.
Die Frage ist natürlich erlaubt, das wirst du anders sehen als ich, aber dennoch finde ich eben, dass da der kern der sache liegt, nicht in der religion.