Burkaverbot in Europa
06.06.2018 um 20:20Chefheizer schrieb:wäre die Mehrheitsmeinung für eine VollverschleierungWas hat das mit "Mehrheit" zu tun?
Chefheizer schrieb:wäre die Mehrheitsmeinung für eine VollverschleierungWas hat das mit "Mehrheit" zu tun?
Glünggi schrieb:Da kommen eben die Ausnahmen ins Spiel. Man sieht da funktionierts nicht und dort geht's nicht, also erteilt man Ausnahmen, mal beim Schal nicht so streng sein etc., bis dann am Ende wirklich nur fast mehr die Burkaträgerinnen betroffen sind... das wär dann halt eben die Tour mit der Verfassung aushebeln... weil man am Ende dann doch ein exklusives Burkaverbot hat durch die ganzen Ausnahmen und der Gesetzestext nur noch ne Farce ist.so lange die menschenrechte gewahrt bleiben, ist doch auch alles ok, so hat das europäische gericht für menschrechte entschieden, ein burkaverbot ist somit völlig legitim. http://www.sueddeutsche.de/politik/gerichtshof-fuer-menschenrechte-frankreichs-burka-verbot-ist-rechtmaessig-1.2025475
pluss schrieb:Was hat das mit "Mehrheit" zu tun?Mehrheit = die Mehrheit der islamischen Gelehrten. Also das, was man in der Wissenschaft als anerkannte Lehrmeinung betrachtet.
shionoro schrieb:Sie haben es schonmal anders gesehen.das sehe ich etwas anders, so klar, wie Du es darstellst, ist es nicht. Sie hat es nicht ausreichend begründet, nach Meinung der Richter, das hat sie aber auch offenbar gar nicht wirklich versucht, denn sie hat eigentlich nur behauptet, sie könne auch mit Gesichtsschleier bei automatisierten Verkehrskontrollen identifiziert werden.
kingari schrieb:NRW strebt jetzt ein Verbot der Vollverschleierung vor Gericht für Zeuginnen und Angeklagtinnen an, da die Kommunikation von Angesicht zu Angesicht vor Gericht ein wichtiger Bestandteil ist.auch das geht schon immer und wurde auch schon durchgesetzt.....
Tussinelda schrieb:auch das geht schon immer und wurde auch schon durchgesetzt.....Wenn es schon durchgesetzt wäre, würde das Ministerium die Gesichtsverhüllung bei Gerichtsverhandlungen ja nun nicht rechtlich verankern wollen.
Gwyddion schrieb:Vom Bedecken des Gesichts ist im Koran keine Rede, soweit ich informiert bin.Von Tannen fällen und mit Kerzen schmücken ist auch in der Bibel kein Wort drin und trotzdem wäre es die Religionsfreiheit nicht zu wahren würde man es Christen verbieten es zu tun.
wichtelprinz schrieb:Von Tannen fällen und mit Kerzen schmückenTannen und Kerzen dienen auch nicht der Verschleierung des Antlitzes... von daher irrelevant Dein Post im Sinne des TT.
Tussinelda schrieb:durchgesetzt im Sinne von, es mussten schon vor Gericht Schleier gelüpft werden.Und jetzt soll es rechtlich verankert werden, damit es da gar keine Diskussionen mehr gibt.
Gwyddion schrieb:Tannen und Kerzen dienen auch nicht der Verschleierung des Antlitzes... von daher irrelevant Dein Post im Sinne des TT.aber nicht im Sinne Deines Arguments was nicht im Märchenbuch stehe was man zu tun habe gehöre nicht zur Ausübung der Religionsfreiheit.
wenn du aus religionsfreiheit der meinung bist, die burka müsse erlaubt sein.Ich bin nicht aus Gründen der Religionsfreiheit gegen das Verbot, sondern aus Gründen der freien Ausdrucksweise, hab ich jetzt auch schon mehrmals erwähnt.
Gwyddion schrieb:Am eigentlichen Gesprächsthema bist Du weit vorbeigeritten.Ja was willst Du uns den erklären mit Deinem, in diesem Thread schon zig mal erwähnten, Verschleierung stehe nicht im Koran?
wichtelprinz schrieb:Ja was willst Du uns den erklären mit Deinem, in diesem Thread schon zig mal erwähnten, Verschleierung stehe nicht im Koran?So manch einer vergißt die Fakten. Da ist ein wenig Hilfe sich zu erinnern nicht falsch.
Glünggi schrieb:weiterhin keinen Strafbestand darstellt.Tut er auch nicht, obwohls scheinbar einige gern so hätten. Es ist ne simple Ordnungswidrigkeit. Wie falsches Parken. Es ist nicht auf der Höhe mit verbotenen Symbolen.
Chefheizer schrieb:Mehrheit = die Mehrheit der islamischen Gelehrten.Wo ist das Problem wenn ein Imam den Koran anders interpretiert und entsprechend predigt?
Gwyddion schrieb:So manch einer vergißt die Fakten. Da ist ein wenig Hilfe sich zu erinnern nicht falsch.Das mag vielleicht Dir passieren, vor nicht 24h habe ich Dir den Inhalt des EGMR Urteils gezeigt. Darin gings unter anderem darum, dass so ein generelles Verbot das Recht einer jeden Person auf eine eigene kulturelle und religiöse Identität tangiert . Willst Dirs nochmals in Erinnerung rufen? Hier:
pluss schrieb:Man kann doch niemanden vorschreiben wie er Verse zu interpretieren hat. Was ist mit seinen "gläubigen", können die alle nicht lesen und haben den Koran nur als Comic vorliegen?Haben die kein Recht auf eigene Interpretation und müssen sich den Ansichten der Mehrheit fügen?Und weil man meint, dass den Koran jeder für sich auslegen kann, erhält der Islam hier auch nicht die bundesweite Anerkennung als Glaubensgemeinschaft, denn ohne "verbindliche" Auslegung kann es auch keine allgemeine Anerkennung geben. Wenn es also "den" Islam nicht gibt, kann auch nicht "der" Islam zu Deutschland gehören