shionoro schrieb:Schlichtweg wen es kalt ist.
Selten so ein schwachsinniges Argument gelesen.
Ist ja so als wenn man sagt das in verkehrsberuhigten Zonen nicht schnell gefahren werden darf, und einer Fragt ab welcher Geschwindigkeit "schnell" anfängt und du antwortest: Schlechtweg wen man zu schnell ist.
shionoro schrieb:Da wird der Ermessensspielraum der Polizei schon ausreichend sein.
Mach dich doch erst einmal schlau was ermessen im OWi-Recht und PoLG bedeutet und wie es geregelt ist, bevor dein Bauchipedia die Hoheit über die Tastatur erlangt.