shionoro schrieb:Bist du Verfassungsrichter?
Nein, muss ich aber auch nicht um feststellen zu können, dass die Verfassung alles erlauben würde.
shionoro schrieb:Wird ja auch gemacht. Trotzdem ist das Burkaverbot so zulässig, fand zumindest der EUgh, mit der begründung, die ich im post an wichtelprinz zitiert habe.
Entweder man lässt nur die Gesetze sprechen oder wir diskutieren unsere Ansicht der Gesetze und unsere Meinung an sich. Mit der EUgH hat das erlaubt, also fertig kann man nichts anfangen. Dagegen kann ich setzen, in Deutschland aber ist es erlaubt. Ende der Diskussion.
shionoro schrieb:Die Polizei muss dir, wenn sie es sieht, nen joint abnehmen und auch ein ermittlungsverfahren einleiten. Da bist du ganz ganz ganz auf dem falschen dampfer. Manche polizisten haben vllt keinen bock, sich mit sowas aufzuhalten, aber müssen tun sie es trotzdem. Höchstens kannst du glück haben und sie drücken beide augen zu, dürfen sie aber eigentlich nich.
Ja, und genau das ist der Punkt, der für Nachbesserung sorgen muss und wird auch schon seit Jahren diskutiert. Eben der Ermessensspielraum den die Polizei dann hat. Der ist zu groß, weil die Gesetzeslage es nicht eindeutig regel. Also wird ein Polizist versuchen, dir den Besitz zuzuschreiben, der andere dich einfach in Ruhe lassen. Es ändert beides nichts daran, dass der Konsum selbst in der Theorie eben legal sein muss! Was am Rattenschwanz folgt, also der Besitz, der frühere Erwerb etc. macht die Sache nur komplizierter und das zum Nachteil von Jedem. Ein ähnliches Konstrukt will man jetzt auch noch im Fall der Bekleidung einführen. Dann kommen wir eben zu dem Punkt, dass der Winter die Zahl der Gesetzesbrüche erheblich steigern wird und öffnen immer noch der Schikane Tür und Tor.
shionoro schrieb:Nein mir steht es nicht frei, Burkaträgerinnen zu belästigen. Denen steht es aber eben, zumindest in einigen ländern, auch nicht frei, sich in der öffentlichkeit zu verhüllen. UNd das ist eine grenze die man aufzeigen muss.
Doch, bis zu einem gewissen Grad darfst du die Burkaträgerin auch belästigen, im umgangssprachlichen Sinne natürlich.
Mir sind andere Länder gerade scheiß egal. Bei den Schluchtenscheißern darf man dies und jenes, bei den Saudis wiederum was anderes. Und nu?
shionoro schrieb:Oder fändest du das jetzt besser, wenn ich einfach sage, ich bediene in meinem geschäft keine burkaträgerinnen und man das ganze in die hand der gesellschaft gibt und gegen burkaträgerinnen hetzt? Ich glaube nicht.
Ich fände es nicht toll. Es ist aber immer noch hundertmal besser, den Umgang unter der zivilen Bevölkerung unklar zu lassen - die im Zweifel immer einen Rechtsweg haben - als die Abwehrrechte der Menschen gegenüber dem Staat zu verwursteln und damit auch den Umgang der Exekutive in eine Grauzone zu rücken.
shionoro schrieb:Nun wird die verfassung aber nicht verwurstelt, nur weil du sie manchmal ein bisschen seltsam auslegst.
Ich lese sie seltsam auf? Wo denn, zeig mal her.
https://www.gesetze-im-internet.de/gg/BJNR000010949.html#BJNR000010949BJNG000100314Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Art 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
Komm dagegen an mit deinen Argumenten und deiner Auslegung. Ich bin gespannt.
Man könnte jetzt wie
@Glünggi schon gesagt hat, sich ein Sittengesetz zusammenreimen.