vincent schrieb:Natürlich muss die Verfassung garantieren, was sie verspricht. Dazu gehört auch die Religionsfreiheit. Das beißt sich auch nirgends mit meiner schon vorgetragenen Zustimmung für das Verbot der Verhüllung in Ämtern etc. Wundert mich, dass du das nicht aufgreifst und stattdessen dich irgendeiner StVO bedienst.
Die VErfassung verspricht aber nicht, dass jegliche externen faktoren der religionsausübung erlaubt sind.
Religionsfreiheit heißt erstmal nur, dass du deinen glauben frei verkünden darfst ohne dabei eingeschränkt zu werden.
Inwieweit du ihn extern ausleben darfst ist eine andere Frage.
Die wird in D traditionell recht liberal ausgelegt (im gegensatz übrigens zum EUGH oder anderen ländern mit ähnlich klingenden verfassungen), sodass es durchaus auch ein recht darauf gibt, sein leben nach einer religion auszuleben (was natürlich der BHG jederzeit kippen könnte, sein früheres urteil).
Heißt aber immernoch nicht, dass du alles machen darfst, was deine religion gebietet, selbst dann nicht, wenn du niemand anderen in gefahr bringst.
Ich habe dir da bereits eine einschränkung gegeben. Der Rastafari würde beim Kiffen, wenn man ihn sieht (ähnlich wie eine frau mit burka) von der polizei behelligt werden, gezwungen, den joint abzugeben (ihn also sicherzustellen) und er würde auch eine anzeige bekommen (die zwar je nach menge fallen gelassen wird, aber er wird sie bekommen).
Dennoch verstößt das nicht gegen die religionsfreiheit, obwohl er niemandem schadet (schlimmer noch, es gibt argumente, die es leuten möglich machen, legal zu kiffen, aus gesundheitlichen gründen. Diese wiegen vor gesetz schwerer, wie es scheint, als seine religion).
Du kannst also nicht behaupten, die religionsfreiheit schützt die burka. Da wäre die frage zu klären, inwiefern die überhaupt teil der religion ist, oder ob sie eben nur eine kulturelle spielart ist. Man wird überlegen, ob es wirklich unzumutbar ist, die burka gegen ein kopftuch auszutauschen. Und erst dann, wenn man in beiden fällen findet, dass die burka zur religion gehört und es für eine burkaträgerin durchaus eine erhebliche einschränkung darstellt, dann würde man anfangen, abzuwägen gegen andere güter.
So pauschal ist das aber noch gar nicht klar, ob die burka überhaupt geschützt ist.