shionoro schrieb:Das ist kein ad hominem. Ich gebe freimütig zu, dass ich kein jurist bin. Du bist derjenige, der denkt, es reicht, paragraphen quasi 'frei schnauze' auszulegen.
So ein Schwachsinn, davon ab, dass ebenso ich kein Jurist bin und auch nicht vorgebe einer zu sein, schreiben wir eben beide nur unsere Laienmeinung darüber. Der Unterschied ist, du beziehst dich ständig auf ad hominem darauf, dass ich ja nur eine Laienmeinung hätte. Das langweilt.. also beschränke dich doch auf die inhaltliche Kritik.
shionoro schrieb:Weiterhin stimmt es nicht was du da sagst: Religionsfreiheit hat einen schutzbereich, dieser schutzbereich ist zum teil auslegungssache, er schützt nicht zwangsläufig jede auslebung der religion.
Darum ist es nicht selbstverständlich, dass die Burka davon geschützt wird, das müsste ein gericht erstmal so feststellen
Ebenso langweilig. Ich schrieb nirgends dass die Burka selbstverständlich geschützt werden muss. Im Gegenteil, ich erwähnte explizit mehrere Konstellationen, in der die Burka mMn zu Recht verbietet werden kann.
Grundsätzlich ist aber alles, jede individuelle Handlung, jede Bekleidung ein Schutzbereich. Das ist der Sinn an der Verfassung, einen Schutzbereich der Bürger vor dem Staat zu haben. Erst die Verletzung anderer Grundrechte oder explizite Verbote können den Schutzbereich aufheben oder an anderer Stelle einschränken. Das ist im Fall der Burka aber für den öffentlichen Raum kaum stichhaltig begründbar, weil es eben grundsätzlich ein Schutzbereich ist und kein anderes Grundrecht verletzt wird. Ebenso ist bisher auch nicht dargelegt worden, welche Werte abstrakt in Gefahr sind durch das Tragen, das in Summe ein gesetzliches Verbot rechtfertigen würde.
Autofahren gilt nicht. Das ist eine andere Sache als auf der Straße oder im Park verhüllt rumzulaufen. Ebenso gelten Ämter nicht, weil eine Identitätsfeststellung unabdingbar sein.
shionoro schrieb:Muss er nicht. Der Gesetzgeber kann gesetze erlassen, wie er mag, es liegt am gericht, diese dann zu kippen. Darum ist der gesetzgeber gut beraten, wenn er nur gesetze erlässt, die vermutlich nicht gekippt werden.
Heißt im klartext: Ein gericht muss erstmal begründen, warum etwas nicht zulässig sein soll, was erlassen wir
Du verwechselst etwas. Eine Begründung für ein Gesetz ist nicht dessen Prüfung auf Verfassungskonformität. Selbstvertständlich muss ein Gesetz begründet werden und wird nicht eben aus Lust und Laune einfach erlassen. Die Gesetzesgebung findet doch nicht in geheimen dunklen Kammern statt. Wieso muss ich dir sowas überhaupt erzählen?!
Durchlesen bitte:
http://www.bpb.de/politik/grundfragen/deutsche-demokratie/39351/ein-gesetz-entsteht?p=allEs ist sogar gesetzlich festgelegt, dass ein Gesetzesentwurf begründet werden muss.
https://www.gesetze-im-internet.de/btgo_1980/__76.htmlGeschäftsordnung des Deutschen Bundestages
§ 76 Vorlagen von Mitgliedern des Bundestages
(1) Vorlagen von Mitgliedern des Bundestages (§ 75) müssen von einer Fraktion oder von fünf vom Hundert der Mitglieder des Bundestages unterzeichnet sein, es sei denn, daß die Geschäftsordnung etwas anderes vorschreibt oder zuläßt.
(2) Gesetzentwürfe müssen, Anträge können mit einer kurzen Begründung versehen werden.
Dass das nur "internes Recht" ist.. geschenkt.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2010/29211275_kw14_gesetzentwurf/201480 (Archiv-Version vom 19.01.2019)Wer ein Gesetz einbringt, muss in dem Entwurf nicht nur das Vorhaben begründen. Zur Grundausstattung eines Gesetzentwurfs gehören auch die voraussichtlichen ökologischen und sozialen Folgen sowie Kosten, die auf die öffentlichen Haushalte, die Wirtschaft und die Verbraucher zukommen.
Bis ein Gesetz vom Bundestag beschlossen wird, muss es ein Verfahren durchlaufen, das im Grundgesetz vorgeschrieben ist. So lange heißt das Gesetzesvorhaben noch "Gesetzentwurf“. Neben dem eigentlichen Gesetzestext mit seinen Paragrafen und Einzelvorschriften ist der Gesetzentwurf mit einem Vorblatt sowie einer Begründung versehen.
shionoro schrieb:Doch hab ich, und da steht genau das drin, was ich gesagt habe: Bei einem Verbot ist zunächst mal as Ziel des Verbotes relevant und auch wie gegenr des verbotes begründen, dass es sie einschränkt.
Also kann man nich tallgemein sagen, ein burkaverbot schränke die rleigionsfreiheit ein. Zunächst mal müsste man das ziel des verbotes feststellen (darum haben wir ein verhüllungsverbot in manchen ländern, weil da das ziel offensichtlich ist und da kaum diskussion drüber herrschen kann) und dann muss geklärt werdne, ob das dennoch die rel
Ja, du verwechselst wieder etwas. Ich kann juristisch stichhaltig auch nicht sagen, dass das Verbot einer Moschee, eine Einschränkung der Religionsfreiheit wäre. Das gilt für fast alles, weil alles dann auch vor dem Verfassungsgericht abgeklopft werden muss. Wir reden hier aber nicht nur über formelle juristische Entscheidungen, sondern - wie du schon bemerkt hast - unsere Laienmeinung. Da bist du dir beispielsweise ebenso formal inkorrekt darüber sicher, dass ein Moscheeverbot nicht rechtens wäre.
Das Ganze ist völlig unnötig. Ich könnte ebenso behaupten, dass das Tragen roter Kleidung nicht geschützt wird. Denn es ist unklar, ob das überhaupt in den Schutzbereich des Artikels 4 fällt. Das muss erst bewiesen werden!!11
Es muss auch erst dargelegt werden, dass das Tragen von roter Kleidung wichtig ist, für die Entfaltung seiner Persönlichkeit.
Das funktioniert so nicht. Keine Strafe ohne Gesetz. Für den öffentlichen Raum gibt es keine diesbezügliche Einschränkung, also muss ein zusammgewursteltes Gesetz her, das jedem verbietet sich zu verhüllen oder alternativ nur die religiöse Bekleidung verbietet, was dann gegen Artikel 4 verstoßen wird (jaja, das müsste erst von Karlsruhe bestätigt werden).
shionoro schrieb:Nö, aber da sehe ich doch, wie geurteilt worden ist. Die Verfassung in anderen ländern klingt auch nicht viel anders, aber sowohl der eugh, die verfassungsgerichte anderer erstweltländer usw. haben gegen ein allgemeines verhüllungsverbot nix. Ich hab auch aus Deutschland nichts dergleichen gehört, das irgendwer signalisiert hätte, dass so ein verbot zu b
Ich sehe auch wie geurteilt wird. Nochmals das Kopftuch, das wurde von Karlsruhe gekippt.
shionoro schrieb:Doch. Weil du hier einer bestimmten gruppe verbietest, sich in einem privaten haus zu treffen um dort ihr glaubensbekenntnis abzuhalten. Das ist ein ganz anderes ding, insbesondere wenn du nur eine bestimmte gruppe als ziel nim
Nope, ich muss nicht das private Treffen verbieten. Das wäre auch nicht der Charakter einer Moschee, wenn man im Kontext jetzt jede Wohnung dazu deklarieren würde. Wenn du das so betrachtest, kann ich dem entgegnen, dass jeder Ort des gemeinschaftlichen Gebets auch unter freiem Himmel als „Moschee“ gelten kann. Müssen wir auch verbieten. Außerdem reden wir ohnehin von Moscheen, die auch als solche betrachtet werden, einen Träger haben und nicht von der privaten Wohnung.
shionoro schrieb:Der EUGH genießt aber in vielen Dingen vorrang selbst vor dem verfassungsrecht.
Sollte dich also interessieren.
Nein, kann man so nicht sagen. Es ist ein Streitpunkt zwischen BVerfG und EUGH.
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/das-europalexikon/176735/bundesverfassungsgericht-bverfg-und-europaeischer-gerichtshof-eughGerade wenn es um den Schutz der Grundrechte geht, behält sich das BVerfG in Karlsruhe prinzipiell vor, als letzte Instanz Recht zu sprechen und gegebenenfalls sogar europ. Recht und Rechtsprechung ignorieren zu können, falls der europ. Grundrechtsschutz das laut Grundgesetz erforderliche Schutzniveau unterschreiten sollte.
Auf der anderen Seite beruft sich das EUGH dann halt auf seine Kompetenz. Aber mein Desinteresse beruht nicht auf dem Streitpunkt, es beruht auf dem Verlauf der Diskussion, das das GG zum Gegenstand nahm. Also überlass bitte mir, wofür ich mich interessiere und wofür nicht.