Waffenrecht in Deutschland
11.03.2010 um 15:55@Topper_Harley
Sorry für die späte Antwort. Dies ist sicherlich richtig. Jedoch muß ich dazu einmal anmerken, daß es in der Praxis immer noch üblich ist entgegen dem Waffengesetz Waffen aufzubewahren. Bei Jägern ist es immer noch Sitte die "Flinten" schön sichtbar im Ständer regelrecht auszustellen. Oftmals hängen Waffen auch an der Wand.
Die sach- und fachgerechte Lagerung von Schußwaffen ist ja nicht erst seit ein paar Jahren ein Thema. Waffenschränke hatte ich schon bevor ich überhaupt Waffen hatte. Das ist jetzt ungefähr 25 Jahre her.
Bei sachgerechter Verwahrung nach den Vorschriften des Waffengesetzes hat man als legaler Waffenbesitzer gar keine Gelegenheit bei einem "überraschenden Einbruch" mit Waffengewalt zu reagieren.
Ich bin sogar im Besitz eines Waffenscheines, der mich dazu ermächtigt kraft Gesetz eine Waffe in der Öffentlichkeit zu führen. Glaubst Du etwa ich gehe mit dem Ding nachts ins Bett ?. Die Waffe liegt selbstverständlich im Tresor.
Lange Rede kurzer Sinn, seit den Amokläufen wird die Bevölkerung sensibilisiert gegen legale gesetzestreue Waffenbesitzer. Gesetze werden "verschärft" weil das Volk nach solchen "Verschärfungen" verlangt. Aus eigener Erfahrung kann ich Dir jedoch sagen daß mir persönlich bis heute kein legaler Waffenbesitzer bekannt ist der im Bezug auf die Aufbewahrung seiner Schußwaffen hin überprüft wurde. Man streitet sich noch wer das machen soll - und vor Allem hat man kein Personal dafür, einfach lächerlich.
Sorry für die späte Antwort. Dies ist sicherlich richtig. Jedoch muß ich dazu einmal anmerken, daß es in der Praxis immer noch üblich ist entgegen dem Waffengesetz Waffen aufzubewahren. Bei Jägern ist es immer noch Sitte die "Flinten" schön sichtbar im Ständer regelrecht auszustellen. Oftmals hängen Waffen auch an der Wand.
Die sach- und fachgerechte Lagerung von Schußwaffen ist ja nicht erst seit ein paar Jahren ein Thema. Waffenschränke hatte ich schon bevor ich überhaupt Waffen hatte. Das ist jetzt ungefähr 25 Jahre her.
Bei sachgerechter Verwahrung nach den Vorschriften des Waffengesetzes hat man als legaler Waffenbesitzer gar keine Gelegenheit bei einem "überraschenden Einbruch" mit Waffengewalt zu reagieren.
Ich bin sogar im Besitz eines Waffenscheines, der mich dazu ermächtigt kraft Gesetz eine Waffe in der Öffentlichkeit zu führen. Glaubst Du etwa ich gehe mit dem Ding nachts ins Bett ?. Die Waffe liegt selbstverständlich im Tresor.
Lange Rede kurzer Sinn, seit den Amokläufen wird die Bevölkerung sensibilisiert gegen legale gesetzestreue Waffenbesitzer. Gesetze werden "verschärft" weil das Volk nach solchen "Verschärfungen" verlangt. Aus eigener Erfahrung kann ich Dir jedoch sagen daß mir persönlich bis heute kein legaler Waffenbesitzer bekannt ist der im Bezug auf die Aufbewahrung seiner Schußwaffen hin überprüft wurde. Man streitet sich noch wer das machen soll - und vor Allem hat man kein Personal dafür, einfach lächerlich.