AlteTante schrieb:Im Extremfall hat jeder ein Recht auf Notwehr, auch ein Staat. Nur weil Außenstehende, die nicht betroffen sind, moralische Probleme sehen, wenn der Angegriffene sich wehrt, muss sich der Angegriffene nicht abschlachten lassen, und er muss als Staat auch nicht das Leben seiner Bürger riskieren.
Es gibt da kein schwarz oder weiß.
Rauchwolken über Gebäuden im Gazastreifen
faq
Völkerrecht Was ist im Krieg erlaubt?
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Wo liegen die Grenzen?
Ein gängiger Grundsatz im Völkerrecht ist die größtmögliche Schonung der Zivilbevölkerung. Bei allem, was Israel tut, muss es diesen Grundsatz beachten und darf nicht gezielt Zivilisten angreifen. Die Kriegshandlungen müssen sich also auf die Terroristen der Hamas beschränken. Außerdem müssen die Handlungen verhältnismäßig sein. Israel darf Gewalt immer nur zur Selbstverteidigung anwenden. Also das tun, was erforderlich ist, um die Gefahr und den bestehenden Angriff tatsächlich zu beenden.
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Was bedeutet größtmögliche Schonung der Zivilbevölkerung?
So grausam das ist: Das humanitäre Völkerrecht erkennt Opfer in der Zivilbevölkerung als sogenannte Kollateralschäden eines bewaffneten Konflikts an. Klar ist aber: Zivile Objekte wie Krankenhäuser, Wohnhäuser oder Schulen dürfen nicht angegriffen werden. Doch auch hier ist die Abgrenzung während eines Krieges oft schwierig.
Wenn eine Kriegspartei zum Beispiel ein Krankenhaus teilweise als Waffenlager benutzt oder wenn aus einem Wohnhaus Raketen abgeschossen werden, handelt es sich nicht mehr um ein ziviles Objekt, auch wenn sich trotzdem noch Zivilbevölkerung im Gebäude befindet. Trotzdem muss der Angriff verhältnismäßig sein, aber das zeigt die Schwierigkeit im Einzelfall.
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Ist die Sperrung von Strom und Wasser verhältnismäßig?
Israel hat sehr schnell angekündigt, den Gazastreifen zu blockieren und von Strom, Wasser, Benzin und Lebensmitteln abzusperren. Eine Maßnahme, mit der man natürlich auch oder vor allem die Zivilbevölkerung trifft. Wenn Israel das über einen längeren Zeitraum betreibt, dürfte das gegen den Grundsatz der größtmöglichen Schonung der Zivilbevölkerung verstoßen.
"Ich glaube, das ist insgesamt völkerrechtswidrig", sagt Christoph Safferling. "Sobald dadurch die Gefahr besteht, dass Menschen ums Leben kommen, weil sie in Krankenhäusern nicht behandelt werden können oder verhungern, wird es sogar zum Verbrechen." Denn: Das Römische Statut regelt klar, dass es ein Kriegsverbrechen ist, wenn man die Bevölkerung vorsätzlich verhungern lässt. Allenfalls sei das mal für ein paar Tage zulässig, um einen Angriff vorzubereiten, so der Völkerrechtsexperte.
Ist eine israelische Bodenoffensive vom Völkerrecht gedeckt?
Wenn die Bodenoffensive tatsächlich zur Selbstverteidigung zwingend erforderlich sein sollte, weil man den Angriff der Hamas aus der Luft nicht beseitigen kann, so dürfte das Völkerrecht auch die Bodenoffensive gestatten. Natürlich immer unter Berücksichtigung der größtmöglichen Schonung der Zivilbevölkerung und der Verhältnismäßigkeit.
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Wie ist das Vorgehen der Hamas völkerrechtlich zu betrachten?
Die Hamas ist eine Terrororganisation und kein Staat. "Die Hamas ist aber aus meiner Sicht dennoch nach Völkergewohnheitsrecht an das humanitäre Völkerrecht gebunden, so wie das auch beim IS anerkannt ist", erklärt Safferling. Die gezielten Tötungen und Verschleppungen von Zivilisten verstoßen natürlich klar gegen das humanitäre Völkerrecht. Außerdem stellen die Angriffe nach allem, was man weiß, auch klare Kriegsverbrechen dar.
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Quelle:
https://www.tagesschau.de/ausland/asien/kriegsvoelkerrecht-israel-hamas-100.html