Berryl schrieb:Ein Blockade von Seiten Israels ist vollkommenst legitim nach dem vorhergegangenen.
Israel ist ausschließlich sich selber verpflichtet und nicht dem autonomen Gebiet in dem eine Partei mit Vernichtungswillen ihm gegenüber regiert die dereinst mit 44% gewählt wurde und die Unterstützung dort hat.
Nein, Nein und nochmals Nein.
Der Gradmesser für das Handeln, in einem bewaffneten Konflikt, ist das humanitäre Völkerrecht.
Ja...die Terroristen der Hamas, haben sich bei ihrem Angriff nicht an das humanitäre Völkerrecht gehalten. Sie haben wahllos und brutal, Zivilisten ermordet.
Diese Tatsache, führt aber nicht dazu, dass Israel einen "Freibrief" erhält, bei seiner Reaktion auf die Angriffe, ebenfalls das humanitäre Völkerrecht zu brechen.
Sie wären dann genau so zu brandmarken und zur Rechenschafft zu ziehen, wie die Terroristen der Hamas, falls man ihrer habhaft wird.
Nochmal im Klartext für Dich:
Die Israelis dürfen und sollen mit ihrer geballten militärischen Kraft, gegen militärische Einrichtungen der Hamas...ihren Anführern...und der Gefolgschaft vorgehen.
Dabei aber in größtmöglichem Umfang, Schaden von der Zivilbevölkerung, die sich nicht am bewaffneten Kampf beteiligt fernhalten.
Du wirst das anders sehen...deshalb ist es wichtig, Leute wie dich und Personen die ebenso denken, nicht in Positionen kommen zu lassen, die solche Dinge zu entscheiden haben.
Ich bin da aber zuversichtlich. Die Militärführer, die ich bisher aus Israel gehört habe, erscheinen mir durch die Bank vernünftig und intelligent genug, dieses Szenario zu beherrschen.
Passend zum Thema, ist bereits ein aktueller Artikel erschienen....
Nach dem Angriff der radikalislamistischen Hamas verkündet Israel die vollständige Belagerung des Gazastreifens. Lebensmittel, Wasser, Strom und Gas soll es nicht mehr geben. Für den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen ist das Vorhaben klar völkerrechtswidrig.
Die Festlegung von Belagerungen, die das Leben von Zivilisten gefährdeten, "indem sie ihnen überlebenswichtige Güter" vorenthielten, sei gemäß dem humanitären Völkerrecht "verboten", erklärte UN-Menschenrechtskommissar Volker Türk. Das humanitäre Völkerrecht sei "eindeutig": Die "Verpflichtung, die Zivilbevölkerung und zivile Objekte zu schonen", gelte "auch während der Angriffe", erklärte Türk.
Wichtig ist dieser Satz:
Eine Belagerung müsse durch militärische Notwendigkeit gerechtfertigt sein, hieß es in der Erklärung.
Diese sehe ich aber als nicht gegeben an.
Israel hat den Gaza-Streifen komplett abgeriegelt. Dadurch sind sie in der Lage, alle Güter zu kontrollieren die eingeführt werden. Waffen und anderes Kriegsmaterial, für die Hamas kann somit nicht eingeführt werden.
Und weiter...
Andernfalls könne die Maßnahme einer kollektiven Bestrafung gleichkommen. Zudem bestehe durch die Belagerung die Gefahr, dass sich die ohnehin schon katastrophale Menschenrechtslage und die humanitäre Situation in dem dicht besiedelten Palästinensergebiet noch weiter verschlechterten.
Meine Solidarität gilt dem israelischen Volk, welchem Unrecht geschehen ist.
Und den israelischen Streitkräften, die eine schwere Aufgabe vor sich haben. Sie sollen im Einklang, mit dem Völkerrecht hart, aber gerecht ihren Auftrag ausführen.