@dominoUnd wenn der Iran bereits die Bombe hat?warum die palistinenser nicht ihren KOpf einsetzen und zur Waffengewalt aufrufen, sieht man was darunter steht:
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Vertragsverletzungen1.
Gem. Art. 1, 5 Interimsabkommen sollte Israel seine Zivilverwaltung in den besetzten palästinensischen Gebieten auflösen und die Militärregierung aus der Westbank abziehen.
2.
Die israelische Regierung benutzt entgegen den Vereinbarungen nach wie vor den Begriff "Judäa und Samaria" für die Westbank.
3.
Nach dem Protokoll über Zivilangelegenheiten, Annex XI - Interimsabkommen, Art. 5 Wye-Abkommen und gem. Art. 10 Scharm al-Sheikh-Abkommen missachtet die israelische Regierung die territoriale Integrität der Westbank und des Gazastreifens. Häuserzerstörungen, Landendeignungen und Siedlungsbau wurden unter der Regierung Netanjahu erheblich intensiviert und sind noch immer nicht zum Erliegen gekommen. Die Zahl der Siedler beträgt derzeit ca. 200 000 Personen. Zur Ausweitung von Siedlungen werden monatlich 8.630 dunum Land konfisziert.
Parallel zur aggressiven israelischen Siedlungspolitik in und um Jerusalem entziehen israelische Behörden Palästinensern Ostjerusalems ihre Identitätskarte. Seit 1993 wurden fast 3.000 ID-Karten von Israel konfisziert. Dadurch wird eine Abnahme der palästinensischen Wohnbevölkerung in Jerusalem erreicht.
4.
Der Abzug von israelischen Truppen aus palästinensischen Gebieten wurde immer wieder hinausgezögert oder gestoppt: Sowohl die Umsetzung des Wye-Abkommens (Okt. 1998) als auch die des Scharm al-Scheikh-Abkommens (Sep. 1999) wurden ausgesetzt.
5.
Gem. Art. 13 Interimsabkommen (Sicherheit) sollte Israel seine gesamten Streitkräfte aus der B-Zone abziehen und der palästinensischen Polizei die Kontrolle der Öffentlichen Ordnung - soweit sie Palästinenser betrifft - überlassen.
6.
Gem. Art. 13 Interimsabkommen (Sicherheit) sollte Israel die Maßgaben über die Bewegungsfreiheit der palästinensischen Polizei in der B-Zone beachten.
7.
Gem. Art. 22, 1 Interimsabkommen sollten antipalästinensische Propaganda und Angriffe auf die palästinensische Regierung von der israelischen Regierung unterbunden werden.
8.
Gem. Art. 5 Scharm al-Scheikh-Abkommen und Art. 1, Annex 1,2 Interimsabkommen sollte Israel die Vereinbarungen über die Sicherheitspassage einhalten und den normalen Güter- und Personenverkehr innerhalb der palästinensischen Gebiete sowie zwischen der Westbank und dem Gazastreifen gewährleisten. Der Verkehr sollte nicht durch Checkpoints und Straßenblockaden behindert werden.
9.
Gem. Art. 1, Annex 1,2 Interimsabkommen sollte Israel keine Abriegelungen der palästinensischen Gebiete vornehmen. Die Abriegelung der palästinensischen Gebiete führte in der Vergangenheit nicht nur zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit, sondern zum Erliegen der palästinensischen Wirtschaft mit Arbeitslosenraten von bis zu 80%.
10.
Gem. Art. 5, Annex 1,7 Interimsabkommen sollte Israel alle Bauaktivitäten in der Nähe von Rahels Grab einstellen.
11.
Gem. Art. 11a Hebronabkommen sollte Israel alle Siedlungsaktivitäten in der Altstadt Hebrons unterbinden.
12.
Gem. Art. 8, Annex 1,6 Interimsabkommen sollte der private Verkehr beim Rafah-Grenzübergang und an der Allenby-Brücke durch eine Übereinkunft geregelt werden.
13.
Gem. Art. 9, Annex 1,1 Interimsabkommen sollte Israel den Erez-Checkpoint an die Grenze von 1967 verlegen.
14.
Gem. Art. 14, Annex 1 Interimsabkommen sollten Seeblockaden nicht vorgenommen werden.
15.
Gem. Art. 8, Annex 1d Interimsabkommen sollte die israelische Regierung Verhandlungen über das "Protokoll zu internationalen Passagen" aufnehmen.
16.
Gem. Art. 4 Interimsabkommen sollten alle Maßgaben (legal matters) beachtet werden.
17.
Gem. Art. 4d Scharm al-Scheikh-Abkommen sollte das Protokoll überarbeitet und die Empfehlungen des Ad-Hoc-Komitees spätestens bis zum 30. September 1999 implementiert werden. Ebenso sollten alle Maßgaben des Pariser Protokolls (Protokoll über Wirtschaftliche Beziehungen) von Israel beachtet werden.
18.
Gem. Annex 7 Interimsabkommen und gem. Art. 3 Scharm al-Scheikh-Abkommen sollte Israel die Vereinbarungen über die Freilassung palästinensischer Gefangener beachten. Trotz dieser Vereinbarungen wurden seit 1993 über 13.000 Palästinenser von Israel festgenommen.
Von 5.300 derzeit in Israel inhaftierten Palästinensern sitzen viele seit über 10 Jahren ein - oft ohne Anklageerhebung.