JosephConrad
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
anwesend
dabei seit 2017
dabei seit 2017
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Die geplatzte Regierungskoalition und vorgezogene Bundestagswahl 2025
15.11.2024 um 15:58de-Ox schrieb:Habeck hat die Anzeige wegen Beleidigung sehr wahrscheinlich nicht selbst gestellt, sondern die vom ihm beauftragte Agentur So Done GmbH aus Rheine, die wiederum von der Vorsitzenden der Jungen Liberalen Franziska Brandmann vertreten wird.Das derartige Beleidigungen kein Kavalliersdelikt sind, zeigt auch dieser Fall:
...Quelle: https://weltwoche.de/daily/ein-richter-im-ruhestand-ist-derart-unzufrieden-mit-wirtschaftsminister-robert-habeck-dass-er-ihn-als-vollidiot-bezeichnet-nun-verurteilt-ihn-ein-gericht-wegen-beleidigung-zu/
Ein Richter im Ruhestand ist derart unzufrieden mit Wirtschaftsminister Robert Habeck, dass er ihn als «Vollidioten» bezeichnet. Nun verurteilt ihn ein Gericht wegen «Beleidigung» zu 7800 Euro Geldstrafe
In Reutlingen ist der pensionierte Richter Werner Heinrich, 79, wegen Beleidigung des Wirtschaftsministers Robert Habeck zu einer Geldstrafe verurteilt worden, berichtet die Bild-Zeitung. Das Amtsgericht verhängte eine Strafe von 7800 Euro (sechzig Tagessätze) gegen Heinrich, nachdem er auf Facebook Habeck mehrfach als «Vollidioten» bezeichnet und mit «Hundekot» verglichen hatte. Der verurteilte Bürger sah darin einen Akt der freien Meinungsäusserung, das Gericht bewertete seine Aussage jedoch als böswillige Verächtlichmachung.
...
Die Staatsanwaltschaft sah in Heinrichs Aussagen jedoch eine klare Grenzüberschreitung, die geeignet sei, das öffentliche Wirken des Ministers erheblich zu erschweren. Staatsanwalt Tobias Freudenberger betonte, der Beitrag erfülle den Straftatbestand der «gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Beleidigung» (Paragraf 188 StGB).
Also wer hier im Forum meint, einen Politiker beleidigen zu müssen, ohne dafür zur Verantwortung gezogen zu werden, ist mögl. auch auf dem Holzweg.