Wasserbüffel schrieb:Keine Echte Antwort auf die Frage. Zur Meldung gehört aber auch:
Ja, dagegen stellt sich aber auch niemand. Nur ist das ein großer Unterschied zu "wir machen Razzien weil wir behaupten, LG sei eine kriminelle Vereinigung".
Warum hat denn wohl die UN diese Meldung kurz nach der Razzia herausgegeben mit der Anspielung auf zivilen Widerstand?
Warum sagen auch Juristen, dass das eine ziemlich beschissene Aktion war?
https://www.hessenschau.de/gesellschaft/letzte-generation-frankfurter-richter-und-rechtsprofessor-haelt-razzien-fuer-unverhaeltnismaessig-v1,frankfurter-rechtsexperte-ueber-vorverurteilung-letzter-generation-100.htmlDer Frankfurter Jura-Professor und Richter Matthias Jahn hält die bundesweiten Razzien gegen Mitglieder der Klimaaktivisten-Gruppe Letzte Generation für unverhältnismäßig. Seiner Ansicht nach könnten sie sogar als rechtswidriges Handeln gesehen werden.
und:
Dieses Vorgehen kritisiert nun Matthias Jahn. Er ist Richter am Oberlandesgericht Frankfurt und Professor am Lehrstuhl für Strafrecht der Frankfurter Goethe-Universität.
Kritikpunkt eins: Die Ermittlungen über den Status der Letzten Generation sind nicht abgeschlossen, sondern haben erst begonnen. "Die Generalstaatsanwaltschaft München ist da zu früh und zu weit gesprungen", sagte Jahn hessenschau.de. Für ihn geht aus dem Gerichtsbeschluss des Amtsgerichts München nicht hervor, warum die Razzien verhältnismäßig sind.
Kritikpunkt zwei: Das Signal, welches die Handlung von Generalstaatsanwaltschaft und LKA aussenden. Gleich zu Beginn einer Ermittlung eine Organisation als kriminelle Organisation zu betiteln, kenne man "vielleicht vom FBI, die sagen das bei islamistischen Terroristen oder der Mafia".
Jahn: Ermittler könnten selbst belangt werden
Ein derartiges Vorpreschen könne sogar "aus guten Gründen" selbst als rechtswidriges Handeln gesehen werden, sagte Jahn. Er könne sich gut vorstellen, dass die Letzte Generation bereits rechtliche Schritte gegen die Vorverurteilung und die Razzien einleite.
Der Weg würde dann über das Amtsgericht München führen, welches den Durchsuchungsbeschluss angeordnet habe. Bei eventueller weiterer Revision zum Landgericht München, dann zum Oberlandesgericht München und in letzter Instanz zum Bundesverfassungsgericht.
Auch in dieser Quelle ist man sich einig bezüglich dem, worüber wir vorher sprachen:
https://www.lto.de/recht/meinung/m/streitgespraech-jahn-fischer-letzte-generation-zdf/Einig waren sich beide darin, dass die Warnung der Staatsanwaltschaft auf der beschlagnahmten Internetseite der "Letzte Generation" rechtswidrig war. Dort wurde trotz nicht abgeschlossener Ermittlungen und gerichtlich nur festgestelltem Anfangsverdacht gestern mit Ausrufezeichen festgestellt: "Die Letzte Generation stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB dar! (Achtung: Spenden an die Letzte Generation stellen mithin ein strafbares Unterstützen der kriminellen Vereinigung dar)." Nach Medienanfragen, auch von LTO, änderte die Staatsanwaltschaft den Hinweis ab.
Es handele sich um eine Vorverurteilung, die Staatsanwaltschaft müsse klarmachen, dass es sich nur um einen Verdacht handele, so Fischer. Die Festlegung sei "schlicht und ergreifend unzulässig gewesen." Jahn selbst äußerte den Verdacht die Feststellung sei zu Symbol- und Wahlkampfzwecken erfolgt. Es sei ein Befreiungsschlag, um gegenüber der Bevölkerung zu kommunizieren: "Jetzt haben Aktivitäten der Strafverfolgungsbehörden eingesetzt, die diesen Umtrieben ein Stoppschild hinstellen". Doch ein solches Vorgehen stehe der Staatsanwaltschaft und der Polizei nicht zu.
RECHTSWIDRIG. Nicht so, wie du denkst, ein kleines Fehlerchen. Es wurde rechtswidrig gehandelt und das gegen einen Grundsatz des Rechts, nämlich die Unschuldsvermutung.
Auch hier wird von einem Experten der VErdacht geäußert, dass es politische Gründe eher als rechtliche für diese Kommunikation gab.
Wasserbüffel schrieb:Wie wäre es mit 40 rechtskräftigen Verurteilungen, über 100 noch nicht rechtskräftigen Verurteilungen und ca 1700 Verfahren, Tendenz steigend mit der Drohung wir machen so weiter?
Inwiefern ist das eine Stütze für die Behauptung einer kriminellen Vereinigung? So funktioniert das nicht.
Wasserbüffel schrieb:Hab ich mal eben gegoogelt. 2. Ergebnis nach LG.
Wo hat da die Staatsanwaltschaft jemanden vorverurteilt? Da geht es um Mauscheleien des Ordnungsamtes und dass die Staatsanwaltschaft diesen Fall jetzt untersucht. Das darf sie auch tun.
Aber wo hat die Staatsanwaltschaft da gesagt, dass DEFINITIV die Korruption passiert ist, bevor es dazu ein Urteil gab?
Wenn du dir das Interview der beiden Journalisten anhörst, dann sagen die immer "es gibt hinweise, die darauf hindeuten". Nicht, "ES IST SO". Weil man das so macht als professioneller Mensch.