rhapsody3004
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Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"
25.05.2023 um 20:57Wasserbüffel schrieb:Das heißt der eine darf seine Lügen verbreiten und das ist ok, aber wehe der Staat gibt mal eine Falschmeldung raus.An den Staat oder an staatliche Strafverfolgungsbehörden (also die Exekutive) werden in der Tat höhere Anforderungen gestellt aufgrund:
shionoro schrieb:Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot
Des Weiteren und konkret die Unschuldsvermutung betreffend, die sich aus folgenden Rechtsstaatsprinzipen ableiten lässt:
Art.20 GG Abs.3
Da sich Deutschland als Staat auch der Einhaltung der Menschenrechte verschrieben hat - können wir auch noch Art.11 AEMR heranziehen.
Bis zu einem gewissen Grad sind auch Medien bzw. die Presse an Rechtsprinzipien wie die Unschuldsvermutung gebunden, denn die Pressefreiheit (GG) erlaubt keine Vorverurteilung.
Möchte aber nochmal ausdrücklich betonen, aber nur allgemein, dass die Unschuldsvermutung natürlich nicht bedeutet, dass man gegen Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren aufgrund eines Anfangsverdachts eingeleitet wurde, nicht ermitteln werden dürfte.
Doch natürlich darf dann gegen Personen auch ermittelt werden. Bzw. haben Strafverfolgungsbehörden je nachdem sogar die Pflicht dazu - siehe §152 StPO Abs.2.
Was dann wiederum einzelne konkrete Maßnahmen oder Eingriffe in Rechte von Beschuldigten innerhalb eines Ermittlungsverfahrens betrifft, müsste sich immer aus den Umständen des Einzelfalls ergeben und nach der Frage ob überhaupt oder auch in wie weit welche konkreten Maßnahmen für ein Ermittlungsverfahren notwendig sind/wären bzw. auch welche Interessen als schützenswerter anzusehen sind/wären.
Da spielt auch wieder der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz eine große Rolle.