Wasserbüffel schrieb:Das ist es worauf ich hinaus will. Jetzt zieht man andere mit rein. Ich weiß nicht ob das gut ist.
Wen zieht man da mit rein? Inwiefern?
Wasserbüffel schrieb:Ich glaube die sind professionell vorgegangen.
Ja? Erklär mal, inwiefern vorverurteilungen professionell sind, die man dann im ANschluss gleich zweimal zurücknehmen muss?
Dazu:
Zuerst:
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/letzte-generation-website-behoerden-bayern-100.htmlDie Generalstaatsanwaltschaft München hat eingeräumt, bei der Beschlagnahmung der Domain der "Letzten Generation" einen Fehler gemacht zu haben. Zuvor hatte das Bayerische Landeskriminalamt die Website der "Letzten Generation", die mit Protestaktionen auf den Klimawandel aufmerksam machen will, beschlagnahmt und auf eine Webseite der Polizei Bayern umgeleitet.Dort war anschließend ein Hinweis eingeblendet gewesen, auf dem es hieß: "Die Letzte Generation stellt eine kriminelle Vereinigung gemäß § 129 StGB dar! (Achtung: Spenden an die Letzte Generation stellen mithin ein strafbares Unterstützen der kriminellen Vereinigung dar!)"
Also die Staatsanwaltschaft geht hin, nimmt deren Seite runter, macht ne Razzia und alles mögliche und behauptet auf deren Seite, obwohl es dazu keinerlei urteil gibt, dass die letzte generation eine kriminelle Vereinigung sei und dass Spenden "mithin" strafbar seien.
Zwei Dinge, die sie sich komplett ausgedacht hat und die sie nicht zu entscheiden hat, reine Panikmache und Vorverurteilung.
Dann fragt NDR nach und was passiert?
Die Generalstaatsanwaltschaft München räumte auf NDR-Anfrage ein, dass diese Formulierung unzutreffend sei und derzeit lediglich ein Anfangsverdacht dahingehend bestehe, dass es sich bei der "Letzten Generation" um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte. Zuvor hatte ein Sprecher des Bayerischen Landeskriminalamts erklärt, die Generalstaatsanwaltschaft München habe die entsprechende Formulierung vorgegeben.Der Strafrechtler Mark Zöller von der Ludwig-Maximilians-Universität München erklärte auf Anfrage, er halte die Formulierung "für absolut unzulässig". Ob die "Letzte Generation" als kriminelle Vereinigung im Sinne des deutschen Strafgesetzbuchs eingestuft werden könne, sei stark umstritten und gerichtlich nicht ansatzweise geklärt."Alles andere ist reine Vorverurteilung und mit dem für staatliche Stellen geltenden Neutralitäts- und Sachlichkeitsgebot unvereinbar", so Zöller weiter.
Dann kam raus: Nein, auch der Anfangsverdacht besteht noch gar nicht.:
https://twitter.com/NDRrecherche/status/1661363984774176768 (Archiv-Version vom 24.05.2023)Die Generalstaatsanwaltschaft München korrigiert sich ein 2. Mal.
Gestern hatte die Behörde auf unsere Anfrage zu dem Warnhinweise noch auf den Beschluss des Amtsgerichts München (mit dem die Webseite der „Letzten Generation“ beschlagnahmt wurde) verwiesen. >
>> Dort sei der „Tatbestand einer kriminellen Vereinigung bejaht“ worden. Also haben wir nochmal nachgefragt, ob das wirklich da steht.
Die Antwort: Wohl nicht.
Lediglich von einem „Anfangsverdacht, dass es sich um eine kriminelle Vereinigung handeln *könnte*“ ist nun die Rede.
Jetzt sind wir bei "der Anfangsverdacht könnte bestehen". Das ist schon ein unterschied zu "das ist eine kriminelle Vereinigung und Spender machen sich strafbar", meinst du nicht?
Und jetzt erklär mir mal, inwiefern das professionell ist? Deiner Meinung nach. Was daran ist professionell? Was wurde da gut gemacht?
Sollte die Staatsanwaltschaft öfter irgendwelche wilden Verdächtigungen ausstoßen, zu denen es keine Urteile gibt?