Narrenschiffer schrieb:Es gibt aber Abstufungen: fahrlässig, grob fahrlässig, vorsätzlich. Die Blockade des Verkehrs ist vorsätzlich. Betroffene können natürlich Anzeige erstatten und bei einem Urteil (fahrlässig, grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführter Schaden) zivilrechtlich auf Schadensersatz klagen. Alle Schäden in Museen sind meiner Ansicht nach vorsätzlich herbeigeführt
Du wirst aber niemals feststellen können, dass jemand vorsätzlich verletzt wurde, mit dem Ziel, ihn zu verletzt. Zumindest nicht von LG.
Da wirst du immer nur Chaostheoriemäßig schauen können, ob nicht doch irgendwer mit einem Herzinfarkt im Stau stand.
Das ist durchaus was anderes, als absichtlich jemanden zu verletzten, nur um der eigenen Wut den Weg zu bahnen. LG haben ein Ziel, das durchaus ein vernünftiges, rationales Anliegen ist. Man kann darüber diskutieren, ob die Mittel geeignet und legitim sind, aber das unterscheidet sie deutlich von jemandem, der einfach zuhaut weil er sauer ist.
Narrenschiffer schrieb:Streikrecht ist in Deutschland übrigens ein richterliches Recht, das auf Entscheidungen von Arbeitsgerichten beruht. (Info bei GEW)
LG bräuchte dann analog dazu Gerichtsentscheidungen, dass das Festkleben auf Fahrbahnen oder das Beschütten von Kunstwerken ein verfassungsgemäßes Recht ist.
Streiks sind auch angekündigt, damit Betroffene alternative Entscheidungen treffen können. Ob ein unangekündigtes Blockieren von Bahnverbindungen als von der Verfassung gedecktes Handeln durchgehen würde, bezweifle ich.
Und was genau ändert das an der moralischen Beurteilung? Theoretisch kann auch einer sterben, weil eine Bahn oder ein Bus ausfällt. Oder irgendwer verliert seinen job weil er nicht zur Arbeit kommt oder was weiß ich.
Und mehr verkehrsaufkommen und damit auch mehr Verkehrstote und was weiß ich.
Dass etwas legal ist, ändert daran doch nichts.
Es ist überhaupt ziemlich problematisch, seine moralische Beurteilung einzig und allein von Legalität abhängig zu machen.
Es gibt unmoralische Dinge, die legal sind und umgekehrt.
Das Streikrecht wurde im Übrigen auch mit illegalen Methoden erkämpft. GERADE in Deutschland.