shionoro schrieb:So kann man auch offenbaren, dass man keine Gegenargumente ha
Da verstehe ich dich aber auch nicht. Oder missverstehe ich dich?
Nur weil Fehlverhalten als Oberbegriff seitens der Polizei oder auch nur einzelner Beamter vorgelegen haben könnte oder nehmen wir mal an es war wirklich so - so legitimiert das doch nicht die eigentlichen Aktionen (das Blockieren von Straßen bspw.) von LG. Oder wie meinst du das?
Wozu LG berechtigt wäre, kommt auf den Einzelfall aller darin enthaltenden Umstände an, ist/wäre natürlich sich angemessen verteidigen zu dürfen (im Rahmen der Notwehr) oder anderen LGs zur Hilfe zu kommen (Nothilfe).
Und das nicht nur gegen andere Verkehrsteilnehmer, sondern auch im Einzelfall gegen Polizeibeamte.
Dazu müsste aber ein gegenwärtiger, rechtswidriger Angriff vorgelegen haben - Entweder von anderen Verkehrsteilnehmern oder von der Polizei selbst.
Sobald aber die Rechtswidrigkeit weg fallen würde, also bspw. dann, wenn die Polizei einen berechtigten Grund für ihr Handeln/ihr Eingreifen hat und dabei auch das mildeste Mittel anwenden würde, was erforderlich wäre, um bspw. eine Blockade aufzulösen - könnten sich die Blockierer von LG nicht mehr auf Notwehr oder Nothilfe berufen, sollten sie sich gegen polizeiliche Maßnahmen zur Wehr setzen.