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Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"

15.158 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Klima, Generation, Letzte ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"

30.11.2022 um 13:03
Zitat von bgeowehbgeoweh schrieb:Wieso soll man mit Leuten überhaupt reden die ein komplett falsches Bild von der Realität mit sich herumschleppen?
Sehr richtig. Das bringt nichts.

Von daher bin ich an dieser Stelle erstmal raus.


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Wie findet ihr die Aktivistengruppe "Letzte Generation"

30.11.2022 um 13:06
Zitat von Lotte49Lotte49 schrieb:Sehr richtig. Das bringt nichts.
Wobei hier ja schon durchaus oft recht sachlich diskutiert wird. Insofern finde ich diesen Thread schon recht interessant, und ich würde meinen, dass es durchaus was bringt, sich hier auszutauschen.


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30.11.2022 um 13:09
@martenot
Du hast ja nun gelesen, im Notfall bekommst du einen Bekennerwisch an eure Scheibe: nehmen sie es nicht persönlich ( wütend darfst du aber sein). In Berlin sind wir ja nun durch solcherlei Auto Vandalismus relativ abgehärtet. Der autohassende Mob kommt öfter mal vorbei und macht kaputt was „ euch“ kaputt macht oder so ähnlich. Wir haben uns überlegt, nun unsererseits ein präventives Schreiben, in Form einer Auflistung an unseren ( noch nicht gänzlich bezahlten Wagen) zu pappen.
„Liebe Rebellen, anbei eine kurze Auflistung, was wir als Familie bereits leisten um euren Idealen zu entsprechen
: wir versprechen euch, nie wieder ein Auto zu erwerben. Wir fahren alle auch Fahrrad. Wir trennen den Müll. Wir benutzen Bahntickets, fliegen nur noch selten. Wir ertragen stoisch eure Straßenblockaden. Wir vergeuden kaum noch Lebensmittel. Unseren Konsum haben wir auf ein notwendiges Maß heruntergeschraubt. Unser Kind wird bereits klimasensibel erzogen.
Bitte habt Erbarmen mit den wehrlosen Reifen und deren Besitzern. Wir geloben Besserung. Straftaten sind keine Lösung! „


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30.11.2022 um 13:10
Zitat von McMasoMcMaso schrieb:ist der Straftatbestand nur Sachbeschädigung.
Nur beim vorsätzlichen Luftablassen aus fremden Reifen wäre ich mir da nicht so sicher. Da müssen, geht es nach der Rechtsprechung, bestimmte Umstände greifen bzw. eintreten, um den Tatbestand nach § 303 StGB auch auf objektiver Seite zu erfüllen.



Hat mir auch keine Ruhe gelassen, weil so einfach ist dann die Sachbeschädigung auch nicht in jedem Fall erfüllt. Besonders dann nicht, wenn es sich bei der Tathandlung nur um ein vorsätzliches Luftablassen gehandelt hat. Mit einem Messer oder einer anderen Waffe oder einem spitzen Gegenstand bspw. Reifen vorsätzlich zu zerstechen, ist/wäre der Fall natürlich eindeutiger - nicht so beim nur Luft ablassen.



Sehr interessant und leicht zu verstehen:
Wer ist nicht schon einmal auf die Idee gekommen, einem anderen die Luft aus den Reifen seines Fahrrades – oder gar Autos - zu lassen? Der Gedanke ist einfach zu verlockend, doch was eigentlich ein harmloser Streich sein sollte, kann ganz schnell vor dem Gericht enden. Bevor man sich also auf den Weg macht, um fremde Reifen platt zu machen, sollte man sich erst einmal eingehend mit der Frage beschäftigen: ist Luft aus fremden Reifen ablassen strafbar?

„Was für eine strafbare Handlung soll denn das Ablassen darstellen?“, wird sich so mancher fragen. Diebstahl von Reifenluft? Doch so lächerlich, wie die Frage nach der Strafbarkeit dieses Deliktes auch klingen mag: eine derartige Handlung ist weder für den betroffenen Rad- beziehungsweise Autofahrer, noch für den Täter lustig, denn das Ablassen von Luft aus fremden Reifen kann eine Sachbeschädigung gemäß § 303 StGB darstellen:

„Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.

Der Versuch ist strafbar.“

Nun ist es jedoch nicht so, dass jedes Luftablassen gleichermaßen zu beurteilen ist; vielmehr kommt es auf die individuellen Umstände an.

Wie weit liegt eine Beeinträchtigung des Gebrauchs vor?

Kann diese Gebrauchsbeeinträchtigung mit wenigen Handgriffen wieder beseitigt werden?

Oder ist sie als „erheblich“ zu bezeichnen?

Vereinfacht gesagt:

Wie viel Luft wurde abgelassen?

Wie viele Reifen sind betroffen?

Wie leicht ist es für den Besitzer des betroffenen Fahrzeugs, seine Reifen wieder aufzufüllen?

Die Gebrauchsbeeinträchtigung ist in jedem Fall immer dann vorhanden, wenn der beziehungsweise die betroffenen Reifen nicht mehr bestimmungsgemäß genutzt werden können, was bei einem kompletten Luftablassen der Fall ist. Dies ist sowohl bei Autoreifen als auch bei Fahrradreifen gegeben. Die Rechtsprechung denkt darüber jedoch anders: das Oberlandesgericht Düsseldorf sieht die Brauchbarkeit eines Fahrradreifens nicht alleine durch die Tatsache gemindert, dass er Luft verloren hat, sondern lediglich seine Gebrauchsbereitschaft [OLG Düsseldorf, 06.06.1957, 1 Vs 2/7]. Dies alleine reiche jedoch nicht aus, um den Tatbestand der Sachbeschädigung zu erfüllen.

Wie viel Mühe aufgewendet werden muss, um den gebrauchsfertigen Zustand der Reifen wiederherzustellen, ergibt sich zum Beispiel aus der Tatsache, ob eine Tankstelle in der Nähe ist, die schnell zu erreichen ist, und an der wieder Luft aufgefüllt werden kann. Derartige Fälle werden anders beurteilt als solche, in denen das beschädigte Fahrzeug in einem Waldgebiet kilometerweit von der nächsten Tankstelle entfernt steht.

Als „erheblich“ wird beispielsweise auch angesehen, wenn aus allen vier Reifen eines Autos die Luft abgelassen wird. Das Fahrzeug ist dadurch erheblich in seinem Gebrauch beeinträchtigt – sprich: kann nicht mehr gefahren werden -, so dass eine Sachbeschädigung und somit eine strafbare Handlung vorliegt [BGH, 14.07.1959, 1 StR 296/59]. Gemäß dem BGH solle „das Ablassen der Luft nur aus einem Reifen eines PKW dann keine Sachbeschädigung darstellen, wenn dem Fahrer ein Reserverad zur Verfügung steht oder die zur Wiederherstellung der Gebrauchsfähigkeit erforderliche Tätigkeit so geringfügig ist, dass sie weder Zeitaufwand noch körperliche Anstrengung erfordert“.

Bevor sich jemand auf den Weg macht, um fremde Reifen zu plätten, sollte er sich jedoch nicht nur über eine mögliche Strafbarkeit, sondern noch etwas ganz anderes Gedanken machen: Folgeschäden, die aufgrund eines zu platten Reifens entstehen könnten. Es ist ja nicht immer so, dass jeder Autofahrer immer vor Fahrtantritt sein Fahrzeug dahingehend kontrolliert, wie viel Luft sich in den Reifen befindet. Leicht kann es also passieren, dass ein zu gering gefüllter Autoreifen während der Fahrt platzt und es zu einem Unfall kommt. Geschieht so etwas aufgrund eines eigentlich witzig gemeinten Streichs, wird sich kaum noch einer finden, der darüber lachen kann.
Quelle: https://www.juraforum.de/news/fremde-autoreifen-fahrradreifen-ist-luft-ablassen-strafbar_247371


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30.11.2022 um 13:10
Zitat von Lotte49Lotte49 schrieb:Von daher bin ich an dieser Stelle erstmal raus
Chapeau!
Nicht jeder bringt es fertig hier zuzugeben schlecht bzw. fehlinformiert zu sein.
Das ist aller Ehren wert und darf meines Erachtens ruhig auch mal positive Erwähnung finden. :Y:


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30.11.2022 um 13:13
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Nur beim vorsätzlichen Luftablassen auf fremden Reifen wäre ich mir da nicht so sicher. Da müssen, geht es nach der Rechtsprechung, bestimmte Umstände greifen bzw. eintreten, um den Tatbestand nach § 303 StGB auch auf objektiver Seite zu erfüllen.
Es ist halt so, dass man um 1 Uhr nachts nach Dienstschluss mit plattem Reifen weder noch nach Hause kommt noch schnell irgendwo Hilfe herbekommt, oder? Da kann man dann nur hoffen, dass noch irgendwo ein Taxidienst bereit ist, ein Fahrzeug zu schicken und einen zu fahren.

Edit: okay, man kann vielleicht sein Reserverad selbst montieren....


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30.11.2022 um 13:16
@rhapsody3004
Und was glaubst du, warum nun der Staatsschutz deswegen Ermittlungen aufgenommen hat? Wegen (Tusch) politischer Motivation.


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30.11.2022 um 13:25
Zitat von calligraphiecalligraphie schrieb:Und was glaubst du, warum nun der Staatsschutz deswegen Ermittlungen aufgenommen hat? Wegen (Tusch) politischer Motivation.
Weil ein Verdacht vorliegt. Ermittlungsverfahren ist kein Urteil. Und ein Urteil fällen auch nicht die Ermittlungsbehörden.
Zitat von martenotmartenot schrieb:Es ist halt so, dass man um 1 Uhr nachts nach Dienstschluss mit plattem Reifen weder noch nach Hause kommt noch schnell irgendwo Hilfe herbekommt, oder? Da kann man dann nur hoffen, dass noch irgendwo ein Taxidienst bereit ist, ein Fahrzeug zu schicken und einen zu fahren.

Edit: okay, man kann vielleicht sein Reserverad selbst montieren....
Sehe ich ja auch so. Kommt dann aber auch noch aufs Wo genau Nachts an oder auf Reserverad vorhanden oder nicht und auch wie viele Reifen betroffen gewesen sind bspw.


Ps.
Das sollte sich letzte Generation allerdings meiner Meinung nach viel dringlicher mal zu Gemüte führen:
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Bevor sich jemand auf den Weg macht, um fremde Reifen zu plätten, sollte er sich jedoch nicht nur über eine mögliche Strafbarkeit, sondern noch etwas ganz anderes Gedanken machen: Folgeschäden, die aufgrund eines zu platten Reifens entstehen könnten. Es ist ja nicht immer so, dass jeder Autofahrer immer vor Fahrtantritt sein Fahrzeug dahingehend kontrolliert, wie viel Luft sich in den Reifen befindet. Leicht kann es also passieren, dass ein zu gering gefüllter Autoreifen während der Fahrt platzt und es zu einem Unfall kommt. Geschieht so etwas aufgrund eines eigentlich witzig gemeinten Streichs, wird sich kaum noch einer finden, der darüber lachen kann.
Bedeutet, dass ihnen im rechtlichen Sinne auch Schlimmeres drohen könnte als nur Sachbeschädigung.

Ich sagte ja, irgendwann schaffen die Aktivisten es bestimmt auch mal und gefährden Menschenleben mit ihren Aktionen, wenn auch nicht direkt beabsichtigt.


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30.11.2022 um 13:25
Zitat von Lotte49Lotte49 schrieb:Ist es das? Oder glaubt man nur, das besser zu wissen als die "dummen Spinner"?
Die Studie das es vorläufig nichts geholfen hat ist hier sogar mehrmals gepostet worden.
Zitat von Lotte49Lotte49 schrieb:Würde so ein 9 Euro Ticket nicht ggf. wichtige Anreize setzen und in Kombination mit einem Tempolimit helfen, beim Verkehrssektor, in dem bislang gar nichts getan wurde, um die für den Sektor gesteckten Ziele zu erreichen, dazu beitragen, das im Verkehrssektor ausgeblasene CO2 zu senken?
Da sind wohl die letzten 40 Jahre an dir vorbei gegangen ohne das du die gravierenden Änderungen mitbekommen hast.
Zitat von Heide_witzkaHeide_witzka schrieb:Keine Ahnung. Wie viel % würde global ausmachen?
Nur mal um die Größe der Ersparnis einordnen zu können.
Könnten wir den Verkehrssektor auf 0 senken kann man mit ca. 0,5% rechnen. Der Effekt vom 9 Euro Ticket war bisher sehr gering und dürfte sich damit auf mehrere Nachkommastellen beschränken.
Zitat von martenotmartenot schrieb:Ohje, gut zu wissen. Hoffentlich erwischt es nicht das Auto meines Partners. Da würden sie eher den Falschen treffen, weil er nämlich als Angestellter eines ÖPNV-Unternehmens dabei mitarbeitet, den öffentlichen Verkehr am Laufen zu halten. Und weil er zu wechselnden Zeiten auch bis spät nachts Dienst hat, ist er auf sein Auto angewiesen, weil er sonst nicht mehr heimkommen würde. Wenn er dann nach Dienstende vor einem Auto mit platten Reifen steht, ist das wohl weniger toll (aber ob die Aktivisten sowas mit-bedenken?).
Ein guter Bekannter von mir ist ist auch Busfahrer der hiesigen Busgesellschaft. Fährt auch nen Dacia Duster. Aber die Beispiele kann man ja sehe viel weiter führen. Die ganzen Heizungsbauer, die sorgen für moderne saubere Heizungen. Was machen die Elektriker? Inzwischen sehr häufig Photovoltaik anschließen. Landwirte arbeiten daran noch nachhaltiger zu werden. Haustechniker optimieren ebenfalls den Energieverbrauch.

Egal. Einfach drauf hauen.


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30.11.2022 um 13:30
Zitat von WasserbüffelWasserbüffel schrieb:Egal. Einfach drauf hauen.
Mir scheint auch, dass das Auto bzw. der Autofahrer mehr oder weniger pauschal als Sündenbock gesehen wird, unabhängig davon, warum jemand mit dem Auto unterwegs ist (das sieht man dem Auto und dem Fahrer ja oft nicht an).


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30.11.2022 um 13:33
Zitat von martenotmartenot schrieb:Mir scheint auch, dass das Auto bzw. der Autofahrer mehr oder weniger pauschal als Sündenbock gesehen wird, unabhängig davon, warum jemand mit dem Auto unterwegs ist (das sieht man dem Auto und dem Fahrer ja oft nicht an).
Wäre es so, dann könnten die Wahnwichtel ohne angelegten Büßergürtel ja gar nicht mehr vors Haus gehen. Sie nutzen ja auch Autos um ihre Aktionsorte zu erreichen.


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30.11.2022 um 13:40
..
Zitat von rhapsody3004rhapsody3004 schrieb:Diese wahrscheinlich nicht. Die Meisten von denen, die sich sachlich gegen Straftaten aussprechen und LG auch in einem angemessenen Rahmen kritisieren, dürften auch wissen, dass zwar gehandelt werden muss, aber gleichzeitig der Zweck nicht jedes Mittel heiligt oder nicht heiligen darf.
Das ist ja der Punkt, auf den ich fortwährend hin argumentierte. Ich persönlich halte es sogar für elementar, dass man dem Klimawandel möglichst rational begegnet, auch in seinem persönlichen Handeln. Nur, weil ich im hiesigen Thread nicht all das aufzähle, was ich in meinem Privatleben tue und welche Organisationen ich unterstütze, bedeutet das ja nicht, dass ich nichts dergleichen tun würde.

Allerdings erlebe ich persönlich meine Bestrebungen regelrecht als ad absurdum geführt, wenn im Gegenzug irgendwelcher, illegaler Happeningaktivismus zelebriert wird, der nicht der Sache dient, sondern, im Gegenteil, weitere Klimaschäden erzeugt und überdies, in absolutistischer, dreister Erpressermanier, sinnlose Forderungen proklamiert, die bei Gesprächsangeboten nicht einmal ordentlich vertreten werden können. Das verärgert mich. Ich wünsche mir diesbezüglich ein energisches, stringentes und zügiges Handeln des Rechtsstaates.

Anders sehe ich in diesem Kontext kein Ende der Fahnenstange.

LG Marina


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30.11.2022 um 13:52
@bgeoweh
Man lese sich das Bekennerschreiben aus dem Link mal durch. Sie wollen auch nicht, dass man E SUV’s oder Plug in Hybrid fährt. Also auch solchen Teilen wird die Luft rausgelassen. Die geben Hinweise, wie der Geschädigte sich ab nun gefälligst fortzubewegen hat. Mit dem freundlichen Hinweis : „ sie werden keine Schwierigkeiten haben, sich anders fortzubewegen“.
Demnächst dann gehts an unsere Behausungen „ ihr werdet keine Schwierigkeiten haben, euch demnächst mit euren Nachbarn ein Baumhaus zu teilen“


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