shionoro schrieb:Bei den Polen packt man jetzt so langsam die scharfen waffen aus, von Eu Seite. Und meine Prognose ist, dass Polen am Ende einlenken wird.
kleiner fun fakt am Rande:
Auch Deutschland hat ein EU-Vertragsverletzungsverfahren am Hals und zwar nicht zu knapp
Anwendung des EU-Rechts 2020: Mehr Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland anhängig als im Vorjahr
Die Kommission hat heute (Freitag) den Jahresbericht über die Kontrolle der Anwendung des EU-RechtsDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN••• angenommen. Der Bericht zeigt, wie die Kommission die Anwendung von EU-Recht 2020 überwacht und durchgesetzt hat und wie die Mitgliedstaaten in verschiedenen Politikbereichen abgeschnitten haben. Gegen Deutschland waren demnach 79 Vertragsverletzungsverfahren anhängig, ein Anstieg im Vergleich zum Vorjahr mit 70 Verfahren. 28 Verfahren wurden neu eröffnet, die meisten davon in den Bereichen Umwelt (7 Verfahren) und Verkehr (6 Verfahren). Deutschland liegt mit Platz 22 im letzten Drittel der Mitgliedstaaten, Schlusslicht ist Spanien mit 99 Verfahren, Spitzenreiter ist Dänemark mit nur 31 Vertragsverletzungsverfahren.
Quelle:
https://ec.europa.eu/germany/news/20210723-eu-recht_deEuropäische Union
Brüssel plant wegen EZB-Urteil Verfahren gegen Deutschland
Das Urteil zu den Staatsanleihekäufen der EZB hatte europaweit für Wirbel gesorgt. Nicht wenige sahen die europäische Rechtsgemeinschaft in Gefahr. Nun bereitet die EU-Kommission rechtliche Schritte vor.
Ein Jahr nach dem umstrittenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Europäischen Zentralbank plant die EU-Kommission rechtliche Schritte gegen Deutschland. Es geht um die Verletzung von europäischem Recht. Nach Medieninformationen soll die Entscheidung der Kommission bereits an diesem Mittwoch fallen.
Anlass ist, dass sich das Bundesverfassungsgericht im Streit über EZB-Anleihekäufe über ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs hinweggesetzt hatte. Die EU-Kommission sieht dies als gefährlichen Präzedenzfall an.
Quelle:
https://ec.europa.eu/germany/news/20210723-eu-recht_deauch wenn es nicht um Menschenrechtsverletzungen geht dabei, so geht es doch letztlich um die gleiche Frage, die auch Ungarn und Polen bewegt:
steht EU-Recht über dem nationalen Verfassungsrecht?
Kann EU-Recht, was gegen die nationale Verfassung verstößt, überhaupt in nationales Recht umgesetzt werden und ist dazu, zB in D, eine Grundgesetzänderung notwendig?
insofern würde ich die eingangs gestellte Frage klar verneinen!
Die EU steht sich oftmals selbst im Weg und hat mit dem Austritt GB einen schweren (politischen!) Schlag erlitten.