Nächste Runde im Kampf der Kulturen
20.02.2018 um 15:52@wichtelprinz
hier nochmal die Erwiderung des Bundestages auf die Anregung des Bundesrates, das Voraustrauungsverbor beizubehalten:
Hervorhebung von mir
ich fänds echt blöd, wenn ich dass jetzt noch 3 , 4 mal zitieren muss oder in den richtigen Zusammenhang rücken muss. den interessierten Mitleser/Mitdiskutanten wirds eher langweilen.
Personenstandsgesetz und Gesetz zur Verhinderung von Kinderehen sind verschieden Gesetze!!
wichtelprinz schrieb:wie kommst Du nun also auf so Schlussfolgerungen:hatte ich bereits verlinkt, dabei ging es nicht um Ehen mit Minderjährigen, sondern um die Aufhebung des Vorausstrauungsverbotes im Personenstandsgesetz :
hier nochmal die Erwiderung des Bundestages auf die Anregung des Bundesrates, das Voraustrauungsverbor beizubehalten:
Artikel 1; § 70 Abs. 1a – neu – PStG) Dem Vorschlag wird nicht zugestimmthttp://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/104/1710489.pdf
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass „andere in Deutschland vertretene Religionsgemeinschaften“ trotz wiederholten Hinweises durch verschiedene deutsche Stellen nicht dazu bewegt werden konnten, ihre Eheschließungspraxis nach den §§ 67, 67a PStG auszurichten. Es sollte daher bei dem Wegfall der im Verhältnis zu den beiden großen Kirchen nicht erforderlichen und sonst offenbar wirkungslosen Vorschrift verbleiben.
Hervorhebung von mir
ich fänds echt blöd, wenn ich dass jetzt noch 3 , 4 mal zitieren muss oder in den richtigen Zusammenhang rücken muss. den interessierten Mitleser/Mitdiskutanten wirds eher langweilen.
Personenstandsgesetz und Gesetz zur Verhinderung von Kinderehen sind verschieden Gesetze!!