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Nächste Runde im Kampf der Kulturen

5.582 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Deutschland, Terror, Alternativen ▪ Abonnieren: Feed E-Mail

Nächste Runde im Kampf der Kulturen

20.02.2018 um 12:13
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Auch wenn eheliche und nichteheliche Kinder praktisch fast gleichgestellt sind, so hat ein eheliches Kind zum Beispiel auf jeden Fall einen rechtlichen Vater.
das weiß ich
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Erbschaften sind auch für uneheliche Kinder geregelt. Also keinerlei Raum für Interpretationen.
ja aber nicht für geschiedene Ehefrauen.....oder?
Zitat von boraboraborabora schrieb:Als ob die Kinder alle 16 Jahre alt wären, die eher Jugendliche sind.
Ist doch kein Geheimnis, das die Kinder wohl meist deutlich jünger sind.
was hat das mit meiner Aussage zu tun?
Zitat von boraboraborabora schrieb:Jo, unerschämt aber auch, wenn (mehrere) Ki-Ehen aufgehoben würden..
Man, man, man!

Es sollten erst gar nicht Kinder mit Männern verheiratet werden.
ja, genau, das kann aber nicht verhindern, da wir keinen Einfluss darauf haben, wie es woanders gehandhabt wird, außerdem kannste den vorwurfsvollen Ton mal lassen, ich spreche mich keinesfalls, auch wenn Du das denken solltest, FÜR die Kinderehe aus
Zitat von boraboraborabora schrieb:Darauf läuft es doch quasi hinaus, Ki-Ehen werden schon akzeptiert, wird nicht darauf plädiert, sie aufzulösen, man denke an die armen Kinder..
und schon wieder. Völlig daneben....ich weiß nicht, aber man muss schon alles falsch verstehen WOLLEN, um solche Kommentare abzugeben
Zitat von lawinelawine schrieb:diese Regelung ist getroffen.
ich weiß
Zitat von lawinelawine schrieb:tja, bis 2009 war das in Detuschland so.
WARUM wurde es geändert??
ich kann nur beantworten, WANN es geändert wurde und von wem.
das geschah 2006 (mit Wirkung ab 2009) in der Groko I unter der SPD Justizministerin Zypris dahingehend , dass das Voraustrauungverbot aufgehoben wurde.
tja, ich weiß auch das und auch warum, trotzdem wäre dies eine Möglichkeit, man müsste es eben auch durchsetzen WOLLEN
Du musst mich nicht ständig belehren, ich verzichte dankend
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Der Gesetzanpassungsthread auch nicht. Der Kampf scheint eh schon verloren ....
nee, der ist ja auch im Asylgesetzethread, der Gesetzeanpassungsthread, nicht wahr? Da kann man 1000e Gesetze anpassen, ändern, gar die Verfassung......wenn es einem in den Kram passt


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20.02.2018 um 12:13
@Optimist
meine Aussage betrifft das Personenstandsgesetz und die Abschaffung des Voraustrauungsverbotes durch die GroKo I -- und zwar entgegen der Auffassung des BundesRATES, welcher seine ablehnende Erwiderung zu dem vorgelegten GEsetzentwurf so formulierte:
30. Zu Artikel 1 (§ 70 Abs. 1a - neu - PStG)In Artikel 1 ist in § 70 nach Absatz
1 folgender Absatz 1a einzufügen:„(1a) Ordnungswidrig handelt auch, wer
die religiösen Feierlichkeiten einer Eheschließung vornimmt, ohne dass zuvor die Eheschließenden vor dem Standesamt erklärt haben, die Ehe miteinander eingehen zu wollen.“
Begründung:Der derzeitige Ordnungswidrigkeitentatbestand des § 67 PStG wird nicht für
entbehrlich gehalten. Die Sicherung des zeitlichen Vorrangs der obligatorischen Zivilehe sollte auch weiterhin im Personenstandsrecht zumAusdruck kommen, auch wenn die Vorschrift gegenwärtig keine große praktische Bedeutung haben mag. Zwar ist
im Verhältnis zu den beiden großen Kirchen nicht zu erwarten, dass sie eine solche wieder erlangen könnte. Entsprechendes kann jedoch für die -tendenziell an Bedeutung gewinnenden -
anderen zwischenzeitlich in Deutschland verbreiteten Religionsgemeinschaften nicht festgestellt werden.
siehe Seite 66

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/16/018/1601831.pdf

@Tussinelda
auch für dich, sonst ist der weiter obene stehende Beitrag für dich vielleicht nciht verständlich


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20.02.2018 um 12:20
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:man müsste es eben auch durchsetzen WOLLEN
du meinst das Verbot ausschließlich religiös geschlossener Ehen muss man nur durchsetzen wollen??? [gleichzeitig sprichst du dich gegen eine generelle Ablehnung von Nichtigkeitserklärungen bei Kinderehen aus.....] wobei es das Voraustrauungsverbot eben seit 2009 nicht mehr gibt, wegen der längst bestehenden Praxis.....

ohne sich den Vorwurf der Islamophobie, der Nichtbeachtung der Religionsfreiheit, der Benachteiligung von Muslimen (so circa 5 Millionen) einzuhandeln??
ich bitte dich!!
nicht in Deutschland 2018


der Zug ist bereits abgefahren. die shariarechtliche Trauung hat längst Einzug gehalten in Deutschland. Steuerrechtl. etc haben religiöse Eheschließungen KEINEN Bestand. nur zur Klarstellung

manche Zeitgenossen nennen das Islamisierung.


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20.02.2018 um 12:24
@lawine
ja und? wir müssen doch mit dem argumentieren, was jetzt vorliegt und ob es besser wäre, wenn es geändert würde. Wieso warum weshalb wer dafür, dagegen war ist doch in dieser Diskussion völlig unerheblich.
Zitat von lawinelawine schrieb:ohne sich den Vorwurf der Islamophobie, der Nichtbeachtung der Religionsfreiheit, der Benachteiligung von Muslimen (so circa 5 Millionen) einzuhandeln??
ich bitte dich!!
nicht in Deutschland 2018


der Zug ist bereits abgefahren. die shariarechtliche Trauung hat längst Einzug gehalten un Detuschland
manche Zeitgenossen nennen das Islamisierung.
wieso, es betrifft ja ALLE Religionen.......als ob hier jedes Gesetz dem Shariarecht entsprechen müsste, würde oder sollte. Mir scheint, Du bist da etwas hysterisch.


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20.02.2018 um 12:24
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:was hat das mit meiner Aussage zu tun?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es geht um im Ausland geschlossene Kinderehen....und da greifen unsere Gesetze ja erst ab unter 16jährigen.
Richtig und zwar ausschließlich.
Ältere "Kinder" betrifft es nicht mehr so. Gilt ja, die besonders jungen Kinder zu schützen.
Man könnte meinen, das Du davon ausgehst, das die Kinder deutlich älter seien bei der Zwangsheirat.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ja, genau, das kann aber nicht verhindern, da wir keinen Einfluss darauf haben, wie es woanders gehandhabt wird, außerdem kannste den vorwurfsvollen Ton mal lassen, ich spreche mich keinesfalls, auch wenn Du das denken solltest, FÜR die Kinderehe aus
Leider muss man sagen, das man das nicht verhindern kann. Wenn man jedoch dagegen ist, aus gutem Grund, wie ich meine, muss man Kinderehen - Einzelfälle hier nicht tolerieren, das wäre ein Schritt in die falsche Richtung, wie ich finde.
Es darf einfach keine "faulen Kompromisse" geben.

Tut mir leid mit dem vorwurfsvollen Ton, mit dem Du nicht gemeint warst, hab ich wohl vom Lesen abgekupfert, was mir nicht bewusst war
:D


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20.02.2018 um 12:28
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb: Wieso warum weshalb wer dafür, dagegen war ist doch in dieser Diskussion völlig unerheblich.
nein ist es nicht unerheblich, WER wofür oder wogegen ist.
daher hatte ich ja beide Begründungen - die des Bundestages und die des Bundesrates - eingestellt.

du weißt genauso gut wie ich, dass eine Wiedereinführung des Voraustrauungsverbotes
1. am Widerstand von islamischen Interessenvertretern scheitern würde und
2. in der Praxis wertlos wäre

.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es betrifft ja ALLE Religionen
theoretisch ja, praktisch eben nicht
dazu hatte ich ausfürhlich den Bundestag zitiert
Zitat von lawinelawine schrieb:Dem Vorschlag wird nicht zugestimmt . Die Erfahrungen haben gezeigt, dass „andere in Deutschland vertretene Religionsgemeinschaften“ trotz wiederholten Hinweises durch verschiedene deutsche Stellen nicht dazu bewegt werden konnten, ihre Eheschließungspraxis nach den §§ 67, 67a PStG auszurichten. Es sollte daher bei dem Wegfall der im Verhältnis zu den beiden großen Kirchen nicht erforderlichen und sonst offenbar wirkungslosen Vorschrift verbleiben.
Erwiderung auf den Vorschlag des Bundesrates, das Vortrauungsverbot beizubehalten


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20.02.2018 um 12:29
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ja aber nicht für geschiedene Ehefrauen.....oder?
Die werden nicht geschieden, die Ehe ist nichtig ....


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20.02.2018 um 12:31
Zitat von boraboraborabora schrieb:Man könnte meinen, das Du davon ausgehst, das die Kinder deutlich älter seien bei der Zwangsheirat.
nein, könnte man nicht, man könnte aber meinen und das träfe tatsächlich zu, dass ich es für fragwürdig halte, diese Unterscheidung zu machen
Zitat von boraboraborabora schrieb:Wenn man jedoch dagegen ist, aus gutem Grund, wie ich meine, muss man Kinderehen - Einzelfälle hier nicht tolerieren, das wäre ein Schritt in die falsche Richtung, wie ich finde.
Es darf einfach keine "faulen Kompromisse" geben.
es geht nicht um faule Kompromisse, es geht darum, das Kindeswohl (aus rein rechtlicher Sicht) zu beachten. Das des verheirateten Kindes und das womöglich Kind des verheirateten Kindes. Was bedeutet, dass man genau schauen muss, ob die betreffenden Kinder dann nicht rein rechtlich in mancher Beziehung schlechter dastehen.
Zitat von lawinelawine schrieb:nein ist es nicht unerheblich, WER wofür oder wogegen ist.
daher hatte ich ja beide Begründungen - die des Bundestages und die des Bundesrates - eingestellt.
doch, es ist ja durch.....
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Die werden nicht geschieden, die Ehe ist nichtig ....
also noch weniger Rechte diesbezüglich.....und entschuldige, das ich geschieden geschrieben habe.......


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20.02.2018 um 12:32
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Ja, ich kann ja auch nicht "verhindern" das sich nicht so gesellschaftsfähige Menschen dazu entschließen Kinder in die Welt zu setzen.
Ich kann es mir zwar nicht vorstellen wie so eine Vielehe funktionieren könnte ohne das die Frau unterdrückt wird ... aber es gibt auch Swinger ... für mich genau so abwegig .....
Ich vermag da keine Grenze zu ziehen, Ehe ist halt nicht mehr die Beziehung zwischen Mann und Frau aus der Kinder hervorgehen. Das hat sich verschoben. Ist halt beliebig geworden. Warum dann nicht auch der anderen Minderheit gestatten "glücklich" zu werden.
Jeder sollte seine Lebensform wählen dürfen, solange sie damit zufrieden sind, ist doch alles easy.
Nur sehe ich es als problematisch für die Kinder, die aus einer Vielehe hervorgehen u. sich in dieser Lebensform zurecht finden müssen.

Ganz üblich ist es ja für unsere Verhältnisse nicht.


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20.02.2018 um 12:36
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:, man könnte aber meinen und das träfe tatsächlich zu, dass ich es für fragwürdig halte, diese Unterscheidung zu machen
Ich weiss nicht, was Du mir damit sagen möchtest, doch ich denke, das sich über 16 jährige Jugendliche besser zu helfen wissen als ein deutlich jüngeres Kind.
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:, es geht darum, das Kindeswohl (aus rein rechtlicher Sicht) zu beachten. Das des verheirateten Kindes und das womöglich Kind des verheirateten Kindes. Was bedeutet, dass man genau schauen muss, ob die betreffenden Kinder dann nicht rein rechtlich in mancher Beziehung schlechter dastehen.
In erster Linie geht es doch eher darum, Kinder aus diesen Verhältnissen heraus zu holen.
Kann wohl nicht zum Wohle des Kindes sein, dem Mann zu Willen zu sein.


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20.02.2018 um 12:37
Zitat von boraboraborabora schrieb:Nur sehe ich es als problematisch für die Kinder, die aus einer Vielehe hervorgehen u. sich in dieser Lebensform zurecht finden müssen.

Ganz üblich ist es ja für unsere Verhältnisse nicht.
ach, die Argumentation ist doch hinfällig, wir haben jetzt die Ehe für alle, Adoptionsrecht etc. Solche Argumente zählen gar nicht, wie ich finde, da gibt es bessere.


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20.02.2018 um 12:38
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:ach, die Argumentation ist doch hinfällig, wir haben jetzt die Ehe für alle, Adoptionsrecht etc. Solche Argumente zählen gar nicht, wie ich finde, da gibt es bessere.
Mir geht es hier weder um einen verbalen Schlagabtausch, noch darum, mit den besten Argumenten zu glänzen.
Ich schreibe lediglich meine Sichtweise ;)


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20.02.2018 um 12:39
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:also noch weniger Rechte diesbezüglich.....und entschuldige, das ich geschieden geschrieben habe.......
Nur mal so zur Klarstellung, findest Du bedauerlich das die Kinder keine Rechte aus der Ehe ableiten können? Also hat so eine Ehe in Deinen Augen eine Bestandsgarantie?

@lawine

Kennst Du den Vorschlag und die Antwort der Bundesregierung?

Der derzeitige Ordnungswidrigkeitentatbestand des § 67 PStG wird nicht für entbehrlich gehalten. Die Sicherung des zeitlichen Vorrangs der obligatorischen Zivilehe sollte auch weiterhin im Personenstandsrecht zum Ausdruck kommen, auch wenn die Vorschrift gegenwärtig keine große praktische Bedeutung haben mag. Zwar ist im Verhältnis zu den beiden großen Kirchen nicht zu erwarten, dass sie eine solche wieder erlangen könnte. Entsprechendes kann jedoch für die – tendenziell an Bedeutung gewinnenden – anderen zwischenzeitlich in Deutschland verbreiteten Religionsgemeinschaften nicht festgestellt werden.

(Artikel 1; § 70 Abs. 1a – neu – PStG) Dem Vorschlag wird nicht zugestimmt
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass „andere in Deutschland vertretene Religionsgemeinschaften“ trotz wiederholten Hinweises durch verschiedene deutsche Stellen nicht dazu bewegt werden konnten, ihre Eheschließungspraxis nach den §§ 67, 67a PStG auszurichten. Es sollte daher bei dem Wegfall der im Verhältnis zu den beiden großen Kirchen nicht erforderlichen und sonst offenbar wirkungslosen Vorschrift verbleiben.

http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/104/1710489.pdf


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20.02.2018 um 12:40
Zitat von boraboraborabora schrieb:Ich weiss nicht, was Du mir damit sagen möchtest, doch ich denke, das sich über 16 jährige Jugendliche besser zu helfen wissen als ein deutlich jüngeres Kind.
das unter 18 jährige auch schützenswert sind
Zitat von boraboraborabora schrieb:In erster Linie geht es doch eher darum, Kinder aus diesen Verhältnissen heraus zu holen.
Kann wohl nicht zum Wohle des Kindes sein, dem Mann zu Willen zu sein.
es kann auch ein Junge betroffen sein, können ja auch beide noch Kinder sein.....so viel dazu. Und ich rede nicht davon, dass die Ehe in jeglichem Umfang oder überhaupt weiter bestehen muss. Ich rede davon sicher zu gehen, dass die betreffenden Kinder nicht noch mehr Unrecht erfahren.
Zitat von boraboraborabora schrieb:Mir geht es hier weder um einen verbalen Schlagabtausch, noch darum, mit den besten Argumenten zu glänzen.
Ich schreibe lediglich meine Sichtweise
ja, ich auch und ich finde Deine veraltet.
Zitat von neugierchenneugierchen schrieb:Nur mal so zur Klarstellung, findest Du bedauerlich das die Kinder keine Rechte aus der Ehe ableiten können? Also hat so eine Ehe in Deinen Augen eine Bestandsgarantie?
habe ich das irgendwo geschrieben? Nein? Na dann.


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20.02.2018 um 12:42
@neugierchen
ja, kenne ich und hab ich 2x eingestellt


Tenor:
wenn "andere Religionsgemeinschaften" nicht dazu bewegt werden können, sich an unsere GEsetze zu halten, ändern wir eben die Gesetze und passen sie ihren GEpflogenheiten an


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20.02.2018 um 12:44
Zitat von lawinelawine schrieb:Tussinelda schrieb:
Wieso warum weshalb wer dafür, dagegen war ist doch in dieser Diskussion völlig unerheblich.
jede Wette, dass du das bei einer Gesetzesinitiative durch die AfD nicht sagen würdest


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20.02.2018 um 12:45
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:habe ich das irgendwo geschrieben? Nein? Na dann.
Also Du hast es nirgends geschrieben und warum problematisierst Du es dann?
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:es geht nicht um faule Kompromisse, es geht darum, das Kindeswohl (aus rein rechtlicher Sicht) zu beachten. Das des verheirateten Kindes und das womöglich Kind des verheirateten Kindes. Was bedeutet, dass man genau schauen muss, ob die betreffenden Kinder dann nicht rein rechtlich in mancher Beziehung schlechter dastehen.
schlechter dastehen .... ich glaube verheiratete Kinder stehen schlechter da .... Diese konnten den Ehepartner nicht frei wählen ....


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20.02.2018 um 12:47
@lawine
wenn das Gesetz durch ist, ist es durch. Ich denke nicht, dass Du mich besser kennst als ich mich selbst......über so etwas rege ich mich nur dann auf, wenn es noch was zum Aufregen gibt. Ansonsten kann man das feststellen, es ändert nur nix.

@neugierchen
das habe ich doch erklärt.....


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20.02.2018 um 12:48
Zitat von TussineldaTussinelda schrieb:Das des verheirateten Kindes und das womöglich Kind des verheirateten Kindes. Was bedeutet, dass man genau schauen muss, ob die betreffenden Kinder dann nicht rein rechtlich in mancher Beziehung schlechter dastehen.
Absurdistan lässt grüßen.....
Kindeswohl achten heißt, dass es KEINERLEI rechtliche Legitimation geben darf, Kinder zu verheiraten/freiwillig heiraten zu lassen.
Kinderehen sind nichtig, sie begründen zu keinem Zeitpunkt eine Rechtskraft.


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20.02.2018 um 12:50
Zitat von lawinelawine schrieb:Kindeswohl achten heißt, dass es KEIERNLEI rechtliche Legitimation geben darf, Kinder zu verheiraten/freiwillig heiraten zu lassen.Kinderehen sind nichtig, sie begründen zu keinem Zeitpunkt eine Rechtskraft.
WORD

Aber für manche gibt es Verhältnismäßigkeiten ... für andere unverrückbare Werte.


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