Nächste Runde im Kampf der Kulturen
22.01.2018 um 23:25Optimist schrieb:Vielleicht keinen Besuch erlauben oder irgendwelche Vergünstigen verweigern?
wichtelprinz schrieb:Vielleicht hilft ja auch keine Gute Nacht Geschichte zu erzählen... jetzt mal ehrlich, Du meinst auf dem Niveau da dann "Verhandlungen" führen zu können?irgendwas wird es schon geben, was die genug trifft.
Freizeitbeschäftigungen, Zigaretten usw. gestrichen...
Außerdem - ohne Arbeit ist es evtl. auch dem schlimmsten Knasti viellieicht irgendwann zu langweilig?
-----------------------
@che71
Optimist schrieb:Vielleicht könnt ihr mir erklären, was an einem Arbeitszwang so schlimm ist?Gerichtlich werden z.B. hin und wieder Sozialstunden verhängt, ist auch Zwang.Also wo ist das Problem?
...
Ist nun Freiheitsberaubung nicht gegen die Menschenrechte, aber Arbeitszwang dagegen so etwas Schlimmes?
che71 schrieb:Man muss hier zwischen dem Freiheitsentzug aufgrund einer schweren Straftat und dem Arbeitszwang unterscheiden.wo wäre das Problem das Gesetz dahingehend zu ändern?
Der Freiheitsentzug ist nur unter dem Gesichtspunkt einer Straftat zulässig.
Einen generellen Arbeitszwang gibt es in Deutschland nicht.
Ich meine, bei der Freiheitsberaubung geht's doch gesetzlich. Und beim Arbeiten soll eine solche Gesetzesänderung nicht möglich sein?
Zumal es das sogar schon mal gab?
che71 schrieb:Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Einweisung in ein Arbeitshaus in der amerikanischen Besatzungszone vorübergehend abgeschafft, aber nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland wieder in allen ehemaligen Westzonen eingeführt. Nach der Regelung des Strafgesetzbuches konnten nun weiterhin wegen Bettelei, Landstreicherei und Gewerbsunzucht verurteilte Straftäter in das Arbeitshaus eingewiesen werden. Die Erstunterbringung war für bis zu zwei Jahre möglich, weitere Unterbringungen bis zu je vier Jahren. Auch am Ziel des Arbeitshauses, nämlich an ein gesetzmäßiges und geordnetes Leben zu gewöhnen und zur Arbeit anzuhalten, wurde festgehalten. Bis zur Abschaffung des Arbeitshauses als Maßregel durch die Große Strafrechtsreform 1969 wurden insgesamt 8.000 weitere Personen eingeliefert.---------------------------------------------------
Strafgefangene müssen in Deutschland eine ihnen zugewiesene Arbeit annehmen, da durch haben sie auch etwas Geld während und nach der Haft.sie "müssen`? Na dann gibt's doch schon quasi Arbeiszwang?
Was passiert wenn sie sich weigern? Sicherlich auch irgendwelche Sanktionen oder nicht?
Das Vollzugsziel soll die Resozialisierung des Gefangenen sein.Und das wäre es bei dem Modell von @passato nicht?
So komisch wie sich das jetzt anhört, aber die meisten Gefangenen sind über diese Arbeit froh.genau. Meine Rede - hatte ich vorhin noch gar nicht gelesen :)