Nächste Runde im Kampf der Kulturen
22.01.2018 um 21:41@passato
Zur Kriminalitätsbekämpfung:
Das finde ich besonders gut:
- den Weidergutmachungsgedanke anstatt Strafe
- aus den Gefängnissen Produktionsbetriebe machen, damit diese sich selbst tragen könnten und der Allgemeinheit nützlich sind...
- Arbeitszwang für den Häftling (das tut sicherlich dem einen oder anderen ziemlich weh, sodass er sich überlegt, ob er danach wieder rein will...?)
Nun zu den Menschenrechten, welche im Zusammenhang mit deinen Punkten moniert wurden:
Da kann man ja nun grundsätzlich auch schon mal fragen: wie vereinbart es sich mit den Menschenrechten, wenn man jemanden die Freiheit nimmt?
-> sehr gut (da es sich um Straftäter handelt), würde ich mal sagen.
Freiheitsberaubung ist also nicht gegen die Menschenrechte, wie siehts dann beim Arbeitszwang aus? Das eine nicht gegen die MR, aber das andere schon?
Folgenden Punkt würde ich auf alle Fälle bezüglich der Menschenrechte als relevant ansehen:
Zur Kriminalitätsbekämpfung:
Die Grundlegende Idee besteht darin, einen Straftaeter nicht durchzufuettern, sondern als produktiven Faktor einzusetzen bis er den Schaden den er der Gesellschaf und einzelnen Mitgliedern zugefuegt hat, wiedergutgemacht hat.Nicht alle Punkte finde ich gut, aber vom Prinzip her erst mal ein guter Ansatz.
- Nicht der Straftaeter sollte im Fokus des Prozesses stehen, sondern die Wiedergutmachung fuer das Opfer.
- Der Straftaeter muss alles tun um eine angemessene Entschaedigung fuer das Opfer zu erzielen.
- Wenn jemand sinnlos in einer Gefaengniszelle die Zeit totschlaegt bringt das weder fuer den Straftaeter, noch die Gesellschaft, noch das Opfer irgendwelche Vorteile
- Er sollte statt dessen seine Tage damit verbringen, produktive Arbeit zum Wohle der Volkswirtschaft und des Opfers zu leisten.
- Gefaengnisse sollten dementsprechend in Arbeitsbetriebe mit Hochsicherheitscharakter umgewandelt werden die sich durch einen konstruktiven Beitrag zur Volkswirtschaft im Bereich Produktion und Dienstleistung selbst finanzieren.
- Die Einkuenfte die der Strafgefangene dort durch seinen Arbeitseinsatz erzielt sollen einerseits dem Opfer als Wiedergutmachung zur Verfuegung gestellt andererseits der Gesellschaft um die Kosten zu decken und in weitere Verbrechenspraevention zu investieren. Somit finanzieren die Straftaeter den Staatsapparat der durch sie erst notwendig geworden ist und tragen zur weiteren Praevention bei.
- Das Strafmass ergibt sich dann ganz einfach daraus, dass der Straftaeter so lange zu arbeiten hat bis er den Schaden fuer das Opfer und die Unkosten fuer die Gesellschaft vollstaendig gutgemacht hat, inklusive Zinsen und einem angemessenen Schmerzensgeld in Hoehe von mindestens einmal dem Schaden selber
- Bei Mord hat der Straftaeter lebenslang zu arbeiten, seine Einkuenfte sowie sein Vermoegen gehen in dem Fall an den Staat und die Hinterbliebenen, die ja das allergroesste Leid zu ertragen haben
- Wer sich weigert zu arbeiten wird auch nicht versorgt. Tough shit ma' boy.
- Ueber Gnadengesuche kann nur das Opfer entscheiden
- Zusaetzlich dazu soll in allen Schulen die Kinder im Sinne eines Ehrgefuehls erzogen werden, das man nicht anderen Leuten etwas wegnimmt sondern sich selber zu versorgen hat.
Somit entsteht ein Regelkreis. Je mehr Verbrecher einsitzen, desto mehr Geld fliesst auch zurueck um Verbrechenspraevention zu betreiben. Dadurch sinkt langfristig die Kriminalitaetsrate.
Vorteile:
Der Straftaeter faellt nicht, zusaetzlich zu dem Schaden den er angerichtet hat, auch noch der Gesellschaft zur Last, Steuern fuer die anstaendigen Buerger koennen dementsprechend gesenkt werden
Opfer habe wenigstens eine gewisse Kompensation
Die Unkosten fuer die Gesellschaft werden von den Straftaetern selber getragen
Moerder sind fuer immer weg von der Strasse und keine Bedrohung fuer die Gesellschaft mehr
Die allgemeine Kriminalitaetsrate sinkt demzufolge
Das finde ich besonders gut:
- den Weidergutmachungsgedanke anstatt Strafe
- aus den Gefängnissen Produktionsbetriebe machen, damit diese sich selbst tragen könnten und der Allgemeinheit nützlich sind...
- Arbeitszwang für den Häftling (das tut sicherlich dem einen oder anderen ziemlich weh, sodass er sich überlegt, ob er danach wieder rein will...?)
Nun zu den Menschenrechten, welche im Zusammenhang mit deinen Punkten moniert wurden:
Da kann man ja nun grundsätzlich auch schon mal fragen: wie vereinbart es sich mit den Menschenrechten, wenn man jemanden die Freiheit nimmt?
-> sehr gut (da es sich um Straftäter handelt), würde ich mal sagen.
Freiheitsberaubung ist also nicht gegen die Menschenrechte, wie siehts dann beim Arbeitszwang aus? Das eine nicht gegen die MR, aber das andere schon?
Folgenden Punkt würde ich auf alle Fälle bezüglich der Menschenrechte als relevant ansehen:
- Wer sich weigert zu arbeiten wird auch nicht versorgt. Tough shit ma' boy.Dann stellt sich natürlich die Frage, was macht man mit jemanden, der sich weigert? Vielleicht keinen Besuch erlauben oder irgendwelche Vergünstigen verweigern?