Tussinelda
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
anwesend
dabei seit 2011
dabei seit 2011
Profil anzeigen
Private Nachricht
Link kopieren
Lesezeichen setzen
Nächste Runde im Kampf der Kulturen
20.02.2018 um 10:16@Optimist
nee, eben nicht, es muss jeder Fall geprüft werden. Da kann man bzw. sollte man keine generelle Regelung treffen, denn gerade bei Kinderehen, gilt es, das Kind/die Kinder zu schützen.
Was hier religiöse Ehen betrifft, da müsste man nur das Personenstandsgesetz ändern und schon wäre eine religiöse Trauung VOR der standesamtlichen Trauung nicht mehr möglich.
Dafür haben wir jetzt das, was zumindest unter 18jährige schützt.
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__11.html
nee, eben nicht, es muss jeder Fall geprüft werden. Da kann man bzw. sollte man keine generelle Regelung treffen, denn gerade bei Kinderehen, gilt es, das Kind/die Kinder zu schützen.
Was hier religiöse Ehen betrifft, da müsste man nur das Personenstandsgesetz ändern und schon wäre eine religiöse Trauung VOR der standesamtlichen Trauung nicht mehr möglich.
Dafür haben wir jetzt das, was zumindest unter 18jährige schützt.
https://www.gesetze-im-internet.de/pstg/__11.html