neugierchen schrieb:Falsch, jeder muss sich rechtfertigen sich zum Beispiel nicht dem Holocaust entgegengestellt zu haben. Warum werden wohl Buchhalter zu Mittätern?
Im Grunde ist das die Frage, ob "Nichtstun" moralisch verwerflich ist. Also ob es eine Pflicht geben kann, zu handeln.
Und nach menschlichen Maßstäben gibt es eine solche Pflicht zumindest dann, wenn dadurch schweres Leid gemindert werden kann.
Handlungspflichten gibt es sogar im Gesetz. Unterlassene Hilfeleistung z.B.
Aber auch wenn man nicht verbal dem Schwachen gegen den starken Angreifer hilft, ist das u.U. moralisch verwerflich. Die "Rechtsgrundlage" für eine solche Handlungspflicht sind einfach Pflichten, die sich aus einem menschlichen Zusammenleben ergeben.
Insofern ist es richtig, dass unter bestimmten Umständen erforderlich ist und verlangt werden kann, sich zu positionieren. Alleine um damit die (vermeintliche) Übermacht der Rechtsbrecher aufzuheben und den Opfern moralisch Beistand zu leisten.