@Abahatschi Ich möchte mal kurz nachfragen . Verstehe ich es richtig ? Der Arzt praktiziert hier schon lange ? Und als Arzt behandelt er doch sicher m/w/d , oder ? Da kommt er doch aber auch in Kontakt mit dem w Geschlecht .
Also Hand nein , aber Untersuchung am Körper ja ?
Er , der Arzt grenzt sich selbst aus, indem er seiner Religion folgt und versucht sich andererseits aber einzuklagen , seine Beschränkungen zu tolerieren ? Durch Einbürgerung möchte er Rechte erlangen , das ist sein Recht, aber Einbürgerung bedingt nun mal auch Anerkenntnis von Pflichten plus Rechten .
Man darf gespannt sein , wie das nächste Gericht entscheidet .
PS . Ist es nicht sittenwidrig beim ehegelöbnis so ein Versprechen abzugeben ? Du gibst nie wieder einer anderen die Hand ?
Man kann sich ja einiges Versprechen heutzutage , aber so ein recht dann quasi auf dem Umweg noch einzuklagen und zu manifestieren .
Was macht die Ehefrau , wenn es dem Arzt mal ausversehen passiert ? Verklagt sie ihn dann ?