Rassismus
19.02.2018 um 16:35Schon allein wegen sowas sind solche Entscheidungen doch recht willkürlich und an sich nicht unbedingt von Dauer. Lass da mal wen anders sitzen und der Mohr ist plötzlich nicht mehr erhaltenswert.
Tussinelda schrieb: die Umfrage, die hier keiner lesen konnte oder kontrollieren konnte
soso hat sie das wie eine Königin oder was... Du hast da noch ein Satz vergessen, unterschlagen wie mans auch immer sehen will. Auf jedenfall gehörts zur politischen Debatte dazu:neugierchen schrieb:solltest Du nicht wissen das die Leiterin des Denkmalamtes weisungsbefugt ist? Also da ist vielleicht hoffen angesagt, aber nicht abwarten. Sie hat ENTSCHIEDEN.
Das KAV schrieb in Hinblick auf diesen Aspekt, es müsse abgewogen werden, ob Menschenrechte nicht stärker wiegen würden als der Denkmalschutz.
Unterliegt die Ausführung von Gesetzen zwischenzeitlich vor jeder Umsetzung einer demokratischen Abstimmung? Ich dachte Behörden müssten Gesetze ausführen...Bone02943 schrieb:Das ist doch das schöne an der Demokratie, würden jetzt manche vielleicht sagen. Sie hat einfach mal über alle Köpfe hinweg entschieden! \o/
Ach, kann der Magistrat der Stadt Frankfurt Landes- und Bundesgesetze negieren? Wird ja immer spannender....Tussinelda schrieb:und weil SIE, also die Frau Hampel, ganz allein entscheidet, deshalb spricht sie dann in der Mehrzahl? Das Denkmalamt ist auch nur ein Amt und ich denke, da kann sehr wohl der Magistrat eine andere Entscheidung treffen, wenn alle Seiten angehört wurden, falls es dazu kommt, bisher gibt es ja nur die Anfrage.
Nochmal für Dich langsam.Tussinelda schrieb:das habe ich nicht gesagt. Les richtig.
Als Leiterin einer Behörde spricht sie für die Behörde. Dort arbeiten mehrere Menschen. Daher spricht sie in der Mehrzahl.Tussinelda schrieb:und weil SIE, also die Frau Hampel, ganz allein entscheidet, deshalb spricht sie dann in der Mehrzahl?
Richtig, ein Landesamt.Tussinelda schrieb:Das Denkmalamt ist auch nur ein Amt
Nein.Tussinelda schrieb:ich denke, da kann sehr wohl der Magistrat eine andere Entscheidung treffen
Genau sie spricht aber nicht im Sinn der Judikativen welche Denkmalschutz und Menschenrecht abwägen kann.neugierchen schrieb:Als Leiterin einer Behörde spricht sie für die Behörde.
Denkmalschutz kann auch mit allen anderen gesellschaftlichen und privaten Interessen in Konflikt geraten.[18] So wurde z. B. der Lehrter Stadtbahnhof zugunsten des Neubaus des Berliner Hauptbahnhofs abgerissen. Andernorts gelten unter Denkmalschutz gestellte Kopfsteinpflasterstraßen als Ärgernis oder Hürde für Radfahrer sowie Rollstuhlfahrer. Ferner ist hier eine Quelle für zusätzlichen Straßenverkehrslärm. Als ein „Öffentliches Interesse“ ist es in einer entsprechenden Entscheidung (denkmalpflegerischen Genehmigung, Baugenehmigung, Planfeststellung) mit den anderen Interessen abzuwägen. Auf die Zumutbarkeit der Entscheidung für den Eigentümer ist auch in diesem Fall zu achten. Nicht immer gelingt eine befriedigende Konfliktlösung. So kommt es bisweilen zu grotesken Kompromissen wie etwa dem Straßendurchbruch an der Oberburg in Gondorf zugunsten einer Bundesstraße (vgl. rechte Abbildung).Wikipedia: Denkmalschutz#Interessenkonflikte
Im Umgang mit Baudenkmälern offenbaren sich auch dann Probleme, wenn Denkmalbehörden die Belange des Denkmalschutzes nicht gegen wirtschaftliche Interessen durchsetzen können. „… und so verschwand hinterrücks und rechtswidrig auch manches Denkmal. Manchmal setzt sich aber auch einfach ein Landrat über die Denkmalschützer hinweg und beschließt den Abbruch …“ (Hanno Rauterberg: Ein Land auf Abriss.)
Gesetze sind nicht abzuwägen sondern zu befolgen. Punkt.wichtelprinz schrieb:Genau sie spricht aber nicht im Sinn der Judikativen welche Denkmalschutz und Menschenrecht abwägen kann.
Nein Gesetzte sind durch die Judikative gegeneinander abzuwäggen! Oder meinst Denkmalsschutz käme in jedem Fall vor Menschenrecht?neugierchen schrieb:Gesetze sind nicht abzuwägen sondern zu befolgen. Punkt.
Gesetze sind immer gegeneinander abzuwägen.neugierchen schrieb:Gesetze sind nicht abzuwägen sondern zu befolgen. Punkt.
aha, in Deiner merkwürdigen Welt vielleicht, hier werden ständig Gesetze gegeneinander abgewogen, habe ich Dir schon 1000mal erklärt im Asylgesetzethread zum Beispiel. Ist das Gleiche beim Beschneidungsgesetz.......neugierchen schrieb:Gesetze sind nicht abzuwägen sondern zu befolgen. Punkt.
Meintest Du den? Bei vielen funktionierte er... nur bei Dir scheinbar nichtTussinelda schrieb:ch, Du meinst die Umfrage, die hier keiner lesen konnte oder kontrollieren konnte, weil Dein link nicht ging
hat keiner gesagt. Gesagt wurde das Gesetze gegeneinander abgewogen werden (dazu Beispiele) und auch hier wird nun Denkmalschutz gegen Menschenrecht abgewogen wenns sein muss. Es ist einfach nicht so wie Du behauptest das Denkmalschutz zwingend über allem stehe. Wo sind wir denn da wieder, im Mittelalter? Wir haben hier ein Haus, das steht unter Denkmalschutz weils noch zur historischen Stadt gehört. Es wird trotzdem abgerissen weil die Verkehrssicherheit erheblich leidet. Und wiedermal wird abgewogen. Aber das kennst Du ja nichtneugierchen schrieb:Ah, wie beim Beschneidungsgesetz wird die Bundesregierung ein Gesetz Eigennamen Mohr beschließen. Ich bin gespannt.
Das Beschneidungsgesetz wurde "erschaffen" .... Jedes Gesetz wird im Idealfall vor Inkrafttreten und Verabschiedung abgewogen.Bone02943 schrieb:Beim Beschneidungsggesetz wurden auch Gesetze gegeneinander abgewogen.