Rassismus
19.02.2018 um 15:06Bone02943 schrieb:Spätestens wenn dort, in ferner Zukunft, eine ultramoderne und umweltfreundliche Mobilitätsstrecke, egal welchr Art, gebaut wird, dann ist der Denkmalschutz weg, damit auch der Name und am Ende sieht man das ein Denkmal auch nur so lange bestand hat, bis etwas wichtigeres gebaut werden soll.Kannst Du das belegen? Denkmalschutz endet wenn das Gebäude von sich aus zusammenfällt. Ansonsten ist der Besitzer in der Pflicht zu erhalten. Gute Gesetze.
http://www.dnk.de/_uploads/media/1124_Niedersächsisches%20Denkmalschutzgesetz_aktuelle%20Fassung%202011.pdf (Archiv-Version vom 19.02.2018)
§ 6 Pflicht zur Erhaltung (1) Kulturdenkmale sind instand zu halten, zu pflegen, vor Gefährdung zu schützen und, wenn nötig, instand zu setzen. Verpflichtet sind der Eigentümer oder Erbbauberechtigte und der Nießbraucher; neben ihnen ist verpflichtet, wer die tatsächliche Gewalt über das Kulturdenkmal ausübt. Die Verpflichteten oder die von ihnen Beauftragten haben die erforderlichen Arbeiten fachgerecht durchzuführen.
(2) Kulturdenkmale dürfen nicht zerstört, gefährdet oder so verändert oder von ihrem Platz entfernt werden, dass ihr Denkmalwert beeinträchtigt wird.