CosmicQueen schrieb:Ist der Horror-Clown als Kostüm denn untersagt?
Untersagt oder strafrechtlich relevant ist ein Horror-Clown Kostüm nicht. Untersagt und oder strafrechtlich relevant sind auch im Karneval nur Bekleidungsstücke und oder Anscheinswaffen, die auch im normalen Alltag verboten sind.
Also ist es nicht verboten an Karneval als Indianer, Horrorclown, Afrikaner, Chinese, Astronaut, Transvestit, Deutscher, usw. usw. herumzulaufen.
Verboten sind
-Anscheinswaffen ( täuschend echte aber nicht schussfähige Waffenatrappen)
-Amtsanmaßung (z.B. eine echte oder täuschend ähnliche Uniform)
-Verfassungsfeindliche Symbole
-Nacktheit
Alles andere kann man machen, muss man natürlich nicht. Als Terrorist (Bombengürtel aus Coladosen bspw.) Sollte man nicht unbedingt herumrennen, verboten ist es allerdings nicht, es wird nur angeraten dies nicht zu tun.
Bei der KiTa z.B. sehe ich schon ein klares Verbot was die KiTa Leitung den Eltern ausgesprochen hat. Und das ist daneben, sollen sie halt am Rosenmontag zumachen, dann können sich die Kids wenigstens zuhause verkleiden ohne Ängste (bei wem auch immer) auszulösen.