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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

226 Beiträge ▪ Schlüsselwörter: Berlin, Polizei, Diskriminierung ▪ Abonnieren: Feed E-Mail
Spukulatius Diskussionsleiter
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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

24.06.2020 um 15:08
Nicht gleich weinen, es gibt schon einen Thread zu dem Thema, aber der ist über 10 Jahre alt, deshalb mal ein Neuer ^^


Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG


Seit letzten Sonntag ist das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG in Kraft und ich muss sagen das ich vorher noch garnichts darüber gelesen habe, bin heute darüber gestolpert. Also flugs rumgegoogled und bin hier gelandet: https://www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/ In den FAQ´s auf dieser Seite steht unter Anderem das hier:

Welche Ziele hat das LADG?

Das LADG dient dem Schutz vor Diskriminierung im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns des Landes Berlin sowie der Herstellung und Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt (Diversity).
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Das LADG schützt vor Diskriminierungen aus Gründen

des Geschlechts,
der ethnischen Herkunft,
einer rassistischen Zuschreibung,
einer antisemitischen Zuschreibung,
der Sprache,
der Religion,
der Weltanschauung,
einer Behinderung,
einer chronischen Erkrankung,
des Lebensalters,
der sexuellen Identität,
der geschlechtlichen Identität sowie
des sozialen Status.


------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Was beinhaltet die Vermutungsregelung ?


Die Vermutungsregelung enthält eine Beweiserleichterung.
Nach dieser Regelung genügt es, wenn die von der Diskriminierung betroffene Person im Prozess Tatsachen glaubhaft macht,
die das Vorliegen eines Verstoßes gegen das Diskriminierungs- oder Maßregelungsverbot überwiegend wahrscheinlich machen.

Für die Glaubhaftmachung der Tatsachen ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass das Vorliegen einer Diskriminierung oder Maßregelung nach richterlicher Überzeugung wahrscheinlicher ist als das Nichtvorliegen. Im Rahmen einer umfassenden Würdigung aller Umstände des jeweiligen Falles muss also mehr für das Vorliegen der in Rede stehenden Diskriminierung als dagegen sprechen.
Erst wenn die Glaubhaftmachung gelingt, folgt hierauf eine Umkehrung der Beweislast. Im nächsten Schritt läge es sodann an der öffentlichen Stelle, das Nichtvorliegen einer Diskriminierung zu beweisen (sog. zweistufiges Verfahren des § 7).



Das heißt also das ein Angeklagter behaupten kann er sei diskriminiert worden von der Polizei und wenn er das dem Richter glaubhaft verklickert, muss die Polizei beweisen das er nicht diskriminiert hat? Wie soll das laufen?, das könnte ja höchstens per Videobeweis (Bodycam) geklärt werden. Und überhaupt, mit dieser Regelung wird doch Schindluder Tür und Tor geöffnet.
Ich seh das schon kommen, 5 Drogendealer werden im Görli-Park von 2 Bullen hochgenommen, einer flappt sich zu Boden und schreit "Hilfe, ich werde diskriminiert" 4 Zeugen können die Diskriminierung sofort glaubhaft bezeugen... Da werden die Frauen*Herren*Transpersonen Gesetzeshüter aber schön dumm aus der Wäsche schauen wenn es das Gegenteil zu beweisen gilt...

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Nun denn, wollen wir mal sehen was da noch so steht:


Müssen öffentlich Beschäftigte jetzt befürchten, ungerechtfertigten Diskriminierungsvorwürfen ausgesetzt zu sein?

Nein. Es geht im Rahmen des LADG nicht darum, einzelne Mitarbeitende im Hinblick auf Diskriminierungen unter Verdacht zu stellen. Es geht vielmehr darum, juristische Schutzlücken zu schließen.

https://www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/fragen-und-antworten/


Ach so ... na dann ist ja fast alles Gut.


Zu bemerken wäre noch, das diese Regelung nur für Berlin und Berliner Beamte gilt, werden unterstützende Kräfte aus anderen Bundesländern (Fußballspiel / Demo / Großereignis usw.) hinzugezogen, gilt für diese Beamten die Regelung nicht. oO

Was haltet Ihr von diesem Landes-Antidiskriminierungsgesetz? Gute Sache oder erschwert & behindert es die Polizeiarbeit sehr wohl, obwohl in den FAQ´s was anderes steht?


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

24.06.2020 um 16:19
Ich für meinen Teil erwarte, dass von diesem Gesetz gut Gebrauch gemacht werden wird. Sowohl von tatsächlichen Opfern von Diskriminierung aller Art, als auch leider von Mesnchen die sich im Alltag sehr empfindlich verhalten und sich oft auf den Schlips getreten fühlen. Auch wird mit Wahrscheinlichkeit eine neue, nervenzehrende "Reverse Racism/Sexism doesn't exists"-Debatte aufkommen.

Wie auch immer, die Polizeikräfte wird es definitiv zusätzlich belasten. Wie schwer und ob das überhaupt schlimm ist, muss sich noch herausstellen.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

24.06.2020 um 16:49
@Spukulatius
Als Berliner/in , frage ich mich ja die ganze Zeit , warum unser RRG Senat dieses Gesetz nochmal als extra aufgelegt hat . Ist nicht alles , was darin verankert ist , nicht sowieso schon Gesetz ? Bis auf den Fakt , der Umkehr Beweislast . Ich lasse mich gerne belehren , wenn mir jemand schlüssig darlegt , wozu man das braucht ?
Meine Freundin war gestern zu einer Wohnungsbesichtigung einer wohnbaugesellschaft ( ein Sahneteil von Wohnung für moderaten Preis dank mietendeckel Berlin )
Sie erzählte mir , welch bunter Mix sich da an Bewerbern tummelte . Von alt Bis jung, auch verschiedene Nationalitäten soweit sie das an den Gesprächen herausgehört hat . Teilweise mit Kindern usw . Also eigentlich ein guter Querschnitt aus unserer Bevölkerung . Und nun überlegt sie , da nur einer die Wohnung bekommt und der Rest geht leer aus . Da könnte doch theoretisch jeder der Anwesenden einen Grund finden , sich aufgrund der Zugehörigkeit zu einer der Gruppen , diskrimiert zu fühlen . Oder gilt das neue Gesetz nur für deutsche Behörden als Verursacher einer Diskriminierung ?

Wenn zB jemand das Jobcenter aufsucht und es gibt dort ein echtes Problem , da könnte ja theoretisch beinahe jeder der dort vorspricht sich diskrimiert fühlen . ZB der ü 60 jährige der noch eine Weiterbildung belegen muss ( wie bewerbe ich mich richtig , ist im März noch meiner Nachbarin passiert ) da könnte sie doch auf diskrimienierung einer ü 60 Dame klagen .

Also ich sehe , da kommt ne Menge Arbeit auf viele Beamte zu . Wieder Mehrarbeit bzw neue Jobs . Wie will man etwas beweisen ohne Vergleich , ohne Audio u Video Aufzeichnung . Zeugen ? Vermutungen ? Und die Behörde wird auch Mittel und Wege finden sich ne Ausrede einfallen zu lassen . Jede Behörde hat Justitiare die so was ausbügeln .
Am Ende entstehen dem Steuerzahler enorme Kosten durch das Gesetz . Denn klagen etc dieser Art sind doch kostenfrei was Gerichtskosten usw betrifft .
Und wenn es dann am Ende ein Urteil gibt zugunsten des klagenden ? Was kann er mit dem Titel anfangen ? Bekommt er Schmerzensgeld ? Bekommt er den Job ? Welche Folgen haben solche Urteile , außer dass es kosten erzeugt und endlos nerven kostet ? Was ist eure Meinung .


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

24.06.2020 um 16:52
Den öffentlich Bediensteten immer mehr Regeln aufdrücken und sich dann wundern, warum man Polizistenmangel, Lehrermangel, Ärztemangel hat. Herrlich.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

24.06.2020 um 16:54
Zitat von FunkystreetFunkystreet schrieb:Den öffentlich Bediensteten immer mehr Regeln aufdrücken und sich dann wundern, warum man Polizistenmangel, Lehrermangel, Ärztemangel hat. Herrlich.
Weil es ja auch zu viel verlangt ist, sich an Gesetzmäßigkeiten zu halten. :palm:


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

24.06.2020 um 17:00
Zitat von KürbisgesichtKürbisgesicht schrieb:Weil es ja auch zu viel verlangt ist, sich an Gesetzmäßigkeiten zu halten. :palm:
Kein Wunder, dass die den Öffentlichen Dienst meiden. Und lieber in der freien Wirtschaft so richtig die Sau rauslassen, wo jeder machen kann, was er will :palm:


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

24.06.2020 um 17:14
@Nemon

Ich kann die Kritik an dem LADG in keinster Weise nachvollziehen. Leider vernehme ich die Kritik auch eher aus den Kreisen, die mindestens dem Konservativen Spektrum zugeordnet werden können. Wo liegt das Problem Menschen die diskriminiert werden damit zu helfen? Zumal wenn man sich nichts hat zu Schulden kommen lassen ändert sich doch für die jeweilige Person nichts.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

24.06.2020 um 17:18
Zitat von KürbisgesichtKürbisgesicht schrieb:Weil es ja auch zu viel verlangt ist, sich an Gesetzmäßigkeiten zu halten. :palm:
Darum geht es allein nicht. Theorie und Praxis weichen da oft ab... Vor allem wenn da langfristige Untersuchungen folgen.

Vor allem weil es fast beweusumkehr beinhaltet


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

24.06.2020 um 17:25
Zitat von SpukulatiusSpukulatius schrieb:Was haltet Ihr von diesem Landes-Antidiskriminierungsgesetz?
Ich persönlich finds schön nicht in Berlin und Umgebung wohnen zu müssen... ;)

Spaß beiseite. Wie schon bemerkt wurde:
Zitat von SpukulatiusSpukulatius schrieb:Müssen öffentlich Beschäftigte jetzt befürchten, ungerechtfertigten Diskriminierungsvorwürfen ausgesetzt zu sein?
Ob diese Befürchtung zutreffend ist, wird die Zukunft zeigen... Ich seh da schon "einiges" an mehr Papierkrieg und Anwalts-/Prozesskosten auflaufen...


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Bauli ehemaliges Mitglied

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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

24.06.2020 um 17:26
Unser Innenminster hat schon im Vorfeld reagiert.



https://www.zdf.de/nachrichten/politik/bayerische-polizei-berlin-100.html (Archiv-Version vom 17.06.2020)

Zitat:
Im Gegenzug erhält etwa Bayern etwa jedes Jahr zur Münchner Sicherheitskonferenz Hilfe aus anderen Ländern. Auch der G7-Gipfel in Schloss Elmau 2015 wäre nur mit bayerischen Polizisten nicht möglich gewesen.



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itfc ehemaliges Mitglied

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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

24.06.2020 um 17:27
Aus einem Newsticker auf meinem Handy . Versuche den passenden Link noch zu finden

Einer der arabischen Familienclans wurde das aufstellen von Aussenbestuhlung an einem Berliner Späti untersagt wegen der Coronaverordnung.
Die riefen einen Anwalt an wegen Diskriminierung .

Ich befürchte das sich gerade diese Clans das ausnutzen und die Gerichte nun mit jeder Menge Klagen zumüllen.
Was Rot / Grün da gemacht hat ist zwar in ihrer politischen Weltanschauung gut , aber Real der größte Mist und damit haben sie
Berlin keinen gefallen getan


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Spukulatius Diskussionsleiter
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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

24.06.2020 um 17:31
Zitat von itfcitfc schrieb:Versuche den passenden Link noch zu finden
https://www.bz-berlin.de/berlin/neukoelln/kiez-polizist-ist-erstes-opfer-des-anti-polizeigesetzes

Das dürfte besagter Fall sein. Liest sich so wie ich es mir vorgestellt habe oO


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

24.06.2020 um 17:31
Zitat von itfcitfc schrieb:von Aussenbestuhlung an einem Berliner Späti untersagt wegen der Coronaverordnung.
Die riefen einen Anwalt an wegen Diskriminierung .
Das ist natürlich an Lächerlichkeit nicht zu überbieten und ich denke nicht, dass sie da in irgendeiner Art Recht bekommen. Die Verordnung hat nen Grund und so gar nichts mit Diskrimierung zu tun, vorausgesetzt natürlich, dass bei anderen auch so durchgegriffen wird, sonst sieht die Sache wieder anders aus.
Zitat von itfcitfc schrieb:sich gerade diese Clans das ausnutzen
Das halte ich für ein Vorurteil, zumal genau mit solchen Äußerungen Diskriminierung einhergeht.


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itfc ehemaliges Mitglied

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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

24.06.2020 um 17:33
@Spukulatius
Genau das meine ich .
4 Seiten Protokol zur Beweissicherung …. als wenn es nicht genug Papierkram gäbe.
Und das wird jede Menge werden. Da bin ich mir Sicher.
Geht es vor Gericht darf der Mann noch aussagen , beförderungsstop oder Innendienst bis zur Klärung.
Bald hat Berlin keine Polizisten mehr auf der Strasse.


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itfc ehemaliges Mitglied

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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

24.06.2020 um 17:36
Zitat von KürbisgesichtKürbisgesicht schrieb:Das halte ich für ein Vorurteil, zumal genau mit solchen Äußerungen Diskriminierung einhergeht.
Ich nicht , das einige jedes Schlupfloch kennen und kriminell sind ist in meinen Augen bewiesen.
Diese sind auch bekannt . Nur kennen sie die Tricks Verfahren hinauszuzögern , Geld vom Amt trotz Porsche zu bekommen
u.s.w .
Nun haben sie ein Mittel mehr in der Hand um noch weiter gegen die Behörden anzugehen und ihnen Steine in den Weg zu legen


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

24.06.2020 um 17:40
Zitat von SpukulatiusSpukulatius schrieb:Was haltet Ihr von diesem Landes-Antidiskriminierungsgesetz?
Gute Sache, solange es auch endlich mal eine unabhängige Organisation gäbe die auch entsprechende Ermittlungen gegen Polizisten durchführen kann, denn eine Krähe pickt der anderen ja kein Auge aus.


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Spukulatius Diskussionsleiter
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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

24.06.2020 um 17:40
Zitat von itfcitfc schrieb:Bald hat Berlin keine Polizisten mehr auf der Strasse.
Zumindest werden viele Bundesländer die altbekannte Amtshilfe verweigern. NRW / BW / Bayern und noch wer will keine Beamten mehr nach Berlin entsenden..


https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/antidiskriminierungsgesetz-berlin-kritik-landesinnenminister-bayern-baden-wuerttemberg-keine-amtshilfe-polizei/


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

24.06.2020 um 17:45
Zitat von SpukulatiusSpukulatius schrieb:https://www.bz-berlin.de/berlin/neukoelln/kiez-polizist-ist-erstes-opfer-des-anti-polizeigesetzes
Allein die Schlagzeile schlägt dem Fass den Boden aus. :palm:

Das hier ist so auch nicht richtig:
müssen die Beamten nachweisen
Denn vorher muss natürlich folgendes glaubhaft gemacht werden:
Zitat von SpukulatiusSpukulatius schrieb:Für die Glaubhaftmachung der Tatsachen ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass das Vorliegen einer Diskriminierung oder Maßregelung nach richterlicher Überzeugung wahrscheinlicher ist als das Nichtvorliegen. Im Rahmen einer umfassenden Würdigung aller Umstände des jeweiligen Falles muss also mehr für das Vorliegen der in Rede stehenden Diskriminierung als dagegen sprechen.
Erst wenn die Glaubhaftmachung gelingt, folgt hierauf eine Umkehrung der Beweislast.
Aber der Artikel zielt lediglich auf Stimmungsmache gegen das LADG ab.
Sieht man auch schön an diesem Satz:
Rot-Rot-Grün möchte, dass sich unsere Kollegen in schriftlicher Ausführlichkeit dafür rechtfertigen müssen, wenn sie für Recht und Ordnung auf der Straße sorgen.“
Es geht nämlich nicht darum, sondern Diskriminierung einzudämmen und wer seine Arbeit ordnungsgemäß ausführt braucht doch nichts zu befürchten.

Ich weiße auch darauf hin:
„Bereits heute – ohne dass das LADG in Kraft ist – muss die Polizei im Zweifel ihr Handeln gegenüber Bürgerinnen und Bürgern begründen können.“
„Eine rechtswidrig aufgestellte Biertisch-Garnitur bleibt auch mit dem LADG rechtswidrig.“
Ein Fall fürs LADG wäre dagegen: wenn die Spätis der Inhaber Schmidt und Meyer in derselben Straße eine Biertisch-Garnitur genehmigt bekommen, aber der türkische Besitzer nicht.
„Das wäre dann aber keine polizeiliche Diskriminierung, sondern eine Diskriminierung durch das Bezirksamt.
Fallt doch nicht auf diese billige Instrumentalisierung rein.
Zitat von McMurdoMcMurdo schrieb:Gute Sache, solange es auch endlich mal eine unabhängige Organisation gäbe die auch entsprechende Ermittlungen gegen Polizisten durchführen kann, denn eine Krähe pickt der anderen ja kein Auge aus.
Eine Beschwerdestelle soll wohl auch folgen.


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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

24.06.2020 um 17:47
Also außenbestuhlung darf hier in Berlin jeder , der es auch vorher dufte. Alleine hier bei mir in Sichtweite vom Büro , Döner , Italiener und Kneipe , alle mit außenbestuhlung .
Ich würde ja wetten , dass es hier um etwas anderes geht . Die Bestuhlung Outdoor unterliegt nämlich auch Gesetzen. Wem gehört rechtlich die außenfläche, ist es genehmigt vom Vermieter usw. Es reicht wenn der cm abstand zum Nachbarn oder Bürgersteig auch nur minimale Abweichungen aufweist , und schon kommt das Ordnungsamt . Sogar Wehrbeaufsteller unterliegen strengen Auflagen. Es geht oftmals um Sicherheitsfragen im öffentlichen Raum und Haftungen .
Evtl hatte der Betreiber keine Genehmigung oder zu eng gestellt . Es muss einen Grund geben der nichts mit Clan , oder diskrimienierung zu tun hat .
Der beamte hat alles richtig gemacht .
Ich weiß wovon ich rede , da wir auch schon mal etwas Trubel wegen eines werbebanners hatten und wegen einer gr Pflanze . Bei nicht Beachtung der Auflage wird meist erst gemahnt und später erst folgt evtl ein sattes Bußgeld . Jeder Gewerbetreibende in Berlin weiß das . Aber viele machen gern was sie wollen .


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itfc ehemaliges Mitglied

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Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG

24.06.2020 um 17:54
Im Artikel steht ganz klar das die Bestuhlung NICHT vom Eigentümer des Ladens aufgestellt wurde sondern von mhhh nicht das ich wen diskriminiere , Jemanden anders.


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