Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG
24.06.2020 um 15:08Nicht gleich weinen, es gibt schon einen Thread zu dem Thema, aber der ist über 10 Jahre alt, deshalb mal ein Neuer ^^
Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG
Seit letzten Sonntag ist das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG in Kraft und ich muss sagen das ich vorher noch garnichts darüber gelesen habe, bin heute darüber gestolpert. Also flugs rumgegoogled und bin hier gelandet: https://www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/ In den FAQ´s auf dieser Seite steht unter Anderem das hier:
Welche Ziele hat das LADG?
Das LADG dient dem Schutz vor Diskriminierung im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns des Landes Berlin sowie der Herstellung und Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt (Diversity).
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Das LADG schützt vor Diskriminierungen aus Gründen
des Geschlechts,
der ethnischen Herkunft,
einer rassistischen Zuschreibung,
einer antisemitischen Zuschreibung,
der Sprache,
der Religion,
der Weltanschauung,
einer Behinderung,
einer chronischen Erkrankung,
des Lebensalters,
der sexuellen Identität,
der geschlechtlichen Identität sowie
des sozialen Status.
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Was beinhaltet die Vermutungsregelung ?
Die Vermutungsregelung enthält eine Beweiserleichterung.
Nach dieser Regelung genügt es, wenn die von der Diskriminierung betroffene Person im Prozess Tatsachen glaubhaft macht,
die das Vorliegen eines Verstoßes gegen das Diskriminierungs- oder Maßregelungsverbot überwiegend wahrscheinlich machen.
Für die Glaubhaftmachung der Tatsachen ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass das Vorliegen einer Diskriminierung oder Maßregelung nach richterlicher Überzeugung wahrscheinlicher ist als das Nichtvorliegen. Im Rahmen einer umfassenden Würdigung aller Umstände des jeweiligen Falles muss also mehr für das Vorliegen der in Rede stehenden Diskriminierung als dagegen sprechen.
Erst wenn die Glaubhaftmachung gelingt, folgt hierauf eine Umkehrung der Beweislast. Im nächsten Schritt läge es sodann an der öffentlichen Stelle, das Nichtvorliegen einer Diskriminierung zu beweisen (sog. zweistufiges Verfahren des § 7).
Das heißt also das ein Angeklagter behaupten kann er sei diskriminiert worden von der Polizei und wenn er das dem Richter glaubhaft verklickert, muss die Polizei beweisen das er nicht diskriminiert hat? Wie soll das laufen?, das könnte ja höchstens per Videobeweis (Bodycam) geklärt werden. Und überhaupt, mit dieser Regelung wird doch Schindluder Tür und Tor geöffnet.
Ich seh das schon kommen, 5 Drogendealer werden im Görli-Park von 2 Bullen hochgenommen, einer flappt sich zu Boden und schreit "Hilfe, ich werde diskriminiert" 4 Zeugen können die Diskriminierung sofort glaubhaft bezeugen... Da werden die Frauen*Herren*Transpersonen Gesetzeshüter aber schön dumm aus der Wäsche schauen wenn es das Gegenteil zu beweisen gilt...
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Nun denn, wollen wir mal sehen was da noch so steht:
Müssen öffentlich Beschäftigte jetzt befürchten, ungerechtfertigten Diskriminierungsvorwürfen ausgesetzt zu sein?
Nein. Es geht im Rahmen des LADG nicht darum, einzelne Mitarbeitende im Hinblick auf Diskriminierungen unter Verdacht zu stellen. Es geht vielmehr darum, juristische Schutzlücken zu schließen.
https://www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/fragen-und-antworten/
Ach so ... na dann ist ja fast alles Gut.
Zu bemerken wäre noch, das diese Regelung nur für Berlin und Berliner Beamte gilt, werden unterstützende Kräfte aus anderen Bundesländern (Fußballspiel / Demo / Großereignis usw.) hinzugezogen, gilt für diese Beamten die Regelung nicht. oO
Was haltet Ihr von diesem Landes-Antidiskriminierungsgesetz? Gute Sache oder erschwert & behindert es die Polizeiarbeit sehr wohl, obwohl in den FAQ´s was anderes steht?
Das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG
Seit letzten Sonntag ist das Berliner Landes-Antidiskriminierungsgesetz LADG in Kraft und ich muss sagen das ich vorher noch garnichts darüber gelesen habe, bin heute darüber gestolpert. Also flugs rumgegoogled und bin hier gelandet: https://www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/ In den FAQ´s auf dieser Seite steht unter Anderem das hier:
Welche Ziele hat das LADG?
Das LADG dient dem Schutz vor Diskriminierung im Rahmen öffentlich-rechtlichen Handelns des Landes Berlin sowie der Herstellung und Förderung einer Kultur der Wertschätzung von Vielfalt (Diversity).
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Das LADG schützt vor Diskriminierungen aus Gründen
des Geschlechts,
der ethnischen Herkunft,
einer rassistischen Zuschreibung,
einer antisemitischen Zuschreibung,
der Sprache,
der Religion,
der Weltanschauung,
einer Behinderung,
einer chronischen Erkrankung,
des Lebensalters,
der sexuellen Identität,
der geschlechtlichen Identität sowie
des sozialen Status.
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Was beinhaltet die Vermutungsregelung ?
Die Vermutungsregelung enthält eine Beweiserleichterung.
Nach dieser Regelung genügt es, wenn die von der Diskriminierung betroffene Person im Prozess Tatsachen glaubhaft macht,
die das Vorliegen eines Verstoßes gegen das Diskriminierungs- oder Maßregelungsverbot überwiegend wahrscheinlich machen.
Für die Glaubhaftmachung der Tatsachen ist es ausreichend, aber auch erforderlich, dass das Vorliegen einer Diskriminierung oder Maßregelung nach richterlicher Überzeugung wahrscheinlicher ist als das Nichtvorliegen. Im Rahmen einer umfassenden Würdigung aller Umstände des jeweiligen Falles muss also mehr für das Vorliegen der in Rede stehenden Diskriminierung als dagegen sprechen.
Erst wenn die Glaubhaftmachung gelingt, folgt hierauf eine Umkehrung der Beweislast. Im nächsten Schritt läge es sodann an der öffentlichen Stelle, das Nichtvorliegen einer Diskriminierung zu beweisen (sog. zweistufiges Verfahren des § 7).
Das heißt also das ein Angeklagter behaupten kann er sei diskriminiert worden von der Polizei und wenn er das dem Richter glaubhaft verklickert, muss die Polizei beweisen das er nicht diskriminiert hat? Wie soll das laufen?, das könnte ja höchstens per Videobeweis (Bodycam) geklärt werden. Und überhaupt, mit dieser Regelung wird doch Schindluder Tür und Tor geöffnet.
Ich seh das schon kommen, 5 Drogendealer werden im Görli-Park von 2 Bullen hochgenommen, einer flappt sich zu Boden und schreit "Hilfe, ich werde diskriminiert" 4 Zeugen können die Diskriminierung sofort glaubhaft bezeugen... Da werden die Frauen*Herren*Transpersonen Gesetzeshüter aber schön dumm aus der Wäsche schauen wenn es das Gegenteil zu beweisen gilt...
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Nun denn, wollen wir mal sehen was da noch so steht:
Müssen öffentlich Beschäftigte jetzt befürchten, ungerechtfertigten Diskriminierungsvorwürfen ausgesetzt zu sein?
Nein. Es geht im Rahmen des LADG nicht darum, einzelne Mitarbeitende im Hinblick auf Diskriminierungen unter Verdacht zu stellen. Es geht vielmehr darum, juristische Schutzlücken zu schließen.
https://www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/fragen-und-antworten/
Ach so ... na dann ist ja fast alles Gut.
Zu bemerken wäre noch, das diese Regelung nur für Berlin und Berliner Beamte gilt, werden unterstützende Kräfte aus anderen Bundesländern (Fußballspiel / Demo / Großereignis usw.) hinzugezogen, gilt für diese Beamten die Regelung nicht. oO
Was haltet Ihr von diesem Landes-Antidiskriminierungsgesetz? Gute Sache oder erschwert & behindert es die Polizeiarbeit sehr wohl, obwohl in den FAQ´s was anderes steht?