Seidenraupe schrieb:Es ist allgemeiner Konsens, dass Ortsschilder in Deutschland Orte und nicht Personen bezeichnen.
Ja, irrelevant. Ort können auch nach Personen oder Menschengruppen bezeichnet sein. Ändert rein gar nichts an den Argumenten.
Seidenraupe schrieb:2.
Es ist darüber hinaus bekannt, dass die Ortsnamen in der Regel (je nach Gegend) eine sehr lange, bis zu 2000 Jahre alte Geschichte haben. Kein normal denkender Mensch liest einen mit einer Personenbezeichnung verbundenen Namen und erwartet, im Ort die entsprechenden Menschen vorzufinden.
Es ist bekannt, dass Deutschland eine sehr lange rassistische Geschichte hat, die sich auch in der Sprache niedergeschlagen hat. Auch bekannt sollte sein, dass Menschen mit dunkler Hautfarbe sehr lange rassistisch verfolgt wurden und der Begriff N*** darin eine Rollte spielte und noch immer spielt
Seidenraupe schrieb:Mein Beispiel mit dem Ortsnamen Großholzleute* eignet sich hervorragend, denn bei diesem Ortsnamen geht es gar nicht um LEUTE sondern um das Flößen von Holz!!
Interessanterweise sollte mal jeder überlegen, welche Assoziationen das Wort Großholzleute hervorruft. Man denkt automatisch an irgend etwas mit Holz und großen Leuten oder großen Holzteilen und normalen Leuten etc, beim Begriff Ne*** werden in Deutschland quasi alle an Menschen mit dunkler Hautfarbe denken wenn sie das Wort irgendwo lesen oder hören.
Seidenraupe schrieb:na dann ist doch alles klar. Der Hintergrund der ORtsbezeichnung ist geklärt, hat keinen rassistischen Hintergrund.
Ja, für einen kleinen Kreis an Lesern. Wenn die Bedeutung des Ortsschildes Deutschlandweit die gleiche Beachtung bekäme wie der Begriff Ne*** für Menschen mit dunkler Hautfarbe und dann darüber hinaus Letzteres dominierte ändert sich die Sachlage. Dafür müsste nur der Gebrauch von Ne*** für Menschen erliegen. Das wird nicht passieren in absehbarer Zukunft.
Seidenraupe schrieb:ja muss auch nicht, in Kaltenengers (bei Koblenz) ist es im Sommer auch heiß undgar nicht eng (darauf muss man auf Verkehrsschildern nicht hinweisen) und in Linsengericht (Hessen) gibt es auch Schweinsbraten oder Semmelklöse -- auch darauf muss ein Verkehrsschild nicht hinweisen
Frag dich lieber, ob du bei dem Ortsschild Linsengericht an Linsen denkst. Musst du offensichtlich, weil du andere Gerichte (rate was gemeint ist, der Ort mit Anwälten oder Speisen) erwähnst. Jetzt musst du nur noch begreifen, dass du meinen Standpunkt und nicht deinen stützt. Der Ort Linsengericht weckt die Assoziation zu dem Wort, der mit Konsens Essen meint. Keiner wird behaupten, ganz abstrakt nur an einen Ort zu denken.