Tussinelda schrieb:das hatte ich schon erwähnt, nur beschäftigt sich das Gericht ausschliesslich mit dem, was vorgetragen wurde und was vorgetragen wurde und warum dies nicht ausreichend ist, um in diesem speziellen Fall der Klägerin als einzelne Person recht zu geben, steht genau in dem Urteil und der Ablehnung der Verfassungsbeschwerde.
So stimmt das auch nicht.. es wird doch klar gesagt, dass das Gericht die Diskussion zur Kenntnis nahm. Damit nicht nur diesen speziellen Fall bearbeiten kann, weil es sonst gar nicht beurteilen könnte, ob das gM in dem soziologischen Kontext als "diskriminierend" bewertbar ist:
Hier:
Dabei verkennt der Senat nicht, dass grammatisch
maskuline Personenbezeichnungen, die sich auf jedes natürliche Geschlecht
beziehen, vor dem Hintergrund der seit den Siebzigerjahren des letzten Jahrhunderts diskutierten Frage der Benachteiligung von Frauen durch Sprachsystem sowie Sprachgebrauch als benachteiligend kritisiert und teilweise nicht
mehr so selbstverständlich als verallgemeinernd empfunden werden, wie dies
noch in der Vergangenheit der Fall gewesen sein mag
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=82652&pos=0&anz=1Es ist dem Senat also klar, dass es innerhalb der Diskussion Argumente dafür gibt, dass das gM nicht mehr so selbstverständlich verallgemeinernd empfunden wird .. usw
Tussinelda schrieb:Außerdem schreibst Du ja selbst, dass das Gericht nix ausschliesst, nur hat es das nicht zu beurteilen.
Warum nicht? Das ergibt keinen Sinn.
Wenn die Untersuchung klären soll, ob das gM in einem speziellen Fall diskriminierend sein soll, muss man erstmal wissen, was das gM überhaupt macht, und warum es auf verschiedene Menschen wirkt wie es wirkt. Damit erst lässt sich der spezielle Fall weiter untersuchen.
Der spezielle Fall ist also nur einer von vielen, und natürlich muss hier das Gericht ein allgemeingültiges Urteil fällen - halt im Kontext des speziellen Falles.
Tussinelda schrieb:Somit ist auch mit Deiner Aussage klargestellt, dass das Gericht mitnichten festgestellt hat, dass das gm grundsätzlich nicht diskriminierend sei. Danke.
Das war auch nicht der Punkt.
Du sagst, das Gericht bezieht die Aussagen der Forschung nicht mit ein. Ich sage, warum nicht? Es gibt doch viele Indizien dafür, dass man sich ganz allgemein mit dem Phänomen gM beschäftigt hatte, und durchaus einsieht, dass es innerhalb der Diskussion Argumente dafür gibt, dass das gM linguistisch betrachtet als "diskriminierend" bezeichnet werden kann. Nur macht das halt soziologisch nicht viel Sinn, es als diskriminierend zu bezeichnen, weil das Momentum der eindeutigen Diskriminierung -sprich, Andersbehandlung von Mann und Frau- schlicht fehlt.
Es ist darüber hinaus klar definiert, dass das gM kein Geschlecht anspricht, und damit alle inkludiert, und schon deshalb ist das Gefühl der Klägerin, sich nicht ausreichend genug als Frau bedacht zu sehen, nicht relevant.
Das ist wohl der ganze Zauber in dem Urteil.