Tussinelda
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Political correctness, ein gescheitertes Experiment
10.09.2021 um 17:32navi12.0 schrieb:Hier steht, dass sich eine rechtlich relevante Ungleichbehandlung ggü männlichen Kundennein, da prüft das Gericht die rechtliche Relevanz, steht ja da. Und warum die nicht zu entnehmen ist, wird damit begründet, dass im allgemeinen Sprachgebrauch das gm alle natürlichen Geschlechter umfassen kann. Es wird aber auch gesagt, dass:
nicht entnehmen lässt. Um das beurteilen zu können, müssen die Richter erstmal die soziale Situation zwischen den männlichen und den weiblichen Kunden geprüft haben, sonst können sie diese Aussage nicht tätigen. Das ist im weitesten Sinne des Wortes durchaus als soziologische Untersuchung bewertbar.
Dabei verkennt der Senat nicht, dass grammatischQuelle: https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=82652&pos=0&anz=1
maskuline Personenbezeichnungen, die sich auf jedes natürliche Geschlecht
beziehen, vor dem Hintergrund der seit den Siebzigerjahren des letzten Jahrhunderts diskutierten Frage der Benachteiligung von Frauen durch Sprachsystem sowie Sprachgebrauch als benachteiligend kritisiert und teilweise nicht
mehr so selbstverständlich als verallgemeinernd empfunden werden, wie dies
noch in der Vergangenheit der Fall gewesen sein mag
CosmicQueen schrieb:Wäre sie das, müssten die Gesetzestexte geändert werden, dem ist wohl nicht sorückwirkend nicht, aber zukünftig soll die Formulierung bedacht werden. Ist sie auch schon.
Und hier wird das auch schön beschrieben, bei 1.8:
Teil BAllgemeine Empfehlungen für das Formulieren von RechtsvorschriftenQuelle:
und hier
Seit dem 1. April kennt die Straßenverkehrsordnung (StVO) keine Verkehrsteilnehmer und auch keine Radfahrer mehr. Nun heißt das "Wer am Verkehr teilnimmt" oder "Mit Fahrrädern muss einzeln hintereinander gefahren werden". Viel Passiv, viel unpersönliche Formulierung, aber keine einseitige Bevorzugung mehr der Verkehrsteilnehmer gegenüber den Verkehrsteilnehmerinnen oder der Radfahrer gegenüber den Radfahrerinnen.Quelle: https://www.lto.de/recht/feuilleton/f/stvo-geschlechtsneutralitaet-gesetzestexte-feminismus/
Hier hat der Gesetzgeber geradezu mustergültig umgesetzt, was das Justizministerium im Handbuch der Rechtsförmlichkeit schon vor Jahren angeregt hatte. Natürlich sind nicht alle Adressaten gleichermaßen begeistert und manche Formulierung ist auf den zweiten Blick nicht ganz überzeugend gelungen. Aber jeder Zweifel ist beseitigt, dass Adressaten der StVO auch Frauen sind.