@Casa_blanca @Fedaykin Hab das mit der Bilanzverlängerung doch schon zig mal mit eigenen Worten erklärt und auch diverse Links gesostet. Hab sogar nachgefragt wo der Fehler in meinen Ausführungen liegen soll. Bis jetzt kam nix dazu.
Aber nochmal:
Bei der Darlehensvergabe schreibt die Bank auf der Aktivseite die Schuld des Darlehensnehmers in Form eines Darlehensvertrages gut. Auf der Passivseite werden gleichzeitig die Sichteinlagen des Darlehensnehmers erhöht. Das ist das Geld was er nun z.b. für den Hauskauf benutzt. Im Regelfall kann er natürlich nicht einfach so frei darüber verfügen, wenn es z.B. ein Immobilienkredit ist. Die Definition einer Sichteinlage, bei der durch Barabhebung oder im unbaren Zahlungsverkehr frei verfügt werden kann ist also eingeschränkt. Es ist aber deshalb überhaupt nicht so, dass es keine Sichteinlage ist, denn im Normalfall, bekommt z.B. einfach der Verkäufer dieses Giralgeld auf sein Konto gutgeschrieben, bei Unterzeichnung des Vertrages und hat damit das Geld als Sichteinlage und auch im Sinne der Definition zur Verfügung.
Dieses Geld GAB ES VORHER aber nicht. Es ist im Zuge der Bilanzverlängerung geschöpft worden. Weder wurde das Geld eines anderen Einlegers verwendet, noch hat die Bank ihr eigenes Geld verwendet. Dank des Hebelsatzes, musste sie lediglich eine Einlage bei der Zentralbank hinterlegen, die ihr erlaubt ein vielfaches davon als Giralgeld zu schöpfen. Sichteinlagen zählen zu M1 und werden im täglichen Zahlungsverkehr genau wie "echtes" Geld, also Münzen und Scheine, als Zahlungsmittel verwendet.
Wer will mir jetzt noch sagen die Geldmenge würde nicht erhöht, das Geld werde nicht geschöpft oder es ist Geld eines anderen Sparers? Wo sollen hier die Fehler in meiner Denkweise liegen? Ich kann auch nur die mir zur Verfügung stehenden Informationen in Wikipedia, der Bundesbank etc. pp. zur Giralgeldschöfpung und Bilanzverlängerung heranziehen.
Falls ihr anderslautende Informationen hab, möchte ich bitte die Quelle.
Zusätzlich
@TunFaire @kuno7 Natürlich gehe ich davon aus, dass die Bank 100% besitzt.
BITTE denkt doch mal an den ANFANG zurück. Haben die Menschen bei der Verteilung einfach das Geld GESCHENKT BEKOMMEN? Nein.
Das Geld entsteht durch einen Kredit. Entweder vergibt die Zentralbank Banknoten und der Staat Münzen, aber das auch nur gegen Austauch der alten Währung oder durch Kredit.
Oder die Privatbanken vergeben Giralgeld gegen Kredit. Das Geld ist durch SCHULD entstanden.
kuno7 schrieb:Nö, das erste Geld hier in Deutschland, was wir jetzt benutzen, wurde mit der D-Mark einfach einfach verteilt.
Auch wenn eventuell mal Menschen Geld geschenkt bekommen haben, Begrüßungsgeld etc. pp. was auch immer. Das hat der Staat aus eigener Tasche (AUS DER TASCHE DER BÜRGER) finanziert und mit SCHULDEN finanziert. Das holt er sich dann früher oder später mehrfach durch Steuern zurück.
Es ist in NIEMANDES Tasche einfach so Geld gewandert, dass nicht irgendwann durch SCHULD entstanden ist.
Und genau da möchte ich anfangen um euch die Problematik zu zeigen, die ich sehe.
Ihr geht immer vom jetzt Zustand aus und in euren Beispielen fließt das Geld bereits in der Wirtschaft hin und her. Bei euch kam dieses Geld anscheinend völlig schuldenfrei aus dem nichts und wurde an alle verteilt. Mit meinen Beispielen möchte ich bereits an der maroden Basis ansetzen, die sich dann in die immer komplizierter werdene Realität natürlich fortsetzt.
Ich habe keine Ahnung wie ich es noch einfacher formulieren kann.
Ich verstehe eure Beispiele ALLE ohne Ausnahme. Aber ihr geht einfach schon von ganz anderen Prämissen und Ist-Zuständen aus, die nichts mehr mit dem zu tun haben, was ich mit meinen Beispielen ausdrücken will.
@kleinundgrün Mir ist schon klar, dass Gold und Banknoten theoretisch das gleiche wären und Gold nur wegen des Glaubens und der Tradition an den Wert des Goldes einen Wert besitzt. Im Grunde kann man das über alles sagen, was als Geld verwendet werden kann.
Das was einem Produkt (Goldmünze, Geldschein, etc.) einen Wert gibt, sind eben Gesetze (gesetzliches Zahlungsmittel), Ressourcenkosten (die auch von der Gesellschaft beliebig festgesetzt werden, wobei natürlich Papier weit verbreiteter ist, als z.B. Gold) und Produktionskosten (die man theoretisch auch durch beliebige Löhne, etc. beliebig festlegen könnte).
Was ich mit meinem Beispiel einfach nur ausdrücken wollte mit dem Gold. Mit Gold könnt jeder "einfach" Gold ausgraben und als Zahlungsmittel verwenden, würde es als gesetzliches Zahlungsmittel festgelegt. Der Zins könnte durch ausgraben bezahlt werden.
Geldscheine dürfen wir aber offensichtlich und auch mit gutem Grund nicht einfach drucken. Es ist ja der Sinn und zweck mehrerer Sicherheitsmerkmale, es so schwer wie möglich zu machen, wenns auch nicht unmöglich, aber trotzdem illegal ist. Der Zins ist also unzahlbar wenn derjenige der den Zins verlangt, der einzige ist, der auch den Zins drucken darf. Beim verleihen eines NEUEN 100€ Scheins, werden aber ja z.B. nicht die verlangten Euros Zinsen mitgedruckt und kostenlos dem Wirtschaftskreislauf überlassen, sondern man gibt den 100€ Schein heraus und will 100€ + Zins. Dann gibt man einen weiteren 100€ Schein heraus und will ihn wieder + Zins usw. usf.
Gold kann man nicht einfach "drucken". Es ist also praktisch von sich aus schonmal weit "sicherer" als Zahlungsmittel als Papier. Denn selbst wenn zusätzliches Gold durch ausgraben in den Geldkreislauf hinzukommt ist das sicherlich im Vergleich zu dem Haufen in dem die Notenbanken Geld drucken weit weniger.