@Realo Realo schrieb:Wenn der 5 Milliarden-Mann also 4,5 Milliarden € zahlt, kann man dafür die Hartz 4 Regelsätze auf einen Schlag um monatlich 150 € erhöhen und diesen Leuten endlich mal einen Hauch von Leben ermöglichen, und das bezogen allein auf eine einzige superreiche Person.
Schon klar, aber das Vermögen liegt ja nicht als reines Geldvermögen vor, sondern als Summe unterschiedlicher Anlageformen, die einfach zusammengewürfelt werden. Der 5 Milliarden-Mann wird demzufolge keine 5 Milliarden als Liquidität besitzen, sondern als Immos, Aktien (Unternehmensbeteiligungen), Kunstbesitz, Gold, Ländereien usf. Da sieht's schon schwer aus, das vernünftig mit 'nem pauschalen Steuersatz abzusaugen. Man müsste das Guthaben auf Giro- oder sonstigen Konten vom Rest trennen und dann unter den Steuerknüppel legen.
Realo schrieb:Man kann das Gesetz aber so formulieren, dass sie alle ihre ausländischen Guthaben benennen müssen und dass sie dann die Differenz zwischen dem Steuersatz hier und dem im jeweiligen Ausland noch draufzahlen müssen, solange sie deutsche Staatsbürger sind bzw. bleiben wollen.
Geh noch einen Schritt weiter. Um zu verhindern, dass jemand Milliarden an Liquidität anhäufen kann, müsste eine gesetzliche Vermögensobergrenze eingeführt werden, die die Steuer ersetzt. Impliziert, dass mehr als ein gewisser Vermögensbetrag nicht mehr überschritten werden darf und andernfalls Sanktionen warten.
Realo schrieb:Dann wäre keine Rede mehr vom drohenden Kollaps des Sozialstaats.
Man wird über derlei Regulierungen nachdenken müssen, um genau diesen zu verhindern. Der Kollaps kommt genau durch diesen Kürzungszwang, der aus Renditezwecken verfolgt wird. Weil jeder in der Chefetage weiß, dass ein Kollaps des Sozialsystems auch zum sozialen Ausnahmezustand mit erheblichem Bürgerkriegspotenzial führen kann, besteht ein Interesse daran, dem Einhalt zu gebieten. Früher oder später wird also eine Lösung hermüssen, will man die Gesellschaft irgendwie erhalten.
Realo schrieb:Er kann die Aktien ja vorher verkaufen, oder der Staat verkauft sie im Zug der Übernahme.
Er
kann, aber er
muss nicht. Ein Verkaufszwang darf aus meiner Sicht auch nicht staatlich erfolgen. Außerdem gibt es noch Dividenden, die wiederum nach Kapitalertragssteuersatz besteuert werden. Diese stellen Liquidität dar, da Aktiengewinne erst dann Liquidität darstellen, wenn sie per Verkauf realisiert wurden. Jemand kann also rein nach Aktienkursen Multi-Milliardär sein (Warren Buffett z.B.), aber wenn die Kurse fallen, und er vorher nicht verkauft hat, ist er's auch die längste Zeit gewesen.
Realo schrieb:Wozu haben wir schließlich eine Vorratsdatenspeicherung und andere Möglichkeiten der Hintergrundkontrolle?
Mit Datenspeicherung kriegst du nur die kleineren Fische, nicht die Haie. Wie gesagt, beste Möglichkeit wäre eine gesetzliche Vermögensobergrenze. Dann hätte man mehrere Probleme gleich auf einmal gelöst.