@Foss Wenn aber Papiere verlorengegangen sind und die Durchsuchung entsprechender Geräte von Nutzen sein kann, so hat der Asylantragsteller die Möglichkeit solch einer Durchsuchung zuzustimmen. Wer sich aber weigert, oder die Identitätsfeststellung erschwert sollte auch kein Asyl bekommen.
Ist im Prinzip bezüglich Persönlichkeitsrecht in meinen Augen auch nichts anderes, als wenn sich ein Arbeitsloser finanziell "ausziehen" muss.
Ihm wird freigestellt, seine Konten offen zu legen. Wenn er das nicht tun möchte, bekommt er eben keine Leistungen.
Denn im Asylrecht geht deutlich hervor, dass nur bedürftige Asyl bekommen.
Dazu muss so ein Bedarf aber erst festgestellt werden
Analog beim Arbeitslosen.
Zumal es nachvollziehbare Gründe gibt, den Angaben der Asylantragsteller nicht im großen Maße zu vertrauen.
Auch wieder analog wie beim Arbeitslosen, wenn er seine Kontoauszüge vorweisen muss.
Weshalb tut man sich also bei Flüchtlingen so viel schwerer?
@RealoRealo schrieb:Liest sich vernünftig, nur verschweigst du, dass von den Daten bzw. Dateien auf dem Handy Kopien gemacht werden, die sich jeglicher Überprüfbarkeit, was mit den Daten weiter geschieht, wo sie zwischen- und endgelagert werden, wer Zugriff auf diese Daten hat, was die Datensicherheit und den Datenschutz darauf gespeicherter Dritter betrifft,
Wenn du den Behörden sowas zutraust, dann kann man diesen Einwand genauso wieder auf Arbeitslose umlegen, deren Konten offengelegt werden...